Gast hat geschrieben:Der Kurier berichtet ja, der Verdächtigte habe vor 2 Jahren einer freiwilligen Nachschau durch die Polizei (mit Diensthund) auf seinem Grundstück zugestimmt (von der Staatsanwaltschaft nach Rückfrage bei den damals involvierten Beamten bestätigt), dabei sei auch das einsturzgefährdete Erdloch inspiziert worden.
Außerdem habe er die Videothek 2 Monate nach dem Verschwinden von Julia Kührer aufgeben müssen, da er die Stromrechnung nicht mehr bezahlen konnte.
Er arbeitet jetzt als Transportfahrer.
Das war zum Zeitpunkt meines Postings noch nicht veröffentlicht. Ob das alles stimmt, muß die Polizei oder die Gerichtsmedizin herausfinden.
Ich nehme auch keine Vorverurteilung vor. Ich stelle nur Überlegungen zur Diskussion, die auch die Untersuchungsbehörden anstellen.
Die negative Nachschau durch die Polizei vor 2 Jahren sagt wenig: Was soll ein Hund noch riechen, von einer 3 Jahre zuvor verbrannten Leiche, von der nurmehr das Skelett übrig ist? Spürhunde sind darauf nicht trainiert. Die sind auf menschlichen Geruch abgerichtet, und verbrannte Knochen haben keinen Mensch-Geruch mehr. Hundenasen reagieren übrigens auf geringste Spuren von Pfeffer allergisch, die man aber nach Jahren im Erdreich kaum finden wird.
Die Argumentation läuft darauf hinaus, daß die Leiche vor 2 Jahren noch nicht im Keller gelegen ist.
Das glaube ich nicht. Wo war die Leiche die 3 Jahre zuvor? In einer Tiefkühltruhe, die niemand gebraucht hat?
Zu klären wäre auch, wie der Hausbesitz zu Stande gekommen ist:
Kauf oder Erbschaft?
Bei Kauf klingt die Argumentation schon ein wenig unglaubwürdig, die Videothek sei wegen der Stromabschaltung durch die EVN nicht weiter zu betreiben gewesen.
Hat der Mann das Objekt mit Eigenmittel oder auf Kredit gekauft? Hat er es trotz ausreichender Liquidität darauf ankommen lassen, daß seiner Videothek der Saft abgedreht wird?
Fragen über Fragen, die die Behörden zu klären haben.
Von der Todesursache ganz zu schweigen. Die zu beweisen, ist fast unmöglich.
War es also ein (Sexual)Mord, Totschlag oder ein Unfall in Verbindung mit Drogen?
Lückenlos zu klären wird der Fall nie sein.
Und bis zur Klärung gilt die Unschuldsvermutung.