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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon M. am Donnerstag 23. April 2009, 22:14

Und der richtige Falschparker ist entkommen ... g´fällt ma, die G´schicht :lol: :lol: :lol:

Dieser Polizist ist mir direkt sympatisch, cooler Typ.
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Donnerstag 23. April 2009, 22:45

naja hab mir ein blankoformular angeschaut
is ned so aufregend
rechts oben wird der falschparker eingetragen
kennzeichen-autotype-falschparkadresse
rechts unten wird der berechtigte eingetragen
kennzeichen-parkausweisnummer-name-adresse
alles andere ist vorgedruckt
aber gut man kann sich ja mal in der spalte irren
daher sehe ich es locker und wir haben darüber gelacht
natürlich muß man die behörde davon in kenntnis setzen
sonst nimmt es ja kein ende die einforderung der ausgesprochenen strafe
:lol:


hoffentlich hast du den amtsschimmel wirklich zum stehen gebracht...

; - )))[/quote]

sicher doch
bei 5 zeugen das ich mit dem auto gar nicht an dem tag um die uhrzeit
auf eh meinem behördlich genehmigten behindertenparkplatz - nicht gestanden bin
kann er ja nur die kennzeichennummer von der tafel vor ort abgeschrieben haben
wenns ma wieder erwarten blöd kommen
dann mache ich es öffentlich über diverse medien
damit die volksleserschaft was zum lachen hat
:twink:


20.30 anruf von der polizei
sorry es war ein schreibfehler die 2 kennzeichen wurden beim eintragen vertauscht

(ich sagte nun das kann ja mal passieren wir sind ja nur menschen)

wir haben nun gegen den richtigen falschparker die anzeige erstatten
nochmals entschuldigung

alle achtung von den burschen das ging aber schnell in ordnung
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon UnART am Freitag 24. April 2009, 00:16

Ein wenig Verständnis bitte. Bei der Auswahl zwischen 2 Feldern kann man sich schon mal irren.
Dazu sind sie noch entgegenkommend und bestehen nicht auf Falschparken einer genehmigten Nummer. :)
( °) ( °) dada.
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Freitag 24. April 2009, 08:24

UnART hat geschrieben:Ein wenig Verständnis bitte. Bei der Auswahl zwischen 2 Feldern kann man sich schon mal irren.
Dazu sind sie noch entgegenkommend und bestehen nicht auf Falschparken einer genehmigten Nummer. :)


der letzte satz war echt gut :lol:
aber eines muß man ihnen lassen
sie sind alle immer freundlich und verständnisvoll
und finden das zeitlich weit ausgedehnte abschleppprozedere auch als verarschung
und die meisten sind auch für ein plauscherl mit zigarettenpause zu haben
dürfen sie ja nicht offiziell rauchen im dienst
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon xenia am Freitag 24. April 2009, 19:48

Aufregung um Behinderten-Parkplatz

Wien-Landstraße: Reservierte Parkplätze zu verstellen gehört sich nicht. Aber darf ein Anwalt mit Besitzstörungsklage drohen?

http://www.kurier.at/nachrichten/wien/313669.php


daraus :

Eines vorweg: Wer einem Behinderten dessen per Halteverbot reservierten Parkplatz wegschnappt, muss sich zumindest den Vorwurf der Charakterschwäche gefallen lassen. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer hat dafür ebenso wenig Verständnis wie der Gesetzgeber: Es drohen bis zu 726 € Verwaltungsstrafe.

Arzt im Dienst

An Verständnis mangelt es Hoffer aber auch, was das derzeit offenbar massenhaft betriebene juristische Vorgehen gegen Parksünder betrifft. In Wien-Landstraße, beim Rochusmarkt, hat Philipp B. "seinen" Behindertenparkplatz, der ihm nach einem schweren Autounfall zusteht. Doktor S. hatte am 5. März einen Patienten zu behandeln und sein Auto "für zehn, 15 Minuten" im Halteverbot abgestellt - mit der "Arzt im Dienst"-Tafel (womit er straffrei bleibt).

14 Tage später bekam S. Post von einem bekannten Anwalt: "Mein Mandant wurde durch ihr Verhalten in seinem ruhigen Besitz gestört". Forderung: 360 €, sonst würde man sich vor Gericht wiedersehen. Besitzstörung bei Parkplätzen auf öffentlichem Grund?

Für Leopold Bubak, Chef der MA65 (Rechtliche Verkehrsangelegenheiten), sind derartige Klagen unzulässig: "Wo öffentliches Recht greift - also: Abschleppen-Lassen auf Basis der Straßenverkehrsordnung - besteht kein Anwendungsbereich für privatrechtliche Ansprüche."

Bubak unterfüttert seine Meinung mit höchstgerichtlicher Judikatur: Bei einem Streit über Kleidercontainer auf öffentlichem Grund habe der Verfassungsgerichtshof Privat-Klagen für unzulässig erklärt. Genauso argumentieren Polizei-Hofrat Peter Goldgruber und Martin Hoffer, die das "Körberlgeld-Inkasso" "eigenartig" und "rechtlich fragwürdig" nennen. Hoffer rät Betroffenen, von denen einige ÖAMTC-Mitglieder sind, zur Selbstanzeige bei der MA67 (Parkraumüberwachung). Damit sei die Sache rechtlich aus der Welt geschafft, dem Advokaten der Wind aus den Segeln genommen.

Philipp B. ist ob ständiger Verparkungen "seines" Platzes verzweifelt, "die Polizei zwecks Abschleppung zu rufen, ist sinnlos, weil die nicht kommt." Und weil der bürokratische Aufwand dem Steuerzahler unzumutbar sei, engagiere er eben einen Anwalt als Problem-Löser. Der bedauert, den Eindruck erweckt zu haben, auf Besitzstörung klagen wollen: Er rechne nur sein Honorar in die Forderung ein.


die polizei kommt schon, aber natürlich nicht blitzartig, und schon garnicht der abschleppwagen...
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein

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xenia
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Freitag 24. April 2009, 21:27

xenia hat geschrieben:Aufregung um Behinderten-Parkplatz

Wien-Landstraße: Reservierte Parkplätze zu verstellen gehört sich nicht. Aber darf ein Anwalt mit Besitzstörungsklage drohen?

http://www.kurier.at/nachrichten/wien/313669.php


daraus :

Eines vorweg: Wer einem Behinderten dessen per Halteverbot reservierten Parkplatz wegschnappt, muss sich zumindest den Vorwurf der Charakterschwäche gefallen lassen. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer hat dafür ebenso wenig Verständnis wie der Gesetzgeber: Es drohen bis zu 726 € Verwaltungsstrafe.

Arzt im Dienst

An Verständnis mangelt es Hoffer aber auch, was das derzeit offenbar massenhaft betriebene juristische Vorgehen gegen Parksünder betrifft. In Wien-Landstraße, beim Rochusmarkt, hat Philipp B. "seinen" Behindertenparkplatz, der ihm nach einem schweren Autounfall zusteht. Doktor S. hatte am 5. März einen Patienten zu behandeln und sein Auto "für zehn, 15 Minuten" im Halteverbot abgestellt - mit der "Arzt im Dienst"-Tafel (womit er straffrei bleibt).

14 Tage später bekam S. Post von einem bekannten Anwalt: "Mein Mandant wurde durch ihr Verhalten in seinem ruhigen Besitz gestört". Forderung: 360 €, sonst würde man sich vor Gericht wiedersehen. Besitzstörung bei Parkplätzen auf öffentlichem Grund?

Für Leopold Bubak, Chef der MA65 (Rechtliche Verkehrsangelegenheiten), sind derartige Klagen unzulässig: "Wo öffentliches Recht greift - also: Abschleppen-Lassen auf Basis der Straßenverkehrsordnung - besteht kein Anwendungsbereich für privatrechtliche Ansprüche."

Bubak unterfüttert seine Meinung mit höchstgerichtlicher Judikatur: Bei einem Streit über Kleidercontainer auf öffentlichem Grund habe der Verfassungsgerichtshof Privat-Klagen für unzulässig erklärt. Genauso argumentieren Polizei-Hofrat Peter Goldgruber und Martin Hoffer, die das "Körberlgeld-Inkasso" "eigenartig" und "rechtlich fragwürdig" nennen. Hoffer rät Betroffenen, von denen einige ÖAMTC-Mitglieder sind, zur Selbstanzeige bei der MA67 (Parkraumüberwachung). Damit sei die Sache rechtlich aus der Welt geschafft, dem Advokaten der Wind aus den Segeln genommen.

Philipp B. ist ob ständiger Verparkungen "seines" Platzes verzweifelt, "die Polizei zwecks Abschleppung zu rufen, ist sinnlos, weil die nicht kommt." Und weil der bürokratische Aufwand dem Steuerzahler unzumutbar sei, engagiere er eben einen Anwalt als Problem-Löser. Der bedauert, den Eindruck erweckt zu haben, auf Besitzstörung klagen wollen: Er rechne nur sein Honorar in die Forderung ein.


die polizei kommt schon, aber natürlich nicht blitzartig, und schon garnicht der abschleppwagen...


wenn ein arzt im dienst auf meinen behindertenparkplatz steht werde ich sicher nicht die polizei rufen
ausserdem auf meinen behindertenparkplatz stand auch einmal die rettung
da war es für mich selbstverständlich das ich abgewartet habe bis sie mit ihrer arbeit fertig waren
über so was sich aufzuregen finde ich saublöd denn man könnte sie selbst auch einmal brauchen

die polizei kommt wenn sie frei ist und andere vorfälle haben vorrang no na ned aber meist sind sie binnen 15-20 minuten eh vor ort
wenn zuviel los ist bei ihnen unter der woche wird weitergeleitet an die parkraumüberwachung und die ist mit den öffis oder zu fuß unterwegs dann dauert es schon leider bis zu 1 stunde bis jemand eintrifft
die zeitspanne von der anzeigenaufnahme bis zum eintreffen des abschleppwagen ist meiner meinung nach wirklich sehr oft unzumutbar mindest 1 stunde bis zu 2.5 stunden

leider gibt es immer wieder menschen die sich nichts scheißen und hoffen nicht erwischt zu werden
dann gibt es wieder welche die schauen einfach nicht was auf der tafel steht
die möchte ich hören wie sie schreien würden wenn es sie selbst betreffen würde
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Mittwoch 29. April 2009, 22:59

heute wieder einmal 2 stunden 55 minuten gewartet
das mein behindertenparkplatz wieder freigemacht wurde
polizei war binnen 10 minuten vor ort
den zeitrest brauchte die ma48 um zu erscheinen mit dem abschleppwagen
:( :( :(

jetzt reicht es mir
habe den ORF und die volksanwalt eingeschaltet
denn das ist bürgerverarschen in reinkultur
:( :( :(
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon contraindicatio am Donnerstag 30. April 2009, 09:56

Wieviel kostet eigentlich so ein Behindertenparkplatz?
*************
Ein bisschen Frieden, ein bisschen Freude und ein bisschen Eierkuchen!!
*************
contraindicatio - der Compliance-Beauftragte Ihres Vertrauens
contraindicatio
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Donnerstag 30. April 2009, 13:06

contraindicatio hat geschrieben:Wieviel kostet eigentlich so ein Behindertenparkplatz?





Ausweis gemäß § 29b StVO

Unter "Behindertenzone" versteht man eine Halteverbotszone, die für das Abstellen von Fahrzeugen dauernd stark gehbehinderter Personen errichtet wird. Behindertenzonen können in folgenden Fällen errichtet werden:

* Die behinderte Person lenkt selbst ein Kraftfahrzeug.
* Die behinderte Person benützt ein Kraftfahrzeug mit (wird chauffiert).
* Das Kraftfahrzeug soll in unmittelbarer Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der behinderten Person abgestellt werden um weite Gehwege zu vermeiden.
* Das Kraftfahrzeug soll in der Nähe von Gebäuden die häufig von behinderten Personen besucht werden, wie Invalidenämter, bestimmte Krankenhäuser oder Ambulatorien, Sozialversicherungseinrichtungen und dergleichen oder auch in der Nähe von Fußgängerzonen abgestellt werden um weite Gehwege zu vermeiden.

Unterlagen

Online-Antrag
Zuständigkeit

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Fahrplanauskunft
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Kosten / Zahlung

* 13,20 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Antrag
* Zirka 43 Euro für Verhandlungsgebühren
* Errichtung der Behindertenzone und laufende Erhaltung - Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)

Rechnung und Zahlung
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die Stadtkassen-Leitstelle
Termin / Frist

Zirka vier bis fünf Monate für Antrag, Ermittlungsverfahren und Ortsverhandlung.
Beachten

Es wird eine Ortsverhandlung durchgeführt zu der Sie schriftlich eingeladen werden (bitte unbedingt den Ausweis gemäß § 29b StVO zur Verhandlung mitnehmen).
Die zusätzliche Einschränkung einer Behindertenzone auf ein polizeiliches Kennzeichen ist möglich, wenn die behinderte Person Rollstuhlfahrer/in ist oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.
Formular

Die MA 46 unterscheidet drei Arten von Anträgen:

Online-Antrag einer Privatperson
Der Antrag ist von der behinderten Person selbst zu stellen. Die Halteverbotszone soll entweder beim Wohnsitz oder beim Arbeitsplatz der behinderten Person errichtet werden.

Online-Antrag einer Firma, Behörde, Institution
Die Halteverbotszone soll vor der jeweiligen Einrichtung (z. B. Arztpraxis, Physikalisches Institut, Museum, Theater, gemeinnützige Einrichtung, Magistratisches Bezirksamt, Bundesdienststelle und dergleichen) errichtet werden um die Erreichbarkeit der Einrichtung für stark gehbehinderte Personen zu erleichtern.

Online-Antrag einer Firma, Behörde, Institution für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Die Halteverbotszone soll einer/einem oder mehreren stark gehbehinderten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ermöglichen den Arbeitsplatz leichter zu erreichen.

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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Mittwoch 6. Mai 2009, 20:02

WIEN
lebenswert wie keine andere

an den bürgermeister von wien
herrn michael häupl

sehr geehrter herr bürgermeister

es ist ja sehr löblich das die stadt wien für die schwer gehbehinderten
die möglichkeit geschaffen hat das man einen behindertenparkplatz
vor seiner wohnadresse eingerichtet bekommt
denn es soll ja eine erleichterung für die schwer behinderten sein

jedoch nun zur kehrseite der medaille

wenn der behindertenparkplatz von fremdfahrzeuge verparkt ist
beginnt das dilemma für den behinderten
laut gesetz muß der notruf 133 angerufen werden
der leitet es weiter unter tags an die parkraumüberwachung
wenn die parkraumüberwachung eingetroffen ist
wird die anzeige aufgenommen und die abschleppung veranlasst

früher kam gleich ein funkwagen der polizei und hat die abschleppung veranlasst
da hatte man dann von 1-3 stunden im auto vor ort in zweiter spur warten müssen
bis der behindertenparkplatz wieder benützbar wurde

nun dauert es noch länger
da die parkraumüberwachung zu fuß und mit die öffis unterwegs ist
es dürften am rande von wien aspern sehr wenige beamte unterwegs sein

können sie sich vorstellen was es bedeutet für einen schwer behinderten
stundenlang im fahrzeug in zweiter spur zu warten bis das prozedere endlich vorbei ist?
andere freie parkplätze in näherer umgebung
gibt es bei uns leider keine da viele mit pendler besetzt sind

die letzten 20 tage wo ich meinen behindertenparkplatz benützen wollte
war er 15 mal mit falschparker besetzt

da ich schon alle zuständige stellen kontaktiert habe
und ausser einem bedauern der lage nicht weitergeholfen wird
wende ich mich als letzte hoffnung an sie

eventuell könnten sie als bürgermeister von wien eine änderung herbeiführen
damit dieses entfernungsprozedere zeitlich auf ein normales maß eingeschränkt wird

Hochachtungsvoll
xxxxxxxxxxxxxxxxxx

ES GAB KEINE ANTWORT AUF MEIN SCHREIBEN

--------------------------------------------------------------------------------------
Mag.a Terezija Stoisits
Volksanwältin
an
Herrn
xxxxxxx xxxxxxx

xxxxxxxxxxxxxx
1220 Wien

Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum:

RgR Kurt Fritsche VA-W-POL/0029-C/1/2009 5.5.09

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx

Ich habe den Wiener Bürgermeister mit Ihrer Beschwerde betreffend Freihaltung Ihres Behindertenparkplatzes
befasst und um Stellungnahme ersucht.
Sobald mir die Stellungnahme vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen und

bleibe bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits e.h.

EVENTUELL ERREICHT DIE VOLKSANWALTSCHAFT MEHR
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Freitag 8. Mai 2009, 09:26

KRÜPPELLIED

Wenn ih mal trüber Laune bin
dann geh ich zu den Blinden
und lache mir den Buckel voll
wenn sie die Tür nicht finden...
dann geh ich zu den Lahmen auch
wohl in ein finst'res Gangerl
schnoi ihna die Prothesen ab
und spüü mit ihnen Fangerl.

Krüppel
hab'n so was Rührendes
Krüppel
hab'n was Verführendes
Wenn ich so einen Krüppel seh
wird mir um's goidne Weana Herz so woam und weh.

"Gschicht'n aus dem Wienerwald"
(Heller & Qualtinger)
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon Gast am Freitag 8. Mai 2009, 11:13

OHB hat geschrieben:ES GAB KEINE ANTWORT AUF MEIN SCHREIBEN
P[h]uck Häupl! (Hockeygruß)
OHB hat geschrieben:EVENTUELL ERREICHT DIE VOLKSANWALTSCHAFT MEHR
Stoisits rocks! (Hockeyakklamation)


Und der/die vom Volk gewählte Abg.z.NR für Deinen Bezirk?

Tut der/die Wappler/in auch was?!

(Was ist zum Beispiel mit den Bodenmarkierungen für Behindertenparkplätze? Abgeschafft?? Stimmt das? Na dann, Herr/Frau Kollege Abg.: Bringen Sie einen Entschließungsantrag an den NR (ordentlich nach GO :)) ein, "Der/die Abg. xxxxxxx und Freunde stellen den Antrag, der NR möge beschließen:

1. Behindertenparkplätze sind mit einer großen, blau-weiß ausgeführten Bodenmarkierung (das Behindertenzeichen (Rollstuhl) symbolisierend)
zu versehen.

2. Nichtberechtigte Benutzer eines Behindertenparkplatzes sind zu guillotinieren.

Unterzeichner: xxxxxx yyyyyyy zzzzzzzzz ... hhhhhhhhhh"

Der Entschließungsantrag verfügt über die notwendige Anzahl an Unterstützungserklärungen und ist deshalb zur Abstimmung zuzulassen (verlesen durch amtierende/n Präsidenten/in)




OT: Wieso heißt es "und Freunde" und nicht "und Freunde und Freundinnen"?
)
Es ist immer 'Spiel und Spaß'. Bis jemand verletzt wird.
Dann ist es Sport.
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Freitag 8. Mai 2009, 11:32

Im Auftrag von Herrn Ing. Rudolf Salomon.


Mit freundlichen Grüßen
Kretzner Karl
Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 46
A-1120 Wien, Niederhofstraße 21
mailto:Karl.Kretzner@wien.gv.at
Tel.: (+43 1) 81114/92758
FAX: (+43 1) 811149992758
http://www.verkehr-wien.at




Sehr geehrte Familie xxxxxxxxxxxxx

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.3.2009. Herr Bürgermeister Dr. Häupl hat uns ersucht, Ihr Anliegen betreffend die Dauer bis zur Abschleppung eines widerrechtlich in einer Behindertenzone abgestellten Fahrzeuges zu prüfen und Ihnen direkt zu antworten.

Bei der widerrechtlichen Verparkung einer Behindertenzone ist die Verständigung eines Amtsorganes (Poizeiorgan) aus rechtlichen Gründen unbedingt notwendig, da dieses vor Ort die Behinderung feststellen und eine Anzeige erstatten muss. Eine Verständigung der Polizei von Ihrer Seite kann daher nicht entfallen.

Die MA 48 kann Ihnen anbieten, zugleich mit der Polizei auch den Funkdisponenten zu kontaktieren, damit dieser entsprechend rasch reagieren kann und sich bemüht, so rasch wie möglich das Falschparkerfahrzeug zu entfernen.

Funkdisponent MA 48-Abschleppgruppe: 01/ 76043 - DW 48746, 48747


Mit freundlichen Grüßen

Ombudsstelle der MA 46
Ing. Rudolf Salomon


sehr löblich danke
jedoch da die polizei fast immer zwischen 10 und 15 minuten vor ort ist
ist die gewonnene zeitspanne von 10-15 minuten gegenüber der weiteren wartezeit
von 1.5 - 3 stunden auf den abschleppwagen verschmerzbar
ausserdem schon ausprobiert und es hat sich an der wartezeit eigentlich nichts wesendliches geändert
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon OHB am Freitag 8. Mai 2009, 11:39

Gast hat geschrieben:
OHB hat geschrieben:ES GAB KEINE ANTWORT AUF MEIN SCHREIBEN
P[h]uck Häupl! (Hockeygruß)
OHB hat geschrieben:EVENTUELL ERREICHT DIE VOLKSANWALTSCHAFT MEHR
Stoisits rocks! (Hockeyakklamation)


Und der/die vom Volk gewählte Abg.z.NR für Deinen Bezirk?

Tut der/die Wappler/in auch was?!

(Was ist zum Beispiel mit den Bodenmarkierungen für Behindertenparkplätze? Abgeschafft?? Stimmt das? Na dann, Herr/Frau Kollege Abg.: Bringen Sie einen Entschließungsantrag an den NR (ordentlich nach GO :)) ein, "Der/die Abg. xxxxxxx und Freunde stellen den Antrag, der NR möge beschließen:

1. Behindertenparkplätze sind mit einer großen, blau-weiß ausgeführten Bodenmarkierung (das Behindertenzeichen (Rollstuhl) symbolisierend)
zu versehen.

2. Nichtberechtigte Benutzer eines Behindertenparkplatzes sind zu guillotinieren.

Unterzeichner: xxxxxx yyyyyyy zzzzzzzzz ... hhhhhhhhhh"

Der Entschließungsantrag verfügt über die notwendige Anzahl an Unterstützungserklärungen und ist deshalb zur Abstimmung zuzulassen (verlesen durch amtierende/n Präsidenten/in)




OT: Wieso heißt es "und Freunde" und nicht "und Freunde und Freundinnen"?
)



wegen einsparungsmaßnahmen gibt es nur mehr 1 tafel mit halteverbot und kleiner zusatztafel mit der meterangabe sowie ein kleiner richtungspfeil sowie ein kleines behindertensymboltaferl mit der berechtigungs-autonummer
früher gab es 1 anfang und 1 endtafel sowie teilweise am boden das behindertensymbol
jedoch wie geschrieben aus spargründen wurde es nur mehr auf 1 tafel reduziert
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Re: behinderte sein dagegen sehr

Beitragvon contraindicatio am Freitag 8. Mai 2009, 12:06

Eigeninitiative is gfragt. Auf meiner Garageneinfahrt parkten die Dillos auch immer. Und für sowas zahl ich 100 Euro im Monat, für die Garasch, ned für die Dillos, die auf der Einfahrt parken natürlich. PFFFFFFFFFFFT. Riesige Tafel auf das Tor gepickt.


Jetzt parkens zwar noch immer, aber wenigstens hams jeden Tag ein Strafmandat, ohne dass ich jedes Mal bei den Bullen anrufen muss.


8)
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