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Autor: OHB Hochgeladen am: Mittwoch 1. Februar 2012, 10:25
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von xenia am Dienstag 2. Februar 2010, 19:32
knieriem hat geschrieben:xenia hat geschrieben: Nahezu alle Tätigkeiten auf Straßen (Fahrbahn, Gehsteig), die über die „normale“ Nutzung zu Verkehrszwecken hinausgehen, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind bewilligungspflichtig!
B. Jahresabgaben je angefangenem Kalenderjahr Für flach angebrachte Schilder, Schautafeln, Ankündigungen: -- je m² Fläche € 0,43 (mindestens € 4,70)
eine baumscheibe ist weder gehsteig, noch verkehrsfläche. ein karton A4, der nicht für z.b. ein fest, ein geschäft etc. wirbt bzw. etwas ankündigt, ist nichts "gewerbliches". der baum wird nicht beschädigt, z.b. durch nägel. eine anfrage bei der MA 42 (stadtgartenamt) bzw. der verantwortlichen firma, ob und wann der baum gepflegt, ausgeschnitten etc. wird, und schon kann man das schild vorher entfernen und nachher wieder draufbinden...
1. Das ist ein Auszug aus dem Gesetz, für gewerbliche Zwecke erläutert, Ausgabe WKÖ 2. Luftsteuer bleibt trotzdem aufrecht, ob gewerblich oder nicht. 3. Eine Strasse setzt sich aus Fahrbahn UND Gehsteig zusammen, von Hausmauer zu Hausmauer, lt. StVO. (Sollten Führerscheinbesitzer wissen!!! )Die Baumscheibe - als Teil der Strasse - befindet sich daher nicht im luftleeren Raum....
**von Hausmauer zu Hausmauer** , vorausgesetzt, die straße ist nicht nur einseitig verbaut oder gar nicht. eine baumscheibe ist trotzdem keine verkehrsfläche, weder für fußgänger- noch für fahrzeugverkehr. wie auf dem bild ersichtlich gibts keine abdeckung (metallgitter, lochbetonsteine etc.), die auch ein befahren/begehen erlaubt, nur mulch. Gebrauchsabgaben sind in Österreich Gemeindeabgaben, die zu entrichten sind, wenn öffentliche Grundstücke, die dem Verkehr dienen für private Zwecke vorübergehend benutzt werden. Ob in welcher Höhe ist von der einzelnen Gemeinde abhängig.
So sind diese Abgaben zu entrichten, wenn beispielsweise Baumaterial auf öffentlichen Flächen, zwischengelagert werden. Aber auch das Verteilen von Flugzetteln oder Werbedurchsagen mittels Lautsprecher kann abgabenpflichtig sein.
Bekannt ist die Gebrauchsabgabe auch als Luftsteuer, die für vom Haus über den Gehsteig ragende Teile, wie Werbetafeln oder Hinweisschilder, zu entrichten ist.
Auch für die alljährlich neu zu bewilligenden Schanigärten ist eine Gebrauchsabgabe zu bezahlen. http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsabgabeall das trifft NICHT zu. wer lang fragt, geht lang irr. mir wäre es einen versuch wert... ; - )))
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xenia
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von xenia am Dienstag 2. Februar 2010, 19:35
OHB hat geschrieben:xenia hat geschrieben:auf einem privatgrund eines supermarktes etc. kann alles aufgemalt werden, wenn der besitzer einverstanden ist, auch lachende und weinende, zornige smileys.
was wäre, du würdest vom ast des baumes einen karton an einer schnur (locker gebunden, damits den ast nicht einschnürt) herunterbaumeln lassen, mit einer aufschrift oder dem rollstuhlsymbol ? das wäre ein blickfang...
des schauat owa blöd aus ausserdem ist das verboten habe mir einmal erlaubt ein rollstuhlsymbol in der größe din a4 foliert mit einen grünen schnürl am baumstamm in relativer augenhöhe anzubringen na mehr habe ich nicht gebraucht vermutlich hat das ein lieber zeitgenosse angezeigt bei der behörde und ich bekam eine amtliche belehrung das das wilde plakatieren an allgemeingut in wien verboten ist usw.usw. aber in anbetracht der geringfügigkeit haben sie damals von einer bestrafung abgesehen weiters habe ich mir erlaubt einige behindertensymbolaufkleber an der stange wo darauf das verbotsschild montiert ist anzubringen um es etwas ersichtlicher zu machen am nächsten arbeitstag waren sie alle verschwunden wieder welche angebracht wieder alle verschwunden dann habe is es aufgegeben den so ein aufkleber kostet 4.90 euro und es waren schon ca 50 euro verbraten
naja, wenn du so tolle mitbewohner hast... 
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xenia
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von knieriem am Dienstag 2. Februar 2010, 19:52
Öffentlicher Grund auf der Strasse bleibt die Baumscheibe trotzdem. Und weilst sagst: kein verkehr...... Sag das den Hundaln....  Auf dem Bild ist ersichtlich, dass sich die Baumscheiben AUF dem Gehsteig befinden, von der Gehsteigkante von der Fahrbahn abgegrenzt. 
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von xenia am Dienstag 2. Februar 2010, 20:05
knieriem hat geschrieben:Öffentlicher Grund auf der Strasse bleibt die Baumscheibe trotzdem. Und weilst sagst: kein verkehr...... Sag das den Hundaln.... 
so gesehen hast wieder recht : in öffentlichen klos kann auch verkehr stattfinden... 
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xenia
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von knieriem am Dienstag 2. Februar 2010, 20:06
xenia hat geschrieben:knieriem hat geschrieben:Öffentlicher Grund auf der Strasse bleibt die Baumscheibe trotzdem. Und weilst sagst: kein verkehr...... Sag das den Hundaln.... 
so gesehen hast wieder recht : in öffentlichen klos kann auch verkehr stattfinden... 
JA! Parteienverkehr. Oder Anwenderverkehr. 
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von OHB am Dienstag 2. Februar 2010, 22:51
xenia hat geschrieben:OHB hat geschrieben:xenia hat geschrieben:auf einem privatgrund eines supermarktes etc. kann alles aufgemalt werden, wenn der besitzer einverstanden ist, auch lachende und weinende, zornige smileys.
was wäre, du würdest vom ast des baumes einen karton an einer schnur (locker gebunden, damits den ast nicht einschnürt) herunterbaumeln lassen, mit einer aufschrift oder dem rollstuhlsymbol ? das wäre ein blickfang...
des schauat owa blöd aus ausserdem ist das verboten habe mir einmal erlaubt ein rollstuhlsymbol in der größe din a4 foliert mit einen grünen schnürl am baumstamm in relativer augenhöhe anzubringen na mehr habe ich nicht gebraucht vermutlich hat das ein lieber zeitgenosse angezeigt bei der behörde und ich bekam eine amtliche belehrung das das wilde plakatieren an allgemeingut in wien verboten ist usw.usw. aber in anbetracht der geringfügigkeit haben sie damals von einer bestrafung abgesehen weiters habe ich mir erlaubt einige behindertensymbolaufkleber an der stange wo darauf das verbotsschild montiert ist anzubringen um es etwas ersichtlicher zu machen am nächsten arbeitstag waren sie alle verschwunden wieder welche angebracht wieder alle verschwunden dann habe is es aufgegeben den so ein aufkleber kostet 4.90 euro und es waren schon ca 50 euro verbraten
naja, wenn du so tolle mitbewohner hast... 
wird vermutlich ein zeitgenosse gewesen sein der vermutlich selbst einmal dort abgeschleppt wurde oder die MA 42 bei ihre baumbegutachtungsrundgänge oder gor a grüner der angst ums leben vum baum gehabt hat
und ewig grüßt das murmeltier aus dem hamsterrad
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von contraindicatio am Mittwoch 3. Februar 2010, 21:27
Das aktuelle Bild der OHB-Webcam zeigt: Kein Falschparker.
Passt.
************* Ein bisschen Frieden, ein bisschen Freude und ein bisschen Eierkuchen!! *************
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von trebbiatore am Mittwoch 3. Februar 2010, 22:02
also oida bär, du måchst a lamperl wüd. du hast jetzt die möglichkeit was streeeng verbotenes zu tun und deinen parkplatz kennzeichnen, oder weiterraunzen bis am st. nimmerleinstag!
wennst dort einen pflock einschlägst und a schüdl schreibst....hier parkt ein behinderter bär, bitte halten sie den parkplatz frei...oder so irgendwas....dann wird kein mensch was sagen, WETTEN?
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von OHB am Mittwoch 3. Februar 2010, 23:11
trebbiatore hat geschrieben:also oida bär, du måchst a lamperl wüd. du hast jetzt die möglichkeit was streeeng verbotenes zu tun und deinen parkplatz kennzeichnen, oder weiterraunzen bis am st. nimmerleinstag!
wennst dort einen pflock einschlägst und a schüdl schreibst....hier parkt ein behinderter bär, bitte halten sie den parkplatz frei...oder so irgendwas....dann wird kein mensch was sagen, WETTEN?
ach lieber werter trebbiiiiiiiiiiiiiiii die idee hatte ich schon vor längerer zeit ein bekannter von mir arbeitet am bau und brachte mir betoneisen womit man absperrbretter befestigen kann daran habe ich ein din a 4 schild foliert mit einen rollstuhlsymbol angebracht und knapp am baumscheibenrand eingeschlagen na was glaubst? richtig es war in ein paar tagen pfutsch und wieder eines eingeschlagen und wieder pfutsch das ging so ca 10 mal dann konnte mir mein bekannter keine neuen eisen mehr besorgen ich werde weiter versuchen das ich zu einer behinderten schablone ca 1 mal 1 meter leihweise komme und mit wetterfesten spraylack am boden das rollstuhlsymbol aufbringen leider werden diese schablonen gehütet wie ein schatz von den diversen bodenmarkierungsunternehmen und im pfusch traut es sich auch keiner machen da es verboten ist ohne genehmigung
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von trebbiatore am Mittwoch 3. Februar 2010, 23:56
OHB hat geschrieben:trebbiatore hat geschrieben:also oida bär, du måchst a lamperl wüd. du hast jetzt die möglichkeit was streeeng verbotenes zu tun und deinen parkplatz kennzeichnen, oder weiterraunzen bis am st. nimmerleinstag!
wennst dort einen pflock einschlägst und a schüdl schreibst....hier parkt ein behinderter bär, bitte halten sie den parkplatz frei...oder so irgendwas....dann wird kein mensch was sagen, WETTEN?
ach lieber werter trebbiiiiiiiiiiiiiiii die idee hatte ich schon vor längerer zeit ein bekannter von mir arbeitet am bau und brachte mir betoneisen womit man absperrbretter befestigen kann daran habe ich ein din a 4 schild foliert mit einen rollstuhlsymbol angebracht und knapp am baumscheibenrand eingeschlagen na was glaubst? richtig es war in ein paar tagen pfutsch und wieder eines eingeschlagen und wieder pfutsch das ging so ca 10 mal dann konnte mir mein bekannter keine neuen eisen mehr besorgen ich werde weiter versuchen das ich zu einer behinderten schablone ca 1 mal 1 meter leihweise komme und mit wetterfesten spraylack am boden das rollstuhlsymbol aufbringen leider werden diese schablonen gehütet wie ein schatz von den diversen bodenmarkierungsunternehmen und im pfusch traut es sich auch keiner machen da es verboten ist ohne genehmigung
schon einmal eingereicht mit deiner autonummer?
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von OHB am Donnerstag 4. Februar 2010, 13:14
trebbiatore hat geschrieben:OHB hat geschrieben:trebbiatore hat geschrieben:also oida bär, du måchst a lamperl wüd. du hast jetzt die möglichkeit was streeeng verbotenes zu tun und deinen parkplatz kennzeichnen, oder weiterraunzen bis am st. nimmerleinstag!
wennst dort einen pflock einschlägst und a schüdl schreibst....hier parkt ein behinderter bär, bitte halten sie den parkplatz frei...oder so irgendwas....dann wird kein mensch was sagen, WETTEN?
ach lieber werter trebbiiiiiiiiiiiiiiii die idee hatte ich schon vor längerer zeit ein bekannter von mir arbeitet am bau und brachte mir betoneisen womit man absperrbretter befestigen kann daran habe ich ein din a 4 schild foliert mit einen rollstuhlsymbol angebracht und knapp am baumscheibenrand eingeschlagen na was glaubst? richtig es war in ein paar tagen pfutsch und wieder eines eingeschlagen und wieder pfutsch das ging so ca 10 mal dann konnte mir mein bekannter keine neuen eisen mehr besorgen ich werde weiter versuchen das ich zu einer behinderten schablone ca 1 mal 1 meter leihweise komme und mit wetterfesten spraylack am boden das rollstuhlsymbol aufbringen leider werden diese schablonen gehütet wie ein schatz von den diversen bodenmarkierungsunternehmen und im pfusch traut es sich auch keiner machen da es verboten ist ohne genehmigung
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jawoi und abgelehnt da dem gesetz genüge getan sei
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von OHB am Donnerstag 25. Februar 2010, 14:26
Neue Offensive gegen Scheininvalide angekündigt.
Geht es nach der italienischen Tageszeitung "Il Giornale", sind die Tage der "falschen Invaliden" des Landes gezählt.
Grund dafür ist eine von der italienischen Sozialversicherung (INPS) angekündigte Großoffensive, bei der rund 400.000 Fälle - davon etwa 200.000 "fragliche" bei Personen zwischen 18 und 77 Jahren - kontrolliert werden sollen.
Doch trotz der großen Vorsätze erscheint die Ankündigung lediglich wie ein Deja-vu, da bereits im Vorjahr eine im Wortlaut ähnliche Regierungskampagne gestartet wurde.
2010 bereits Tausende neue Fälle? Dabei entpuppte sich jeder Zehnte der rund 200.000 Kontrollierten als bei bester Gesundheit und musste seinen Invalidenpass abgeben. 20.000 weitere könnten angesichts ausstehender Untersuchungen noch folgen.
Dennoch könnte es sich dabei nur um den Tropfen auf dem heißen Stein handeln. Untermauert wird diese Befürchtung etwa von einem Bericht der Tageszeitung "La Repubblica", wonach allein in den ersten Monaten dieses Jahres rund 12.000 neue Scheininvaliditäten anerkannt worden seien.
Die "Fabrik der Invaliden" sei somit weiterhin in Vollbetrieb. Nach wie vor sei es ein "einfacher Mechanismus", an die begehrten gelben Dokumente zu kommen.
Die genannten Kosten von bis zu 6.000 Euro dürften für die Scheininvaliden mit der Aussicht auf Gratiseintritt in Fußballstadien, kostenlose öffentliche Verkehrsmittel, reservierte Parkplätze und nicht zuletzt eine Frühpensionierung mehr als wettgemacht werden.
"Unbekannte Welt" Auch INPS-Chef Antonio Mastrapasqua betonte in diesem Zusammenhang, dass die Suche nach Scheininvaliden nicht vorrangiges Ziel sein dürfe. Vielmehr müsse verhindert werden, dass solche Bescheinigungen überhaupt ausgestellt werden können.
Gleichzeitig sprach Mastrapasqua von einer "unbekannten Welt", da man das wahre Ausmaß der Betrügereien mit gekauften bzw. von Verstorbenen übernommenen Invaliditätsbescheiden weiterhin nur schwer abschätzen könne.
Einen besseren Einblick erhoffe man sich nun von einer verbesserten Zusammenarbeit der einzelnen Behörden. Nicht zuletzt soll die Vorgangsweise der zuständigen Ärzte genauer kontrolliert werden.
Vergleich mit Führerscheindaten Verschärfte Maßnahmen sollen künftig zudem bei Banken, Post und weiteren Institutionen gelten, wo die Invaliditätspensionen ausbezahlt werden. "Verdachtsfälle" sollen laut INPS schließlich auf einer schwarzen Liste gesammelt und zu einer neuerlichen ärztlichen Untersuchung vorgeladen werden.
Gestattet werden soll den Sozialversicherungen unter anderem auch der Zugriff auf Daten der Führerscheinzulassungsbehörden, wovon sich die INPS etwa die Enttarnung von autofahrenden "Blinden" erwartet.
Über 16 Milliarden Euro Aktuellen Zahlen zufolge beziehen in Italien rund 2,7 Millionen Personen eine Invaliditätspension.
Laut Medienberichten wird für dieses Jahr ein Anstieg der anfallenden Kosten auf 16,6 Milliarden Euro (2006: 13 Mrd.) erwartet. Von der nun angekündigten Offensive gegen Scheinivaliditäten erwartet sich die INPS Einsparungen von bis zu einer Mrd. Euro.
© orf online
das kann an in österreich ned passieren bei uns sans beinhart bei der behindertenfeststellung aber solche schmarotzer gehören überall wenn vorhanden ausgemerzt denn sonst kommen die echt behinderten in verruf
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OHB
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von f.art reloaded am Donnerstag 25. Februar 2010, 15:36
In D kanst Gehbehindert sein und Herzinfarkt hinter sich haben und bist dennoch max. bedingt behindert. Mehr als 60% gibt's nicht, der Herzinfarkt sollte aber schon 2x eingeschlagen haben ! 
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f.art reloaded
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von trebbiatore am Donnerstag 25. Februar 2010, 16:22
f.art reloaded hat geschrieben:In D kanst Gehbehindert sein und Herzinfarkt hinter sich haben und bist dennoch max. bedingt behindert. Mehr als 60% gibt's nicht, der Herzinfarkt sollte aber schon 2x eingeschlagen haben ! 
meine frau sieht am rechten auge nichts, hat schaden am zentralen nervensystem (liquor), also MS und ist 60% behindert. um an die siebzig zu kommen müsste sie den fuß noch hinten nachziehen oder verlieren. ergo lassen "wir" das aus, likööör nimmt gute medikamente (copaxone) und wir harren guter dinge.
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trebbiatore
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von OHB am Donnerstag 25. Februar 2010, 19:03
trebbiatore hat geschrieben:f.art reloaded hat geschrieben:In D kanst Gehbehindert sein und Herzinfarkt hinter sich haben und bist dennoch max. bedingt behindert. Mehr als 60% gibt's nicht, der Herzinfarkt sollte aber schon 2x eingeschlagen haben ! 
meine frau sieht am rechten auge nichts, hat schaden am zentralen nervensystem (liquor), also MS und ist 60% behindert. um an die siebzig zu kommen müsste sie den fuß noch hinten nachziehen oder verlieren. ergo lassen "wir" das aus, likööör nimmt gute medikamente (copaxone) und wir harren guter dinge. frechheit na ja echt österreich ich mit amtlich anerkannte 70% kämpfte 5jahre um die invalidenpension ohne hilfe der volksanwaltschaft hätte ich vermutlich heute noch keine
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