OHB hat geschrieben:ABGESEHEN VON DER PERSON
ich frage mich wie solche sachen verjähren dürfen
es verjähren die psychischen belastungen der opfer ja auch nicht
Wie willst Du nach zig Jahren beweisen oder widerlegen, dass ein Kindesmißbrauch erfolgt ist? Da steht in der Regel Aussage gegen Aussage.
Selbst Mord verjährt in manchen Rechtsstaaten. Bei uns gilt folgende Regel:
StGB § 57. (1) Strafbare Handlungen, die mit lebenslanger
Freiheitsstrafe bedroht sind oder die mit Freiheitsstrafe von zehn
bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht
sind, verjähren nicht. Nach Ablauf einer Frist von zwanzig Jahren
tritt jedoch an die Stelle der angedrohten lebenslangen
Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren.
D. h., wenn ein Mord erst nach 20 Jahren aufgeklärt wird, hat der Täter per Gesetz einen Strafnachlaß.