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von virginia am Dienstag 8. Juli 2008, 15:41
xenia hat geschrieben:Polen hat eine Sonderregelung für seine Straftäter durchgesetzt. Wer eine Überstellung in die Heimat ablehne, dürfe nicht dazu gezwungen werden. http://salzburg.orf.at/stories/174758/demnach ist das eine schon gültige EU-regelung...
Wenn das eine Richtlinie ist, haben die nationalen Staaten ca 1 Jahr Zeit, das in ihr Recht zu übernehmen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Was mich stört, ist die Sonderregelung für Polen. Wieder so eine Geschichte. Rosinen picken....
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virginia
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von xenia am Dienstag 8. Juli 2008, 15:49
das wäre dann spätestens März 2008 gewesen...
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xenia
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von virginia am Dienstag 8. Juli 2008, 15:52
Es ist keine Richtlinie, es ist eine Rahmenvereinbarung. Dh. die Länder müssen selbst untereinander Verträge abschließen. Wie es da bei Österreich aussieht, hab ich nicht gefunden. http://www.bmj.bund.de/enid/0,a8862f6d6 ... en_58.html
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virginia
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von xenia am Dienstag 8. Juli 2008, 16:20
sehr ähnlich : http://www.justiz.gv.at/service/content ... =66&id=313... Die inhaltlichen Ziele des Rahmenbeschlusses im Einzelnen: Bereits das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen des Europarates ermöglicht die Überstellung verurteilter Personen zur Strafverbüßung in ihren Heimatstaat. ... Wesentliche Neuerung des Rahmenbeschlusses gegenüber dem Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll ist der Verzicht auf die Zustimmung der verurteilten Person und auf die Zustimmung des Heimatstaats zur Vollstreckung des Urteils im Heimatstaat. Voraussetzung ist, dass die verurteilte Person die Staatsangehörigkeit des Vollstreckungsstaats hat und auch tatsächlich dort lebt. Der Verzicht auf beide Zustimmungserfordernisse gilt in diesen Fällen unabhängig davon, ob sich die Person gerade im Urteilsstaat oder Vollstreckungsstaat (Überstellungs- und Vollstreckungsübernahmefälle) befindet.
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xenia
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von also am Mittwoch 16. Juli 2008, 04:22
Bukittimah hat geschrieben:Auri100 hat geschrieben:Bukittimah hat geschrieben:Ich bin der Meinung, dass du in diesem Fall keinen Widerspruch zu erwarten hast, denn kein normaler Mensch wird solche Vorfaelle verstehen bzw. verteidigen koennen (auch kein "gruener Gutmensch"  ) * ich glaube, es gehören gewalttäter grundsätzlich nach der haftstrafe abgeschoben. du wirst es nicht glauben, aber in deutschland gibt es auch gegner von dieser maßnahme man will jetzt in dem alten mann einen rassisten gesehen haben. pffffffffffffff trotzdem, die täter wurden inzwischen sehr hart bestraft.
Selbst wenn er Rassist ist, was ja leider nicht so unvorstellbar ist, dann ist das keine Entschuldigung dafuer, einen Menschen so herzurichten. Deshalb finde ich die harte Bestrafung und die Konsequenzen (Abschiebung) in so einem Fall vollkommen richtig. *
Die hochverehrte maria ist ganz eurer Meinung. also
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also
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von maria am Donnerstag 17. Juli 2008, 00:19
also hat geschrieben:Auri100 hat geschrieben:
ich glaube, es gehören gewalttäter grundsätzlich nach der haftstrafe abgeschoben. du wirst es nicht glauben, aber in deutschland gibt es auch gegner von dieser maßnahme man will jetzt in dem alten mann einen rassisten gesehen haben. pffffffffffffff trotzdem, die täter wurden inzwischen sehr hart bestraft.
Bukittimah hat geschrieben:Selbst wenn er Rassist ist, was ja leider nicht so unvorstellbar ist, dann ist das keine Entschuldigung dafuer, einen Menschen so herzurichten. Deshalb finde ich die harte Bestrafung und die Konsequenzen (Abschiebung) in so einem Fall vollkommen richtig.
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* Wobei ich diese Meinung schon seit vielen Jahren vertrete und nicht erst seit heute oder gestern.
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maria
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