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von OHB am Mittwoch 10. September 2008, 00:06
Ein Gutachten des bekannten Kinderpsychiaters Max Friedrich brachte einen Kärntner offenbar schuldlos für 21 Monate hinter Gitter. Der Fall Albin K. löste eine Diskussion über die Macht der Gerichtssachverständigen aus. http://www.kurier.at/nachrichten/197829.phpanruf beim psychater kann ich morgen vormittag einen termin haben leider das geht nicht der herr doktor hat einen termin beim psychater
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OHB
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von maria am Mittwoch 10. September 2008, 10:02
OHB hat geschrieben:Ein Gutachten des bekannten Kinderpsychiaters Max Friedrich brachte einen Kärntner offenbar schuldlos für 21 Monate hinter Gitter. Der Fall Albin K. löste eine Diskussion über die Macht der Gerichtssachverständigen aus. http://www.kurier.at/nachrichten/197829.phpanruf beim psychater kann ich morgen vormittag einen termin haben leider das geht nicht der herr doktor hat einen termin beim psychater * Ich habe nie daran gezweifelt, dass manch Psychiater bzw. Psychologe selbst nicht ganz dicht ist.
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von Fenstergucker am Mittwoch 10. September 2008, 10:22
maria hat geschrieben:OHB hat geschrieben:Ein Gutachten des bekannten Kinderpsychiaters Max Friedrich brachte einen Kärntner offenbar schuldlos für 21 Monate hinter Gitter. Der Fall Albin K. löste eine Diskussion über die Macht der Gerichtssachverständigen aus. http://www.kurier.at/nachrichten/197829.phpanruf beim psychater kann ich morgen vormittag einen termin haben leider das geht nicht der herr doktor hat einen termin beim psychater * Ich habe nie daran gezweifelt, dass manch Psychiater bzw. Psychologe selbst nicht ganz dicht ist.
Man muß nicht irre sein, um Psychiater zu werden, aber es erleichtert die Sache ungemein ..... 
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von virginia am Mittwoch 10. September 2008, 10:39
Na ja, ein Psychiater ist im Unterschied zum Psychologen Arzt. Dh. er studiert zuerst Mal Medizin, und dann das Fachstudium Psychiatrie. Er darf diagnostizieren, Medikamente verabreichen, behandeln. Der Psychologe studiert die "Theorie", die "Lehre", und darf z.B. nicht einmal eine psychische Krankheit diagnostizieren - es sei denn, er ist "klinischer" Psychologe. Das Problem der Psychiatrie ist, dass man es da nicht mit "Materie" zu tun hat, also nicht mit einer Leber, einem Magen oder eine Niere, an der man eine Erkrankung feststellen kann. Man hat es mit etwas zu tun, dass "nicht sichtbar" ist. Daher kann man nur "Verhalten", also das, was jemand macht, beurteilen. Weil das sichtbar ist. Allerdings ist beim Verhalten das Dumme, dass das leider nicht immer gleich ist. Also muss man für bestimmte psychische Erkrankungen "Symptome" festlegen. Auf Grund der Symptome kommt man dann zu einer Diagnose und behandelt. Tatsächlich weiß man aber nie so recht, was sich im "Kopf" des anderen Menschen tatsächlich abspielt... Dazu müsste es eine Verflechtung zwischen Neurobiologie und Psychiatrie geben. Und da sind die Forscher erst am Beginn...
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von virginia am Mittwoch 10. September 2008, 10:44
OHB hat geschrieben:Der Fall Albin K. löste eine Diskussion über die Macht der Gerichtssachverständigen aus.
Aus meiner Sicht haben sie zu viel Macht - viel zu viel. Denn gerade die Psychiatrie hat kaum Erfolgsquoten. Die Nachfolger Freuds tun so, als hätten sie die "Weisheit" in der Hand - und nahezu alle Theorien Freuds haben sich in der Zwischenzeit als nicht haltbar erwiesen. eine Entscheidung auf Grund eines psychatrischen Gutachtens zu treffen, ist immer ein Risiko. Wenn es nur ein "berücksichtigungswürdiger" Aspekt wäre, wäre es meiner Ansicht nach besser.
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von M. am Mittwoch 10. September 2008, 11:08
virginia hat geschrieben:OHB hat geschrieben:Der Fall Albin K. löste eine Diskussion über die Macht der Gerichtssachverständigen aus.
Aus meiner Sicht haben sie zu viel Macht - viel zu viel. Denn gerade die Psychiatrie hat kaum Erfolgsquoten. Die Nachfolger Freuds tun so, als hätten sie die "Weisheit" in der Hand - und nahezu alle Theorien Freuds haben sich in der Zwischenzeit als nicht haltbar erwiesen. eine Entscheidung auf Grund eines psychatrischen Gutachtens zu treffen, ist immer ein Risiko. Wenn es nur ein "berücksichtigungswürdiger" Aspekt wäre, wäre es meiner Ansicht nach besser.
Nein nicht der Arzt hat - in diesem Fall - die Macht, sondern die Gesetzgebung mir ihrer Fragestellung.
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. - Erich Fried
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von Fenstergucker am Mittwoch 10. September 2008, 11:54
virginia hat geschrieben:Na ja, ein Psychiater ist im Unterschied zum Psychologen Arzt. Dh. er studiert zuerst Mal Medizin, und dann das Fachstudium Psychiatrie. Er darf diagnostizieren, Medikamente verabreichen, behandeln. Der Psychologe studiert die "Theorie", die "Lehre", und darf z.B. nicht einmal eine psychische Krankheit diagnostizieren - es sei denn, er ist "klinischer" Psychologe. Das Problem der Psychiatrie ist, dass man es da nicht mit "Materie" zu tun hat, also nicht mit einer Leber, einem Magen oder eine Niere, an der man eine Erkrankung feststellen kann. Man hat es mit etwas zu tun, dass "nicht sichtbar" ist. Daher kann man nur "Verhalten", also das, was jemand macht, beurteilen. Weil das sichtbar ist. Allerdings ist beim Verhalten das Dumme, dass das leider nicht immer gleich ist. Also muss man für bestimmte psychische Erkrankungen "Symptome" festlegen. Auf Grund der Symptome kommt man dann zu einer Diagnose und behandelt. Tatsächlich weiß man aber nie so recht, was sich im "Kopf" des anderen Menschen tatsächlich abspielt... Dazu müsste es eine Verflechtung zwischen Neurobiologie und Psychiatrie geben. Und da sind die Forscher erst am Beginn...
Das Interessante an allen, die mit Psychotherapie zu tun haben - wir haben etliche solcher Leute als Kunden - ist, daß man oft meinen könnte, die würden selbst eine Therapie benötigen. Ich kenne auch Max Friedrich: mediengeil, selbstverliebt, realitätsfremd, und, und, und ..... Ein guter Psychiater würde ihn wohl nicht als geistig gesund bezeichnen! 
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von maria am Mittwoch 10. September 2008, 13:23
Fenstergucker hat geschrieben:maria hat geschrieben:OHB hat geschrieben:Ein Gutachten des bekannten Kinderpsychiaters Max Friedrich brachte einen Kärntner offenbar schuldlos für 21 Monate hinter Gitter. Der Fall Albin K. löste eine Diskussion über die Macht der Gerichtssachverständigen aus. http://www.kurier.at/nachrichten/197829.phpanruf beim psychater kann ich morgen vormittag einen termin haben leider das geht nicht der herr doktor hat einen termin beim psychater * Ich habe nie daran gezweifelt, dass manch Psychiater bzw. Psychologe selbst nicht ganz dicht ist.
Man muß nicht irre sein, um Psychiater zu werden, aber es erleichtert die Sache ungemein .....  * Der war gut (gemeint)!
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von xenia am Mittwoch 10. September 2008, 13:25
psychotherapeuten sind eine 3. gruppe, sie müssen weder psychologe noch psychiater sein. wikipedia-österreich hat geschrieben:Die Ausübung der Psychotherapie ist in Österreich im Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz) geregelt. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt, eine unbefugte Führung bedeutet eine Verwaltungsübertretung.
Die Ausbildung besteht aus dem Propädeutikum, der gemeinsamen Grundlage für alle Psychotherapeuten, und dem Fachspezifikum, der konkreten Ausbildung in einer von 22 anerkannten Psychotherapiemethoden.[1] Abgeschlossenes Studium oder Berufsausbildung bestimmter Richtungen ersetzen das Propädeutikum teilweise.
[1] Stand vom Januar 2007
in meinem weitesten bekanntenkreis kenne ich einige menschen, denen sehr wohl von psychiatern geholfen werden konnte, nur ist es bei uns noch so etwas wie eine "schande", das auch zuzugeben. und ich kenne auch eine "instanz", das ein (für den "patienten" positives) gutachten einfach nicht anerkannt hat, obwohl genau dieser gutachter beauftragt wurde. es liegt also der schwarze peter nicht nur bei den psychiatern, sondern bei den richtern, die ein gutachten (egal, ob es sich um das eines psychiaters, eines KFZ-sachverständigen etc.) zu bewerten haben, wie weit es bei der urteilsfindung berücksichtigt wird...
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Albert Einstein 
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xenia
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von OHB am Mittwoch 10. September 2008, 13:30
Fenstergucker hat geschrieben:virginia hat geschrieben:Na ja, ein Psychiater ist im Unterschied zum Psychologen Arzt. Dh. er studiert zuerst Mal Medizin, und dann das Fachstudium Psychiatrie. Er darf diagnostizieren, Medikamente verabreichen, behandeln. Der Psychologe studiert die "Theorie", die "Lehre", und darf z.B. nicht einmal eine psychische Krankheit diagnostizieren - es sei denn, er ist "klinischer" Psychologe. Das Problem der Psychiatrie ist, dass man es da nicht mit "Materie" zu tun hat, also nicht mit einer Leber, einem Magen oder eine Niere, an der man eine Erkrankung feststellen kann. Man hat es mit etwas zu tun, dass "nicht sichtbar" ist. Daher kann man nur "Verhalten", also das, was jemand macht, beurteilen. Weil das sichtbar ist. Allerdings ist beim Verhalten das Dumme, dass das leider nicht immer gleich ist. Also muss man für bestimmte psychische Erkrankungen "Symptome" festlegen. Auf Grund der Symptome kommt man dann zu einer Diagnose und behandelt. Tatsächlich weiß man aber nie so recht, was sich im "Kopf" des anderen Menschen tatsächlich abspielt... Dazu müsste es eine Verflechtung zwischen Neurobiologie und Psychiatrie geben. Und da sind die Forscher erst am Beginn...
Das Interessante an allen, die mit Psychotherapie zu tun haben - wir haben etliche solcher Leute als Kunden - ist, daß man oft meinen könnte, die würden selbst eine Therapie benötigen. Ich kenne auch Max Friedrich: mediengeil, selbstverliebt, realitätsfremd, und, und, und ..... Ein guter Psychiater würde ihn wohl nicht als geistig gesund bezeichnen! 
und er sammelt gerne hampelmännchen mit schnürln 
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von maria am Mittwoch 10. September 2008, 13:40
* Realitätsfremd ist das richtige Wort! Bei Physikern verhält es sich ähnlich. Liegt wohl an der "Materie"!
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von xenia am Mittwoch 10. September 2008, 16:39
30 Euro für ein GerichtsgutachtenPsychiater Max Friedrich werden Fehler vorgeworfen. Sein Kollege Reinhard Haller spricht von Fließband-Gutachten. http://kurier.at/nachrichten/198308.phpdaraus : Haller findet ungerecht, dass Experten aus anderen Gebieten wie Psychologen oder Buchsachverständige entweder Stundenlohn oder Prozente vom Wert der begutachteten Sache bekommen; in Erinnerung sind noch die 600.000 Euro für den Gutachter im Bawag-Prozess. Psychiater werden jedoch nach Pauschalen honoriert. Das Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich bei der Bezahlung ist laut Haller 1 zu 7.
Bei einer Blutalkoholbestimmung im Verfahren um einen Verkehrsunfall stehen dem Gerichtspsychiater bei uns laut Gebührenanspruchsgesetz für Untersuchung samt Befund und Gutachten 30,30 Euro zu, bei der Klärung der Zurechnungs(un)fähigkeit 116,20 Euro. Wobei es gleichgültig sei, sagt Haller, ob man den Betroffenen ein Mal oder 20-mal im Gefängnis besuchen müsse und ob man zehn Minuten oder zehn Stunden über dem Gutachten sitze. Wenn es hoch kommt, könne man 195,40 Euro bekommen: Haller nennt den Inzest-Fall von Amstetten als Beispiel, bei dem zeitraubende Untersuchungen notwendig sind.
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von virginia am Mittwoch 10. September 2008, 17:06
M. hat geschrieben:Nein nicht der Arzt hat - in diesem Fall - die Macht, sondern die Gesetzgebung mir ihrer Fragestellung.
Wohl eher die Richter. Die Frage ist: Wie gewichten sie ein Gutachten eines "Experten". Und das ist aus meiner Sicht - gerade im Bereich der menschlichen Psyche immer ein gewagtes Unternehmen...
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von virginia am Mittwoch 10. September 2008, 17:10
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von virginia am Mittwoch 10. September 2008, 17:12
xenia hat geschrieben:psychotherapeuten sind eine 3. gruppe, sie müssen weder psychologe noch psychiater sein.
in meinem weitesten bekanntenkreis kenne ich einige menschen, denen sehr wohl von psychiatern geholfen werden konnte, nur ist es bei uns noch so etwas wie eine "schande", das auch zuzugeben.
es liegt also der schwarze peter nicht nur bei den psychiatern, sondern bei den richtern, die ein gutachten (egal, ob es sich um das eines psychiaters, eines KFZ-sachverständigen etc.) zu bewerten haben, wie weit es bei der urteilsfindung berücksichtigt wird...
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