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von OHB am Donnerstag 20. November 2008, 10:20
Im Namen der Republik: "Kein ORF-Programmentgelt, wenn ORF nicht empfangen werden kann" – das ist der Kern eines Urteiles des Verwaltungsgerichtshofes (und der Titel der Pressemitteilung), das am Mittwoch bekannt wurde. In den Genuss könnten knapp 50 % aller österreichischen TV-Haushalte (nämlich die mit Satelliten-Empfang) kommen, so sie das wollen. Für den finanziell angeschlagenen ORF ein Tiefschlag.  © ORF Laut Höchstgericht reicht es für die Pflicht zur Entrichtung des ORF-Programmentgelts nicht, so Wie bisher, dass ein TV-Konsument eine "Rundfunkempfangseinrichtung" betreibt. Sie muss auch technisch (!) in der Lage sein, den ORF zu empfangen. Der VwGH spricht ausdrücklich von einer "Austauschbeziehung zwischen dem Empfang der ORFProgramme und dem dafür zu leistenden Entgelt". http://www.kurier.at/kultur/269910.phpdo wird sich der ORF aber fest in popsch beissen
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von xenia am Donnerstag 20. November 2008, 13:56
aber achtung, nicht alles an der tv-gebühr kann man sich ersparen : Gebühren: Wie viel man für was zahltProgrammentgelt:Die Rundfunkgebühren setzen sich aus dem Programmentgelt, der Radio- und Fernsehgebühr, dem Kunstförderungsbeitrag und der Landesabgabe zusammen. Das Programmentgelt kommt dem ORF zugute und beträgt 15,10 Euro.Landesabgabe:Die Radio- und Fernsehgebühr (0,36/1,16 Euro ) geht an den Bund, der Kunstförderungsbeitrag(0,48) an Bund und Länder. Die Landesabgabe beträgt zwischen 0 (Vorarlberg) und 5,10 Euro (Steiermark) und geht an die Länder. http://www.kurier.at/kultur/269991.phpals beispiel aus OHBs link : Im vorliegenden Fall verfügt ein Kunde über einen digitalen SATReceiver. Im Jänner teilte der ORF mit, dass er mit diesem und der bisherigen Smart-Card den ORF nicht mehr empfangen könne – alle fünf Jahre müssen die Karten erneuert werden. Weil der bisherige ORF-Kunde andere SAT-Programme problemlos empfangen kann, verzichtete er auf den neuen Receiver, die neue Smart-Card und den ORF. Stattdessen bekämpfte er den Gebührenbescheid. Die Rundfunk- und andere über die sogenannte ORF-Gebühr eingehobenen Abgaben entrichtete er weiter. Nicht aber das ORF-Programmentgelt von monatlich 15,10 Euro. Und das war rechtens, so der VwGH.
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von OHB am Donnerstag 20. November 2008, 14:05
na wenn das schule macht hat die GIS aber viel zu tun wenn sie alle kontrollieren will ob auch alles rechtens ist müßten dann eigentlich monatlich kontrollen durchführen denn es kann sich ja das sehvergnügen jeden einzelnen ändern das wird ein arger einnahmen verlust für den ORF werden und die polizei wird auch viel arbeit bekommen denn ohne polizei braucht keiner die GIS in die wohnung lassen 
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von xenia am Donnerstag 20. November 2008, 14:28
mein mitleid hält sich in grenzen. die kosten der fälligen überprüfungen können ja aus den bisher zu unrecht kassierten gebühren finanziert werden...
; - )))
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von OHB am Donnerstag 20. November 2008, 19:05
xenia hat geschrieben:mein mitleid hält sich in grenzen. die kosten der fälligen überprüfungen können ja aus den bisher zu unrecht kassierten gebühren finanziert werden...
; - )))
owa geh des geld is doch scho laung verbraten 
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von OHB am Freitag 21. November 2008, 11:23
Gebühren zahlen, wer ...
- Fernsehen über Kabeldienste (wie UPC) empfängt
- über digitalen Satelliten samt SMART-Card seine Programme bekommt
- eine DVB-T-Box hat
Nicht zahlen muss, wer ...
- nur über einen analogen Satelliten empfängt (ORF ist dann nicht mehr verfügbar)
- einen digitalen Satellitenempfang und KEINE SMART-Card hat, wie im Falle des Salzburgers.
Hier werde der ORF allerdings künftig damit argumentieren, dass man dann noch ORF 2 Europe und ORF Sport Plus - auch ohne der Karte - empfangen kann und damit das öffentlich-rechtliche Programm in Anspruch nimmt.
© kurier
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