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von kaleidoskop am Mittwoch 5. August 2009, 12:42
Vielleicht sind die Beamten im Schußwaffengebrauch zu schlecht ausgebildet. Warum schießen sie nicht, wenn es sein muß ,dorthin, wo es keine Todesfolge gibt.? Sie haben zuwenig trainiert.?
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kaleidoskop
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von xenia am Mittwoch 5. August 2009, 13:06
Waffengebrauch der Polizei: Rechtlich klar, in Praxis nicht so leicht Der von der Polizei abgegebene Schuss muss deutlich "angedroht" und zuerst auf Muskelpartien gezielt werden. http://www.kurier.at/nachrichten/1928443.phpDer Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse ist im Waffengebrauchsgesetz aus dem Jahr 1969 geregelt. Demnach ist der Waffengebrauch nur zulässig, wenn un- bzw. weniger gefährliche Maßnahmen oder "verfügbare gelindere Mittel" wie Handfesseln ungeeignet scheinen oder wirkungslos sind. Außerdem muss er vorher deutlich angezeigt werden.
Angewendet werden dürfe eine Waffe nur, um einen Menschen "angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen" und nicht, um zu töten. Grundsätzlich darf nur von der "am wenigsten gefährlichen, nach der jeweiligen Lage noch geeignet scheinenden Waffe Gebrauch gemacht werden" und der erwartende Schaden "nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg" stehen.
"Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Das kann auch ein Warnschuss sein", berichtet Cobra-Sprecher Detlef Polay. Außerdem dürften Unbeteiligte nicht gefährdet werden. Den Umgang mit der Schusswaffe lerne man intensiv in der Ausbildung; danach absolviere jeder Polizist mehrere Schießtrainings pro Jahr, so Polay. Auch gebe es Vorgaben, dass man z. B. zuerst in Muskelpartien schießen sollte wie in den Oberschenkel - entsprechend dem Zweck, jemanden angriffs-oder fluchtunfähig zu machen. Schwierige Praxis
Alles nicht ganz so einfach in der Praxis: "Wenn sich das Ganze in Bewegung befindet, ist das leicht gesagt, aber schwer durchgeführt", meinte der Sprecher. Außerdem stelle sich nach einem Schuss nicht immer der erwartete Erfolg ein: Manch ein Bewaffneter habe schon trotz Pfefferspray und Schuss in eine Hand weiter gegen die Polizei "gefightet". Und das deutliche "Androhen" eines Schusses könnte mitunter zum Problem werden, wenn z. B. der Betroffene taubstumm ist. "In der Situation zu sein erfordert hohe Stressresistenz und Stabilität - und Schießübung allein ist es nicht", meinte Polay.
Der mit Lebensgefährdung verbundene Waffengebrauch ist nur zulässig "im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen, zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs und zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung - die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist - überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet", zitierte Polay Paragraf 7.
Weiters ist der Gebrauch zulässig "zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des Eigentums allgemein gefährlich ist".
Artikel vom 05.08.2009 09:00 | APA | thu
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von xenia am Mittwoch 5. August 2009, 15:29
14-Jähriger hatte keine Schusswaffe bei sichEin Teenager wurde bei einem Einbruch in Krems von einem Polizisten erschossen, sein Komplize verletzt. Der Schusswaffengebrauch wird jetzt genau untersucht. http://www.kurier.at/nachrichten/nieder ... 928440.phpDer 14-jährige Florian P. ist in der Nacht auf Mittwoch bei einem Einbruch in einen Supermarkt in Krems von der Polizei erschossen worden. Sein 16-jähriger Komplize wurde verletzt. Die Burschen hatten keine Schusswaffe, aber eine Spitzhacke und einen Schraubenzieher als Einbruchswerkzeug bei sich.
Sie seien also "im technischen Sinn" bewaffnet gewesen, nicht jedoch nach dem Waffengesetz, sagte Friedrich Kutschera von der Staatsanwaltschaft Krems. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.
Völlige Dunkelheit
Die beiden Burschen brachen in der Nacht auf Mittwoch in den Merkur-Markt ein. Als sie um um 2.28 den Rollbalken einer Laderampe aufzwängten, wurde ein automatischer Alarm ausgelöst, der direkt zur Polizei geleitet wurde. Zwei Polizisten rückten sofort aus, ein Merkur-Vertreter wartete bereits vor Ort. Im Supermarkt trafen die Polizisten dann in völliger Dunkelheit auf zwei vermummte Einbrecher, berichtet Oberstleutnant Roland Scherscher vom Landespolizeikommando NÖ. Was dann passierte ist noch Gegenstand von Ermittlungen. Ob die Jugendlichen die Polizisten attackiert haben wird noch untersucht.
Beide Polizisten hätten Schüsse abgegeben. Florian P. wurde in der Brust getroffen und tödlich verletzt. Er starb im Spital. Sein 16-jähriger Freund erlitt einen Durchschuss durch beide Oberschenkel. Wie oft die Polizisten geschossen haben, sei noch Gegenstand von Ermittlungen, so Kutschera.
Die Jugendlichen stammen aus der Region Krems und sind amtsbekannt. Der Schusswaffengebrauch wird vom LKA Oberösterreich untersucht, um Befangenheit auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft Krems hat ebenfalls Ermittlungen aufgenommen. Der Leichnam des 14-Jährigen soll noch am Mittwoch obduziert werden.
Wann die Beamten vernehmungsfähig seien, steht vorerst nicht fest, sagte Kutschera. Die Polizisten seien psychisch schwer beeinträchtigt. Es handle sich um erfahrene Kollegen, die selbst psychologisch betreut würden, berichtet Scherscher.
Artikel vom 05.08.2009 14:20 | KURIER, apa | kl
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von xenia am Mittwoch 5. August 2009, 17:42
"Schreit nach Konsequenzen" Der Vorfall in Krems sei "sehr bedauerlich", heißt es aus dem Innenministerium. Peter Pilz will die Polizei-Ausbildung prüfen lassen. http://www.kurier.at/nachrichten/nieder ... 928603.phpDer tödliche Schuss auf einen 14-jährigen Burschen in Krems hat am Donnerstag auch politische Reaktionen zur Folge gehabt. Aus dem Büro von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) hieß es: "Es ist sehr bedauerlich, wenn bei einem Polizeieinsatz ein Todesopfer zu beklagen ist." Jetzt gehe es vordringlich darum, "die genauen Umstände des Vorfalls aufzuklären." Für andere Aussagen oder Festlegungen sei es beim derzeitigen Stand der Ermittlungen noch zu früh, bat man im Innenministerium um Verständnis.
Umgehende Aufklärung von Fekter, fordert der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz. Er will noch in dieser Woche eine detaillierte Darstellung über die Geschehnisse, die an die Fraktionsführer im parlamentarischen Innenausschuss gehen solle.
"Der Fall ist erschütternd in jeder Hinsicht. Sollten die von den Ermittlern präsentierten Fakten stimmen, dass sich ausgebildete Polizisten gegen Jugendliche mit einem Schraubenzieher nicht anders zu helfen wissen, als sie zu erschießen, dann schreit dies geradezu nach weitreichenden Konsequenzen", so Pilz. "Die Politik muss prüfen, ob die Ausbildung der Polizisten und die Rahmenbedingungen für die Waffenverwendung zu verbessern sind", so Pilz.
Bestürzt zeigte sich die Sozialistische Jugend und fordert ebenfalls eine lückenlose Aufklärung und Maßnahmen, die verhindern, "dass es zu einem solchen Einsatz von Schusswaffen kommt".
Artikel vom 05.08.2009 16:03 | apa |
dazu ein kommentar vom 05.08.2009 16:14 | KURIER | Ricardo Peyerl Ein toter Bub am Ende einer AmtshandlungVersagt ein Polizist, halten sich die Folgen für ihn und den Apparat in Grenzen. http://www.kurier.at/interaktiv/kommentare/1928621.phpWenn ein Polizist bei einer Amtshandlung jemanden erschießt, handelt es sich meist nicht um einen bis an die Zähne bewaffneten Schwerkriminellen. Häufig trifft es verwirrte Menschen in einer Ausnahmesituation, oft ist der Anlass eine relative Bagatelle wie z. B. ein Motorraddiebstahl oder eben ein Supermarkt-Einbruch, und manchmal erwischt es sogar Unbeteiligte.
In der Nacht auf Mittwoch wurde in der langen Liste von umstrittenen Polizeieinsätzen der vorläufige Tiefstpunkt erreicht: Ein 14-jähriger Bub, der in eine Merkur-Filiale eingestiegen war, starb durch die Kugel eines Polizisten. Es war ein einseitiger Waffengebrauch. Von einem "Schusswechsel", wie zum Teil im Radio suggerierte wurde, kann keine Rede sein. Der Bub hatte schlimmstenfalls einen Schraubenzieher in der Hand.
(Umgekehrt: In derselben Nacht trafen weit gefährlichere, in flagranti ertappte, weißrussische Diebe und die Polizei aufeinander. Ergebnis: Schusslose Festnahmen, die ein Beamter mit einem Fausthieb büßte.)
Früher neigte man in der Aufarbeitung solcher Fälle gern zur Erklärung: Die Beamten sind halt schlecht ausgebildet. Tatsächlich war die Anzahl der vorgeschriebenen Schießübungsstunden ein Witz, von der Simulation derartiger Einsätze ganz zu schweigen.
Heute zieht diese Ausrede nicht mehr: Seit 2005 muss jeder Polizist vier Mal im Jahr je fünf Stunden Schieß- und Einsatztraining absolvieren. Dabei werden genau diese Situationen geübt, wenn aus dem Dunkel eine Gestalt auftaucht und der Beamte binnen Sekunden entscheiden muss, ob ein Angriff abgewehrt werden muss. Der Haken daran ist allerdings: "Durchfallen" kann ein Polizist bei dem Test nicht, so ungeschickt er sich auch anstellen mag. Man schickt ihn noch einmal zum Training - und bis dahin zurück auf die Straße.
Falsche Antwort
Das Problem scheint die Auslotung der Verhältnismäßigkeit zu sein: Rechtfertigt die Flucht eines Diebes das Abfeuern von Schüssen, welche Passanten treffen könnten? Oder: Kann mir als Polizist ein schmächtiger Einbrecher (der 14-Jährige war angeblich vermummt und mag daher nicht als Bub zu erkennen gewesen sein) wirklich gefährlich werden?
Und was passiert, wenn ein Polizist diese Fragen falsch beantwortet? Und wie wirkt sich das auf den Polizeiapparat aus?
Der Beamte bekommt ein Disziplinarverfahren, manchmal hat er auch noch den Staatsanwalt am Hals, viele werden gar nicht erst angeklagt oder freigesprochen, wenige äußerst mild verurteilt, ganz wenige aus dem Polizeidienst entfernt. Der eine Unabhängige Verwaltungssenat lässt so eine Amtshandlung gelten, der andere verurteilt sie als ungerechtfertigt oder überzogen, und selbst dann können Strafgerichte und Disziplinarbehörden noch ganz anders entscheiden.
Auf ein klares, einheitliches Signal an die Polizei wartet man vergeblich. Und das muss lauten: Maß halten, Maß halten, Maß halten!
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von xenia am Mittwoch 5. August 2009, 18:07
Debatte um Waffengebrauch der Polizei Polizisten müssen vier Mal im Jahr zum Einsatztraining. Der KURIER war bei einem Training dabei. http://www.kurier.at/nachrichten/1928443.phpDie Situation ist mehr als brenzlig: Zwei Polizisten werden bereits zum dritten Mal zu einem Ruhestörer gerufen, der auch eine Waffenbesitzkarte hat. In seiner Wohnung plärrt das Radio ohrenbetäubend. Der Lärmerreger, wie es im Amtsdeutsch heißt, geht zu seiner Anlage - und zieht plötzlich eine dahinter versteckte Pistole hervor. Er geht schnell auf die Beamten zu, hält aber den Lauf der Waffe dabei noch auf den Boden.
Dürfen die Beamten nun schießen?
Allein diese Frage führte bei einem KURIER-Lokalaugenschein bei einem Polizei-Einsatztraining im Frühjahr zu einer fast einstündigen Diskussion. "Schlussendlich werden es die Gerichte wohl unterschiedlich entscheiden", meinte WEGA-Chef, Oberst Ernst Albrecht, abschließend.
Reagiert
Die Polizei hat jedenfalls auf teils haarsträubende Vorfälle zu Beginn des Jahrtausends reagiert. Seit dem Jahr 2005 müssen in allen Bundesländern die Beamten viermal im Jahr zum Einsatztraining, in manchen Ländern bereits seit 2003. Dabei wird das Schießen geübt, Menschenrechte gelehrt und acht Stunden lang eingangs erwähnte Szenarien durchgespielt, die dann per Video analysiert werden. Auch Schießübungen auf Scheiben bei lauter Rockmusik und grellen Lichtzerhackern sind Teil des schwierigen Programms.
"Das ist jetzt ein absolutes Muss für jeden Beamten", erklärt Einsatztrainer Martin Hollunder-Hollunder dem KURIER. Durchfallen kann man aber nicht direkt. Fällt ein Beamter mit mangelnden Kenntnissen auf, wird aber seine Dienststelle informiert und er absolviert meistens ein Zusatztraining.
Grundsätzlich muss ein Polizist immer auf das "gelindeste Mittel" zurückgreifen, ein zielgerichtetes Töten ist in keinem Fall erlaubt (auch nicht bei Geiselnahmen). Wann der Polizist zu seiner Schusswaffe greifen darf, ist laut Gesetz in nur einem - allerdings ziemlich monströsen - Satz zusammengefasst: Im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen, zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs und zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung - die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist - überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet
Mit diesem Satz im Hinterkopf müssen die Beamten meist in Sekundenbruchteilen entscheiden, ob sie zum Pfefferspray oder zur Waffe greifen. Denn beides dürfen sie nicht gleichzeitig in der Hand halten, unabsichtlichen Schussabgaben ist sonst Tür und Tor geöffnet.
Aktuelle Fälle werden bei den Einsatztrainings jedenfalls immer wieder durchgearbeitet und möglich andere Reaktionen durchgesprochen. "Eine Liste, wann genau was zu tun ist, kann es aber nicht geben", erklärt Hollunder-Hollunder. Polizei-Insider sehen aber auch andere Gründe dafür, dass es nun öfter zu spektakulären Schussabgaben kommt: Früher waren mehr einfachere Beamte aus der Provinz dabei, die sich dank Zeltfesten und Co. eher selbst zu wehren gewusst haben. Heutzutage ist oft gebildeteres Stadtpersonal im Einsatz, das bei kritischen Situationen etwas rascher zur Waffe greift.
Schussabgabe
Dass das tatsächliche Treffen von Tätern nicht immer so leicht ist, wie man als Außenstehender vielleicht annimmt, musste auch der Autor dieser Zeilen erkennen. Bei einem Presse-Test im Schießkino der Wiener Polizei (auf einfachster Stufe, also noch ohne lauter Musik und störendem Lichtzerhacker) erwischte er gerade einmal drei von sechs "Tätern". Dafür überlebten acht Passanten den Versuch des Amateurs ebenfalls nicht.
Artikel vom 05.08.2009 16:36 | KURIER | Dominik Schreiber
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von UnART am Mittwoch 5. August 2009, 19:17
Polizisten im Außendienst sind zu regelmäßigen Schussübungen verpflichtet.
Im finstern Einsatz kann das Herz schon in die Hose rutschen. Da schießt man so, dass nicht zurückgeschossen werden kann. Es ist nicht lange her, als „mannstoppende“ Waffen für die Exekutive gefordert wurden.
( °) ( °) dada.
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von majestix am Mittwoch 5. August 2009, 20:38
UnART hat geschrieben:Polizisten im Außendienst sind zu regelmäßigen Schussübungen verpflichtet.
Im finstern Einsatz kann das Herz schon in die Hose rutschen. Da schießt man so, dass nicht zurückgeschossen werden kann. Es ist nicht lange her, als „mannstoppende“ Waffen für die Exekutive gefordert wurden.
Lieber Heinz! Man kann herumreden wie man will: Das ist ein Polizei-Skandal erster Güte. Der 14-jährige wurde laut Obduktionsbericht von hinten erschossen, der 16-jährige hat einen Durchschuß durch beide Beine, wurde also von der Seite getroffen. Da kann von Notwehr überhaupt keine Rede sein. Unter diesen Aspekten reden wir über Mord und schwere Körperverletzung, wenn schon nicht über Mord, dann zumindest aber über vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge.Und wer sagt, dass es im Merkur-Markt wirklich finster war? Normalerweise ist eine Alarmanlage mit Lichtschaltern und Überwachungskameras verbunden. Stiller Alarm bedeutet ja nicht, dass weder Scheinwerfer noch Videoüberwachung aktiviert werden. Mich wundert nur, daß sich REWE offenbar keine Außensicherung leistet. Infrarotsperren, Bewegungsmelder, Scheinwerfer und Außenkameras kosten ja kein Vermögen.
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von majestix am Mittwoch 5. August 2009, 20:43
Meine Verwunderung über REWE soll nicht vom Thema ablenken. REWE ist der primär Geschädigte.
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von OHB am Mittwoch 5. August 2009, 22:06
majestix hat geschrieben:UnART hat geschrieben:Polizisten im Außendienst sind zu regelmäßigen Schussübungen verpflichtet.
Im finstern Einsatz kann das Herz schon in die Hose rutschen. Da schießt man so, dass nicht zurückgeschossen werden kann. Es ist nicht lange her, als „mannstoppende“ Waffen für die Exekutive gefordert wurden.
Lieber Heinz! Man kann herumreden wie man will: Das ist ein Polizei-Skandal erster Güte. Der 14-jährige wurde laut Obduktionsbericht von hinten erschossen, der 16-jährige hat einen Durchschuß durch beide Beine, wurde also von der Seite getroffen. Da kann von Notwehr überhaupt keine Rede sein. Unter diesen Aspekten reden wir über Mord und schwere Körperverletzung, wenn schon nicht über Mord, dann zumindest aber über vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge.Und wer sagt, dass es im Merkur-Markt wirklich finster war? Normalerweise ist eine Alarmanlage mit Lichtschaltern und Überwachungskameras verbunden. Stiller Alarm bedeutet ja nicht, dass weder Scheinwerfer noch Videoüberwachung aktiviert werden. Mich wundert nur, daß sich REWE offenbar keine Außensicherung leistet. Infrarotsperren, Bewegungsmelder, Scheinwerfer und Außenkameras kosten ja kein Vermögen.
hmm der merkur-markt im gewerbepark stadlau oder in der julius ficker strasse hat auch nachts eine ausreichende notbeleuchtung da sieht man schon von aussen was sich drinnen abspielt ausser es versteckt sich wer aber nix mit stockdunkel 
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von kaleidoskop am Mittwoch 5. August 2009, 22:28
Und diese Juliusstraße---gibt es wirklich?
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von majestix am Mittwoch 5. August 2009, 22:33
Auch die mir bekannten Merkur- Märkte südlich von Wien sind nachts im Inneren nicht unbeleuchtet. In Krems kann es ja anders sein, was aber recht unglaubwürdig ist. Außer die EVN hatte ein Versorgungsproblem.
Was nach derzeitigen Kenntnissen bleibt, ist der Umstand, daß Einbrecher auf der Flucht vor der Exekutive von eben dieser Exekutive in gesetzwidriger Weise an der Flucht gehindert wurden - mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung. Der Einsatz von Schußwaffen steht nicht im Einklang mit dem Einbruchsdelikt. Der Polizist, der den tötlichen Schuß auf den Rücken des 14-Jährigen abgegeben hat, kann kein gesetzlich vorgesehenes Argument des Waffengebrauchs zu seinen Gunsten geltend machen.
Er wird dennoch milde Richter finden.
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von majestix am Mittwoch 5. August 2009, 22:41
kaleidoskop hat geschrieben:Und diese Juliusstraße---gibt es wirklich?
Es gibt in Wien auch immer noch eine Julius Meindl Gasse. Wien ist eben ganz anders.
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von xenia am Mittwoch 5. August 2009, 22:42
kaleidoskop hat geschrieben:Und diese Juliusstraße---gibt es wirklich?
Julius von Ficker (als Johann Kaspar Julius Ficker * 30. April 1826 in Paderborn; † 10. Juli 1902 in Innsbruck) war ein deutsch-österreichischer Historiker. http://de.wikipedia.org/wiki/Julius_von_FickerFloridsdorf modern Merkurmarkt "Julius-Ficker-Straße" Planung: "the unit"
"the unit" wurden 1996 in Wien von den beiden Architekten Wolfgang Bürgler und Georg Petrovic gegründet. Ihre außerordentlich erfolgreichen Realisierungen in kommerziell intensiv genutzten Bereichen ließen schnell die Schwerpunkte des Büros erkennen. Ende 2003 trennten sich die beiden Architekten, und Wolfgang Bürgler gründete das Büro "limit architects" in Wien. Der Billa-Konzern erkannte bereits Anfang der Neunzigerjahre, dass Einkaufsmärkte mehr sein können als hässliche Schachteln auf der grünen Wiese. "the unit" kam damals per Wettbewerb zum Zug, wobei der Konzern besonderen Wert auf Wiedererkennbarkeit und billige Errichtungskosten legte. Mehr als zehn Jahre und ebenso viele realisierte Supermärkte später sind die Merkur-Märkte zwar immer noch Schachteln, dafür aber architektonisch ansprechend und designmäßig bis ins Detail optimiert. http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/ ... merkur.htm
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von Gast am Mittwoch 5. August 2009, 23:05
majestix hat geschrieben:Auch die mir bekannten Merkur- Märkte südlich von Wien sind nachts im Inneren nicht unbeleuchtet. In Krems kann es ja anders sein, was aber recht unglaubwürdig ist. Außer die EVN hatte ein Versorgungsproblem.
Was nach derzeitigen Kenntnissen bleibt, ist der Umstand, daß Einbrecher auf der Flucht vor der Exekutive von eben dieser Exekutive in gesetzwidriger Weise an der Flucht gehindert wurden - mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung. Der Einsatz von Schußwaffen steht nicht im Einklang mit dem Einbruchsdelikt. Der Polizist, der den tötlichen Schuß auf den Rücken des 14-Jährigen abgegeben hat, kann kein gesetzlich vorgesehenes Argument des Waffengebrauchs zu seinen Gunsten geltend machen.
Er wird dennoch milde Richter finden.
majestix hat geschrieben:Was nach derzeitigen Kenntnissen bleibt, ist der Umstand, daß Einbrecher auf der Flucht vor der Exekutive von eben dieser Exekutive in gesetzwidriger Weise an der Flucht gehindert wurden
Falsch Waffengebrauchsgesetz 1969, Fassung vom 05.08.2009 hat geschrieben:ABSCHNITT II
Lebensgefährdender Waffengebrauch
§ 7. Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig:
[...]
3. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet; Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengebrauchsgesetz 1969, Fassung vom 05.08.2009
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