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... behindert sein dagegen sehr

Wellnes, Tipps, Kulinarisches, Ratgeber und ...

Re: ... behinderte

Beitragvon OHB am Freitag 8. Januar 2010, 10:43

Querschnittgelähmter Brite segelte über Atlantik

Als erster querschnittgelähmter Segler hat ein Brite alleine den Atlantik überquert. Der 42-jährige Geoff Holt aus dem südenglischen Southampton hatte seine über 4.300 Kilometer lange Tour von Lanzarote zu den Jungferninseln am 10. Dezember begonnen. Während seiner Reise mit dem 18 Meter langen Boot "Impossible Dream" ("Unmöglicher Traum") litt Holt unter fehlendem Wind und mechanischen Problemen, wie die BBC berichtete.

Seit Sprung in Wasser im Rollstuhl
Holt war seit einem Unfall vor 25 Jahren gelähmt. Er war kopfüber in seichtes Wasser gesprungen und sitzt seither im Rollstuhl. Weil die Bewegungsfähigkeit seiner Arme und Hände eingeschränkt ist, musste er das Boot mit Hilfe einer speziellen Vorrichtung steuern.

Während der Reise hatte er Unterstützung von einem Pfleger und er wurde von einem Kameramann gefilmt, beim Segeln war er aber auf sich allein gestellt. "Dafür habe ich jahrelang geplant, es war mein Traum, wieder über den Atlantik zu segeln." Vor seinem Unfall hatte der Segler bereits dreimal den Ozean überquert.

© orf

:toll: :toll: :toll:
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Sonntag 10. Januar 2010, 00:29

ja richtig habt ihr vermutet

heute um 17.30 h war wieder einmal mein parkplatz wiederrechtlich verparkt
die lenkerin kam früher zurück als der abschleppwagen um 18.30
sie meinte wortwörtlich
was regen sie sich auf ich stehe ja erst 1 stunde da
es war ja sonst kein anderer parkplatz frei
ausserdem seien sie froh das sie überhaupt einen kostenlosen parkplatz haben

is jo nur guat das i ned leicht zum amoklauf neige :teufel: :teufel: :teufel:

ist es sehr gorschtig das ich mir eine haxen gfreut hab
wie sie den euro-strafbetrag am pol.hinterlegungszettel gelesen hat
:shock:
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Re: ... behinderten-sport

Beitragvon OHB am Sonntag 10. Januar 2010, 00:41

Egle Zweiter in Weltcup-Slalom
Monoskifahrer Jürgen Egle hat beim ersten Weltcup-Slalom der Behindertensportler in dieser Saison den zweiten Platz erreicht.
Er lag in Rinn zwei Hundertstel hinter dem Deutschen Martin Braxenthaler zurück.

© orf

immerhin besser als er wäre dritter geworden :toll:
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon contraindicatio am Montag 11. Januar 2010, 11:00

OHB hat geschrieben:ausserdem seien sie froh das sie überhaupt einen kostenlosen parkplatz haben



Da hat sie aber recht. Ich zahl 70 Euro/Monat für einen Garagenparkplatz und die Ausfahrt ist auch ständig zugeparkt.
*************
Ein bisschen Frieden, ein bisschen Freude und ein bisschen Eierkuchen!!
*************
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Montag 11. Januar 2010, 11:26

contraindicatio hat geschrieben:
OHB hat geschrieben:ausserdem seien sie froh das sie überhaupt einen kostenlosen parkplatz haben



Da hat sie aber recht. Ich zahl 70 Euro/Monat für einen Garagenparkplatz und die Ausfahrt ist auch ständig zugeparkt.


ich würde gerne einen garagenplatz haben und dafür zahlen
damit ich mir den ganzen ärger ersparen könnte
leider gibt es bei uns in der ganzen umgebung keinen freien garagenplatz
bin seit 5 jahren vorgemerkt bei 6 garagen es gibt keiner einen garagenplatz auf
was natürlich verständlich ist wenn man die situation bei uns kennt
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Montag 11. Januar 2010, 12:51

EU: Neubesetzung der Arbeitsgruppe Behinderung des Europäischen Parlaments

Die Neuwahl war aufgrund der Änderungen im Europäischen Parlament durch die Wahlen im Juni 2009 und der Neuerungen durch Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags erforderlich.

EU-Parlament
Die neubesetzte Arbeitsgruppe Behinderung (Disability Intergroup) des Europäischen Parlaments wählte am 16. Dezember 2009 in Straßburg ihren neuen Vorstand. Neuer Präsident der Gruppe, die bereits seit 1980 existiert, ist der gehörlose Abgeordnete Dr. Ádám Kósa aus Ungarn.

Die Arbeitsgruppe besteht aus Abgeordneten aus ganz Europa, die sich für die gleichberechtigte Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Europäische Politik einsetzen wollen.

Niemand aus Österreich vertreten

Bedauerlicherweise sind auch in der neuen Gesetzgebungsperiode keine österreichischen Abgeordneten in der Arbeitsgruppe vertreten.

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=10967
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Dienstag 2. Februar 2010, 13:35

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXX

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6.12.2009.
nau hod eh ned laung die antwort gedauert
Herr Bürgermeister Dr. Häupl hat uns ersucht, Ihr Anliegen betreffend die Dauer bis zur Abschleppung eines widerrechtlich in einer Behindertenzone abgestellten Fahrzeuges zu prüfen und Ihnen direkt zu antworten.

Im Zuge einer Analyse der Abschleppdaten am 5.12.09, 26.12.09 und 3.1.10 wurde festgestellt,
an diesen 3 tagen betrug die wartedauer 1.5 stunden durch zeugen belegbar und was ist mit die restlichen 47 angezeigten abschleppvorgänge wo die zeitspannen bis zu 4 stunden betragen haben auch durch zeugen belegbar?
das die Reaktionszeit der MA 48 tagsüber rund 30 Minuten beträgt. In den Nachtstunden gibt es natürlich längere Zeiträume. Die Verzögerungen seitens der BPD bis zur Anzeigenerstattung liegen nicht im Kompetenzbereich des Magistrates. Wir möchten Ihnen aber nochmals die bereits im Mai 2009 vorgeschlagene Lösung anbieten zugleich mit der Polizei auch den Funkdisponenten zu kontaktieren, damit dieser entsprechend rasch reagieren kann und sich bemüht, so rasch wie möglich das Falschparkerfahrzeug zu
entfernen.
öfters schon ausprobiert kein zeitunterschied


Funkdisponent MA 48-Abschleppgruppe: 01/ 76043 - DW 48746, 48747

Bei der widerrechtlichen Verparkung einer Behindertenzone ist die
Verständigung eines Amtsorganes (Poizeiorgan) aus rechtlichen Gründen
unbedingt notwendig, da dieses vor Ort die Behinderung feststellen und eine
Anzeige erstatten muss. Eine ausschließliche Verständigung des Magistrates ist leider nicht möglich.

Die Kundmachung einer Behindertenzone mit nur einem Verkehrszeichen ist von den Rechtsdienststellen des Magistrates geprüft und als rechtmäßig erkannt worden.
rechtsmässig mag schon sein - aber ein witz - siehe bild
Bild


Die Kundmachung mit nur einem Verkehrszeichen führt zu einer wesentlichen Reduktion des so genannten Schilderwaldes und wird nicht nur in Wien sondern in fast allen Bundesländern angewandt. Weiters entsteht auch eine Reduktion der anfallenden Kosten für die Verkehrszeichen, deren Aufstellung und Erhaltung.

Um Probleme mit der Sichtbarkeit zu minimieren, wird in Wien die Zusatztafel, welche die Länge der Behindertenzone anzeigt, parallel zur Fahrtrichtung kundgemacht.

diese kleine zusatztafel sieht kein mensch besonders nachts nicht
aber keine antwort warum man nicht am boden ein rollstuhlsymbol aufbringt
damit der parkplatz besser als behindertenparkplatz ersichtlich ist
was meine anfrage auch beinhaltete


Mit freundlichen Grüßen

Ombudsstelle der MA 46
Ing. Rudolf Salomon

ergo friss oder stirb
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon trebbiatore am Dienstag 2. Februar 2010, 13:43

OHB hat geschrieben:Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXX

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6.12.2009.
nau hod eh ned laung die antwort gedauert
Herr Bürgermeister Dr. Häupl hat uns ersucht, Ihr Anliegen betreffend die Dauer bis zur Abschleppung eines widerrechtlich in einer Behindertenzone abgestellten Fahrzeuges zu prüfen und Ihnen direkt zu antworten.

Im Zuge einer Analyse der Abschleppdaten am 5.12.09, 26.12.09 und 3.1.10 wurde festgestellt,
an diesen 3 tagen betrug die wartedauer 1.5 stunden durch zeugen belegbar und was ist mit die restlichen 47 angezeigten abschleppvorgänge wo die zeitspannen bis zu 4 stunden betragen haben auch durch zeugen belegbar?
das die Reaktionszeit der MA 48 tagsüber rund 30 Minuten beträgt. In den Nachtstunden gibt es natürlich längere Zeiträume. Die Verzögerungen seitens der BPD bis zur Anzeigenerstattung liegen nicht im Kompetenzbereich des Magistrates. Wir möchten Ihnen aber nochmals die bereits im Mai 2009 vorgeschlagene Lösung anbieten zugleich mit der Polizei auch den Funkdisponenten zu kontaktieren, damit dieser entsprechend rasch reagieren kann und sich bemüht, so rasch wie möglich das Falschparkerfahrzeug zu
entfernen.
öfters schon ausprobiert kein zeitunterschied


Funkdisponent MA 48-Abschleppgruppe: 01/ 76043 - DW 48746, 48747

Bei der widerrechtlichen Verparkung einer Behindertenzone ist die
Verständigung eines Amtsorganes (Poizeiorgan) aus rechtlichen Gründen
unbedingt notwendig, da dieses vor Ort die Behinderung feststellen und eine
Anzeige erstatten muss. Eine ausschließliche Verständigung des Magistrates ist leider nicht möglich.

Die Kundmachung einer Behindertenzone mit nur einem Verkehrszeichen ist von den Rechtsdienststellen des Magistrates geprüft und als rechtmäßig erkannt worden.
rechtsmässig mag schon sein - aber ein witz - siehe bild
Bild


Die Kundmachung mit nur einem Verkehrszeichen führt zu einer wesentlichen Reduktion des so genannten Schilderwaldes und wird nicht nur in Wien sondern in fast allen Bundesländern angewandt. Weiters entsteht auch eine Reduktion der anfallenden Kosten für die Verkehrszeichen, deren Aufstellung und Erhaltung.

Um Probleme mit der Sichtbarkeit zu minimieren, wird in Wien die Zusatztafel, welche die Länge der Behindertenzone anzeigt, parallel zur Fahrtrichtung kundgemacht.

diese kleine zusatztafel sieht kein mensch besonders nachts nicht
aber keine antwort warum man nicht am boden ein rollstuhlsymbol aufbringt
damit der parkplatz besser als behindertenparkplatz ersichtlich ist
was meine anfrage auch beinhaltete


Mit freundlichen Grüßen

Ombudsstelle der MA 46
Ing. Rudolf Salomon

ergo friss oder stirb

jetzt frage ich dich aber WAS hast du dir erwartet?
welche reaktion? ja, wir werden ein abschleppfahrzeug für den alten bären abstellen?
was solltens deiner meinung nach tun?
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Dienstag 2. Februar 2010, 13:54

trebbiatore hat geschrieben:
OHB hat geschrieben:Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXX

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6.12.2009.
nau hod eh ned laung die antwort gedauert
Herr Bürgermeister Dr. Häupl hat uns ersucht, Ihr Anliegen betreffend die Dauer bis zur Abschleppung eines widerrechtlich in einer Behindertenzone abgestellten Fahrzeuges zu prüfen und Ihnen direkt zu antworten.

Im Zuge einer Analyse der Abschleppdaten am 5.12.09, 26.12.09 und 3.1.10 wurde festgestellt,
an diesen 3 tagen betrug die wartedauer 1.5 stunden durch zeugen belegbar und was ist mit die restlichen 47 angezeigten abschleppvorgänge wo die zeitspannen bis zu 4 stunden betragen haben auch durch zeugen belegbar?
das die Reaktionszeit der MA 48 tagsüber rund 30 Minuten beträgt. In den Nachtstunden gibt es natürlich längere Zeiträume. Die Verzögerungen seitens der BPD bis zur Anzeigenerstattung liegen nicht im Kompetenzbereich des Magistrates. Wir möchten Ihnen aber nochmals die bereits im Mai 2009 vorgeschlagene Lösung anbieten zugleich mit der Polizei auch den Funkdisponenten zu kontaktieren, damit dieser entsprechend rasch reagieren kann und sich bemüht, so rasch wie möglich das Falschparkerfahrzeug zu
entfernen.
öfters schon ausprobiert kein zeitunterschied


Funkdisponent MA 48-Abschleppgruppe: 01/ 76043 - DW 48746, 48747

Bei der widerrechtlichen Verparkung einer Behindertenzone ist die
Verständigung eines Amtsorganes (Poizeiorgan) aus rechtlichen Gründen
unbedingt notwendig, da dieses vor Ort die Behinderung feststellen und eine
Anzeige erstatten muss. Eine ausschließliche Verständigung des Magistrates ist leider nicht möglich.

Die Kundmachung einer Behindertenzone mit nur einem Verkehrszeichen ist von den Rechtsdienststellen des Magistrates geprüft und als rechtmäßig erkannt worden.
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Die Kundmachung mit nur einem Verkehrszeichen führt zu einer wesentlichen Reduktion des so genannten Schilderwaldes und wird nicht nur in Wien sondern in fast allen Bundesländern angewandt. Weiters entsteht auch eine Reduktion der anfallenden Kosten für die Verkehrszeichen, deren Aufstellung und Erhaltung.

Um Probleme mit der Sichtbarkeit zu minimieren, wird in Wien die Zusatztafel, welche die Länge der Behindertenzone anzeigt, parallel zur Fahrtrichtung kundgemacht.

diese kleine zusatztafel sieht kein mensch besonders nachts nicht
aber keine antwort warum man nicht am boden ein rollstuhlsymbol aufbringt
damit der parkplatz besser als behindertenparkplatz ersichtlich ist
was meine anfrage auch beinhaltete


Mit freundlichen Grüßen

Ombudsstelle der MA 46
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ergo friss oder stirb

jetzt frage ich dich aber WAS hast du dir erwartet?
welche reaktion? ja, wir werden ein abschleppfahrzeug für den alten bären abstellen?
was solltens deiner meinung nach tun?


das billigste natürlich
wenigstens ein rollstuhlsymbol am boden anbringen
wie es bei vielen supermarkt-baumarkt parkplätze gibt
damit erkennt man den platz viel besser als behindertenparkplatz
und es würden sich die abschleppvorgängen in einen annehmbaren rahmen halten
sicher wird es einige vollkoffer geben die sich trotzdem daraufstellen
aber mit die wenigen vollkoffer kann man leben
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon xenia am Dienstag 2. Februar 2010, 16:43

auf einem privatgrund eines supermarktes etc. kann alles aufgemalt werden, wenn der besitzer einverstanden ist, auch lachende und weinende, zornige smileys.

was wäre, du würdest vom ast des baumes einen karton an einer schnur (locker gebunden, damits den ast nicht einschnürt) herunterbaumeln lassen, mit einer aufschrift oder dem rollstuhlsymbol ? das wäre ein blickfang...
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon f.art reloaded am Dienstag 2. Februar 2010, 17:16

xenia hat geschrieben:... das wäre ein blickfang...
Das wäre in D ein unerlaubter Eingriff in den Strassenverkehr, werte xenia. :hmm:
Der alte Indianer sitzt am Fluss und wartet, bis die Leichen seiner Feinde vorübertreiben…

General Allotment Act/Dawes Act
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Das Aufdecken von Kriegsverbrechen ist kein Verbrechen: Free Bradley Manning
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon knieriem am Dienstag 2. Februar 2010, 17:19

xenia hat geschrieben:auf einem privatgrund eines supermarktes etc. kann alles aufgemalt werden, wenn der besitzer einverstanden ist, auch lachende und weinende, zornige smileys.

was wäre, du würdest vom ast des baumes einen karton an einer schnur (locker gebunden, damits den ast nicht einschnürt) herunterbaumeln lassen, mit einer aufschrift oder dem rollstuhlsymbol ? das wäre ein blickfang...


Das wäre teuer......

Bewilligungs- und kostenpflichtig nach dem Wiener Gebrauschabgabengesetz 1966

Wiener Gebrauchsabgabengesetz


(Luftsteuer, Schanigärten, Warenausräumung)

Nahezu alle Tätigkeiten auf Straßen (Fahrbahn, Gehsteig), die über die „normale“ Nutzung zu
Verkehrszwecken hinausgehen, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind
bewilligungspflichtig!
Die Gebrauchsabgabe ist eine Landessteuer, die für die Benützung von Straßenraum zu privaten
Zwecken zu bezahlen ist. Dies betrifft etwa das Aufstellen von Kleiderständern vor dem Geschäft,
die Errichtung eines Schanigartens, das Arbeiten an einem Fahrzeug vor einem Geschäft, das
Aufstellen von Baucontainern, Schutt oder sonstigen Maschinen, das Aufstellen von Verkaufsständen
oder Kiosken, die Anbringung von Werbeschildern an der Wand, das Verlegen von Kabeln in die Erde.
Bis auf wenige Ausnahmen ist die zuständige Behörde, die derartige Benützungen bewilligt, die
Magistratsabteilung 46G
Niederhofstr. 23
1121 Wien
Tel: 811 14-92127
Fax: 811 14-99-92110
E-Mail: post.g@m46.magwien.gv.at

Antrag, Unterlagen und Gebühren


Für einen Antrag reicht ein formloses Ansuchen an die zuständige Behörde mit einer Beschreibung.
Dem Antrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die zur Wahrung der Parteistellung
notwendigen Unterlagen (zB. Pläne, Grundbuchsabschrift, Namen und Anschrift der
Liegenschaftseigentümer) beizuschließen.
Neben der Gebrauchsabgabe werden auch noch Verwaltungsgebühren eingehoben:
Wenn es zu keiner Verhandlung vor Ort kommt, sind nur Verwaltungsgebühren zu bezahlen. Mit
Ortsverhandlung kommen auch Kommissionsgebühren dazu.


Gesetzliche Grundlagen
• § 82 StVO
• Wiener Gebrauchsabgabengesetz 1966
• Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Freihaltung des Stadtbilds von
störenden Werbeständern 1980



:arrow: http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cac ... HmcLe_XbnA

oder :arrow: :arrow: http://xrl.in/3v7i

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 966016.pdf
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon xenia am Dienstag 2. Februar 2010, 18:23


Nahezu alle Tätigkeiten auf Straßen (Fahrbahn, Gehsteig), die über die „normale“ Nutzung zu
Verkehrszwecken hinausgehen, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind
bewilligungspflichtig!

B. Jahresabgaben je angefangenem Kalenderjahr
Für flach angebrachte Schilder, Schautafeln, Ankündigungen:
-- je m² Fläche € 0,43 (mindestens € 4,70)


eine baumscheibe ist weder gehsteig, noch verkehrsfläche. ein karton A4, der nicht für z.b. ein fest, ein geschäft etc. wirbt bzw. etwas ankündigt, ist nichts "gewerbliches". der baum wird nicht beschädigt, z.b. durch nägel.

eine anfrage bei der MA 42 (stadtgartenamt) bzw. der verantwortlichen firma, ob und wann der baum gepflegt, ausgeschnitten etc. wird, und schon kann man das schild vorher entfernen und nachher wieder draufbinden...
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon knieriem am Dienstag 2. Februar 2010, 18:55

xenia hat geschrieben:

Nahezu alle Tätigkeiten auf Straßen (Fahrbahn, Gehsteig), die über die „normale“ Nutzung zu
Verkehrszwecken hinausgehen, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind
bewilligungspflichtig!

B. Jahresabgaben je angefangenem Kalenderjahr
Für flach angebrachte Schilder, Schautafeln, Ankündigungen:
-- je m² Fläche € 0,43 (mindestens € 4,70)


eine baumscheibe ist weder gehsteig, noch verkehrsfläche. ein karton A4, der nicht für z.b. ein fest, ein geschäft etc. wirbt bzw. etwas ankündigt, ist nichts "gewerbliches". der baum wird nicht beschädigt, z.b. durch nägel.

eine anfrage bei der MA 42 (stadtgartenamt) bzw. der verantwortlichen firma, ob und wann der baum gepflegt, ausgeschnitten etc. wird, und schon kann man das schild vorher entfernen und nachher wieder draufbinden...


1. Das ist ein Auszug aus dem Gesetz, für gewerbliche Zwecke erläutert, Ausgabe WKÖ

2. Luftsteuer bleibt trotzdem aufrecht, ob gewerblich oder nicht.

3. Eine Strasse setzt sich aus Fahrbahn UND Gehsteig zusammen, von Hausmauer zu Hausmauer, lt. StVO.
(Sollten Führerscheinbesitzer wissen!!! :P)

Die Baumscheibe - als Teil der Strasse - befindet sich daher nicht im luftleeren Raum....
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Re: ... behindert sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Dienstag 2. Februar 2010, 18:58

xenia hat geschrieben:auf einem privatgrund eines supermarktes etc. kann alles aufgemalt werden, wenn der besitzer einverstanden ist, auch lachende und weinende, zornige smileys.

was wäre, du würdest vom ast des baumes einen karton an einer schnur (locker gebunden, damits den ast nicht einschnürt) herunterbaumeln lassen, mit einer aufschrift oder dem rollstuhlsymbol ? das wäre ein blickfang...


des schauat owa blöd aus ausserdem ist das verboten
habe mir einmal erlaubt ein rollstuhlsymbol in der größe din a4 foliert mit einen grünen schnürl am baumstamm in relativer augenhöhe anzubringen
na mehr habe ich nicht gebraucht vermutlich hat das ein lieber zeitgenosse angezeigt bei der behörde und ich bekam eine amtliche belehrung das das wilde plakatieren an allgemeingut in wien verboten ist usw.usw.
aber in anbetracht der geringfügigkeit haben sie damals von einer bestrafung abgesehen
weiters habe ich mir erlaubt einige behindertensymbolaufkleber an der stange wo darauf das verbotsschild montiert ist anzubringen um es etwas ersichtlicher zu machen am nächsten arbeitstag waren sie alle verschwunden wieder welche angebracht wieder alle verschwunden
dann habe is es aufgegeben den so ein aufkleber kostet 4.90 euro und es waren schon ca 50 euro verbraten
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