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von smART am Dienstag 9. März 2010, 09:24
majestix hat geschrieben:UnART hat geschrieben:Die Freiheitliche Barbara Rosenkranz kandidiert für das Amt des Bundespräsidenten und schon bricht der Sturm im Wasserglas los. Österreichische Politik orientiert sich quer durch alle Parteien rückwärts, versagt in der Gegenwart und raubt sich die Zukunft. Pressespiegel in Schlagworten: ÖVP: Rosenkranz "kein Angebot an bürgerliche Wähler" (derStandard.at) Empörung nach Sager von Rosenkranz (ORF.at) Anzeige gegen Rosenkranz wegen Wiederbetätigung Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz eingebracht. ... (derStandard.at) FPK-KO Kurt Scheuch: ÖVP-Diffamierungen gegen Präsidentschaftskandidatin ... (APA OTS (Pressemitteilung) Beleidigter Strache, mutlose Rosenkranz FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Rosenkranz setzt bewusst Signale ins rechte Eck. Selbst die orange-grüne Opposition macht es ihr zu leicht. ... (DiePresse.com) ->Weitere 97 Artikel (Google)
Was ist dran an dieser Barbara Rosenkranz, dass die „Don Qichotterie“ der Entnazifizierung durch alle Farben der Politik Wellen schlägt. Mir nötigte die Kandidatin einst Respekt ab, als sie bei der Ratifikation des Lissabon Vertrags nicht als parlamentarischen Marionette im Klubzwang zur Abstimmungsmaschine verkam. Rosenkranz steht zu ihrer Meinung: einem „Europa der Vaterländer“, welches ich lieber als „Europa der Mitgliedsländer“ sehen möchte. Dem amtierenden Präsidenten Fischer wirft sie Versagen als Staatsnotar vor, weil Fischer sich im Mainstream der Politik gegen die Mehrheit des Volkes stellte und sich pauschal betrachtet außerhalb des Verfassungsbogens setzte. Die überhastete Verhökerung Österreichs ohne Gegenwert ist jedoch eine andere Geschichte. Ansonst sei dem Gedankengut von Rosenkranz wenig abzugewinnen, ebenso wenig dem Heinz Fischers oder dem der Vorkandidatin Benita Fererro-Waldner. Der letzte wählbare überparteiliche Kandidat war meines Erachtens Alt-Präsident Rudolf Kirchschläger. Etwas überraschte, dass sich Rosenkranz im ZIB-Interview so leicht auf die Schiene des Verbotsgesetzes locken ließ. Es mag zwar ihre gerade Standhaftigkeit beweisen, sorgte jedoch in Folge für Verfolgung durch eine Meute mit blutunterlaufenen Augen. Übelriechender Odem schlägt aus Medien und über Zeilen trieft reichlich Geifer. Man findet sich nicht mal zu schade die Kandidatur mit schrecklichen Bildern von Häftlingen in Auschwitz zu konditionieren. Um was geht es überhaupt? Altdeutsche Namen für die rosenkranzsche Kinderschar mögen komisch anmuten, rechtfertigen jedoch nicht den ausgeschütteten Hohn über die Träger derselben. Soll hier der Zweck die Mittel heiligen? Sind Modenamen besser, wie z. B. KEVIN (Pimblhuber). Statistisch nachgewiesen befinden sich mit Modenamen Getaufte auf der Verliererstraße, deren Umfeld wenig Entwicklung zulässt. Doch die Hauptstoßrichtung zielt auf das von Rosenkranz relativierte Verbotsgesetz 1947 - StF: StGBl. Nr. 13/1945.Die Paragraphen 1 – 3 umfassen allgemein die Wiederbetätigung. Rosenkranz stellt lediglich den Abschnitt § 3h in Frage: Nach § 3h wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.Ab Paragraph 4 geht es um obsolete Registrierung und Sühne - um totes Recht. § 3h verstößt eigentlich gegen Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention, die sich allerdings mit Artikel 10 Abs.2 EMRK eine Ausnahme genehmigt, die theoretisch sogar jedem EU-Kritiker den Mund verbietet. Noch weiter geht der Oberste Gerichtshof: Der Oberste Gerichtshof entwickelte nach der Verschärfung des Verbotsgesetzes durch die Verbotsgesetznovelle 1992 ein Beweisthemenverbot: „Der Bundesverfassungsgesetzgeber (...) hat ex lege klargestellt, daß der nationalsozialistische Völkermord und die anderen nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Strafverfahren keiner weiteren beweismäßigen Erörterung bedürfen, woraus folgt, daß dieses Beweisthema einer Beweisführung entrückt ist. (...) eine Beweisaufnahme über diese Tatsachen kommt mithin nicht in Betracht.“ (Wiki) Als freidenkender Publizist sehe ich in diesem Urteil eine demokratische Sauerei. Es führt zu einem Vermischen der Opfer-/Täterrolle. Die Don Quichottes der Entnazifizierung drängen jeden nachgeborenen Nationalgesinnten in die Täterrolle, womit diese sich als Opfer einer Polit- und Justizmafia sehen. So bewältigt man keine Vergangenheit, verehrte Damen und Herren. Mit Verboten und Tabus gegen die Meinungsfreiheit gräbt man nur die Fronten tiefer ein. Lüften wir doch endlich mal den konservierten Mief eines vergangenen schrecklichen Naziregimes. Die Aufarbeitung benötigt eine Diskussion mit Meinungsfreiheit und darf nicht den zwei Frontstellungen überlassen werden. Trennen wir doch endlich die Begriffe „Wiederbetätigung“ und „Meinungsäußerung“, damit wir dem begegnen, was wirklich Angst macht. Hinter den Fassaden formiert sich in schlechter werdenden Zeiten eine kollektive Gewaltbereitschaft der Verlierer gegen Feindbilder, die in gegebener Polit- und Justizwillkür ihre Bestätigung finden. 100304 © http://www.unart-forum.com
Lieber Heinz! Du folgst 1:1 der skruden Argumentation einer Frau Rosenkranz und Konsorten. Der OGH beruft sich in seiner Begründung explizit auf den Bundesverfassungsgesetzgeber, von Skandalurteil kann überhaupt keine Rede sein. Der OGH entscheidet ausschließlich auf Grund geltender Gesetze. Und Gesetze stellen, wie ich schon in einem anderen Thread angemerkt habe, einen gesellschaftlichen Grundkonsens dar, zustande gekommen im Parlament, welches die Gesamtbevölkerung repräsentiert. Ob es Dir oder Frau Rosenkranz paßt oder nicht, gültige Gesetze sind zu akzeptieren oder mit legalen Rechtsmitteln zu bekämpfen. Frau Rosenkranz und die FPÖ hätten schon längst Beschwerde beim VfGH gegen die angebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit erhoben, wäre dieser Umstand tatsächlich gegeben. Es ist aber nicht verboten, sich eine eigene Meinung über die NSDAP und ihre Suborganisationen zu bilden. Man darf seine Meinung auch öffentlich kundtun. Bestraft wird gemäß § 3 h nur, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.Der gesellschaftliche Grundkonsens lautet, es hat von den Nationalsozialisten verübten Völkermord und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegeben. Das öffentlich, in einer vielen Menschen zugänglichen Weise zu leugnen, gröblich zu verharmlosen, gutzuheißen oder zu rechtfertigen zu versuchen - nur das steht unter Strafe. Wo ist da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit? Im privaten Bereich darf selbst ein User Deines Forums die Meinung vertreten, die Juden im 1000-jährigen Reich seien zu Recht in KZ vergast worden, um eine überspitzte Formulierung zu verwenden. In Deinem Forum sähest Du aber so eine veröffentlichte Meinung wohl nicht sehr gern. Und damit schließt sich der Kreis zu § 3 h Verbotsgesetz - eine Aufhebung bedeutet schlicht und ergreifend, daß der nationalsozialistische Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit öffentlich geleugnet, verharmlost und gutgeheißen werden dürfen. Damit wäre auch eine Berufung auf die Nürnberger Rassegesetze legitim, die heute nicht mehr gegen Juden, sondern gegen Türken zur Anwendung kämen. Da ist mir die angebliche Beschränkung der Meinungsfreiheit durch ein Verbotsgesetz beim Arsch lieber, als Dein Gesudere von wegen freiem Journalismus. Was Dir oh-Häuptling, offenbar und für mich überraschender Weise, Angehörigen der SCHLICH & ERGREIFEND-, sowie ARSCH--Generation lieber ist, kümmert aber nach Naturgerechtigkeit empfindende/hoffende Menschen wenig, wenn Meinungstäter jahrelange einsitzen müssen, der Vater eines Säuglings aber, diesen bei -4°C stundenlang im Auto liegen läßt und quasi/garantiert mit eine gedrohten-Du-Du abgefertigt werden wird! Von Kurzzeitstrafen für MörderInnen gar nicht zu reden....................Und was Heinzens obiges Opus betrifft, habe ich selten was Besseres gelesen!
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smART
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von virginia am Dienstag 9. März 2010, 09:43
trebbiatore hat geschrieben:hat wer vorgestern die zib24 gesehen? da sprach doch tatsächlich vilimsky von "übertriebener meinungsfreiheit" der grünen!
Nein - noch schlimmer. Er griff die Entscheidung des Euro. Gerichtshofes für MR an. Er sagte, dass dieses Urteil eine "völlig übertriebene Meinungsfreiheit" zulässt. Was ja an sich noch viel lustiger ist - sie wollen ein Gesetz kippen, dass angeblich "Meinungsfreiheit" verhindert und sagen gleichzeitig, dass die Rechtssprechung des EGMR zu viel Meinungsfreiheit zulässt.... Dh.: Man darf Fr. Rosenkranz nicht mit einem Begriff belegen, den ihr einstiger Chef selbst - Steger - geprägt hat. Das gehört verboten. Man muss aber die "Freiheit" haben, zu leugnen, dass es Gaskammern und den Holocaust gab... Wie nennt man das? Ein totalitätes, autoritäres System?
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virginia
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von contraindicatio am Dienstag 9. März 2010, 09:56
trebbiatore hat geschrieben:hat wer vorgestern die zib24 gesehen? da sprach doch tatsächlich vilimsky von "übertriebener meinungsfreiheit" der grünen!
Vilimsky ist auch so ein Spezialdemokrat smART'scher Prägung. 
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von smART am Dienstag 9. März 2010, 10:34
contraindicatio hat geschrieben:trebbiatore hat geschrieben:hat wer vorgestern die zib24 gesehen? da sprach doch tatsächlich vilimsky von "übertriebener meinungsfreiheit" der grünen!
Vilimsky ist auch so ein Spezialdemokrat smART'scher Prägung.  Nein, ein Komiker!
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von UnART am Dienstag 9. März 2010, 14:15
majestix hat geschrieben:...Und damit schließt sich der Kreis zu § 3 h Verbotsgesetz - eine Aufhebung bedeutet schlicht und ergreifend, daß der nationalsozialistische Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit öffentlich geleugnet, verharmlost und gutgeheißen werden dürfen. Damit wäre auch eine Berufung auf die Nürnberger Rassegesetze legitim, die heute nicht mehr gegen Juden, sondern gegen Türken zur Anwendung kämen.
Da ist mir die angebliche Beschränkung der Meinungsfreiheit durch ein Verbotsgesetz beim Arsch lieber, als Dein Gesudere von wegen freiem Journalismus.
Ob Rosenkranz meinem Gesudere folgt oder umgekehrt ist wurscht ... ich habe mit ihr nichts am Hut. Eventuell sind es auch asynchrone Erscheinungen, folgend aus der Überlappung – aus unterschiedlichen Gründen - eines gemeinsamen Interessensfeldes. Inzwischen diskutieren wir bereits an mehreren Stellen das gleich Thema. Wenn du vermerkst: „Da ist mir die angebliche Beschränkung der Meinungsfreiheit durch ein Verbotsgesetz beim Arsch lieber, als Dein Gesudere von wegen freiem Journalismus“, stelle ich entgegen, dass es keinen höheren demokratischen Wert gibt, als die Freiheit. Journalistische Freiheit ist der als meinungsbildend noch darüber zu setzen. Im Laufe der Diskussion ging es auch um das gespannte Verhältnis von Meinungsfreiheit und Rechtsstaat. Auch ich vertrete einen rechtsstaatlichen Gundkonsens zum Schutz demokratischer humanistischer Werte, der allerdings regelmäßig einer zeitgemäßen Prüfung unterliegen muss. Das Verbotsgesetz nach § 3 gehört mit Einschränkung von 3h dazu. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit behindert noch nicht erfolgte Aufarbeitung, die bisher in Form der Umerziehung nicht gelang und wirkt sich auf künftige Erfordernisse kontraproduktiv aus. Dies erkannte sogar Ariel Muzicant, der sich in der Sache Rosenkranz klug zurückhält und ihre Erklärung für ausreichend findet. Alleine die Politik verwendet diese Causa noch als simple Parteipolitik in Ermangelung verloren gegangener Inhalte. Ohne FP wären manche Parteien nicht mal imstande sich zu definieren und die FP selbst lebt davon und vom Versagen der jeweiligen Regierungen.
( °) ( °) dada.
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von majestix am Dienstag 9. März 2010, 18:23
smART hat geschrieben:,,, kümmert aber nach Naturgerechtigkeit  empfindende/hoffende Menschen wenig, wenn Meinungstäter jahrelange einsitzen müssen, der Vater eines Säuglings aber, diesen bei -4°C stundenlang im Auto liegen läßt und quasi/garantiert mit eine gedrohten-Du-Du abgefertigt werden wird! Von Kurzzeitstrafen für MörderInnen gar nicht zu reden....................Und was Heinzens obiges Opus betrifft, habe ich selten was Besseres gelesen![/i][/color]
Was, bitteschön, ist Naturgerechtigkeit? Auch wenn der Vorfall empörend ist: Es war kein Säugling, der stundenlang im kalten Auto saß. Dreijährige bei Minusgraden allein im AutoDas Kind fror gut eine Stunde lang im kalten Pkw, während der Vater mit 1,7 Promille in der warmen Gaststube saß. ....Der Mann wurde wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angezeigt. http://kurier.at/nachrichten/wien/1984317.php
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von knieriem am Dienstag 9. März 2010, 18:27
majestix hat geschrieben:...Und damit schließt sich der Kreis zu § 3 h Verbotsgesetz - eine Aufhebung bedeutet schlicht und ergreifend, daß der nationalsozialistische Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit öffentlich geleugnet, verharmlost und gutgeheißen werden dürfen. Damit wäre auch eine Berufung auf die Nürnberger Rassegesetze legitim, die heute nicht mehr gegen Juden, sondern gegen Türken zur Anwendung kämen.
Da ist mir die angebliche Beschränkung der Meinungsfreiheit durch ein Verbotsgesetz beim Arsch lieber, als Dein Gesudere von wegen freiem Journalismus.
UnART hat geschrieben:Ob Rosenkranz meinem Gesudere folgt oder umgekehrt ist wurscht ... ich habe mit ihr nichts am Hut. Eventuell sind es auch asynchrone Erscheinungen, folgend aus der Überlappung – aus unterschiedlichen Gründen - eines gemeinsamen Interessensfeldes. Inzwischen diskutieren wir bereits an mehreren Stellen das gleich Thema. Wenn du vermerkst: „Da ist mir die angebliche Beschränkung der Meinungsfreiheit durch ein Verbotsgesetz beim Arsch lieber, als Dein Gesudere von wegen freiem Journalismus“, stelle ich entgegen, dass es keinen höheren demokratischen Wert gibt, als die Freiheit. Journalistische Freiheit ist der als meinungsbildend noch darüber zu setzen. Im Laufe der Diskussion ging es auch um das gespannte Verhältnis von Meinungsfreiheit und Rechtsstaat. Auch ich vertrete einen rechtsstaatlichen Gundkonsens zum Schutz demokratischer humanistischer Werte, der allerdings regelmäßig einer zeitgemäßen Prüfung unterliegen muss. UnART hat geschrieben:Das Verbotsgesetz nach § 3 gehört mit Einschränkung von 3h dazu. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit behindert noch nicht erfolgte Aufarbeitung, die bisher in Form der Umerziehung nicht gelang und wirkt sich auf künftige Erfordernisse kontraproduktiv aus.
Wo es da eine Einschränkung der Aufarbeitung gibt, siehst nur du. Und die FPÖ samt Anhänger. UnART hat geschrieben:Dies erkannte sogar Ariel Muzicant, der sich in der Sache Rosenkranz klug zurückhält und ihre Erklärung für ausreichend findet.
Sie aber im selben Atemzug für wenig glaubwürdig hält. Weiter im Zitat Muzicant: "Die Frage ist: Wie glaubwürdig ist das? Die FPÖ hat in den letzten Jahren vehement die Abschaffung des Verbotsgesetzes gefordert. Nachdem jetzt eine Woche Krach war, ist alles anders?" UnART hat geschrieben:Alleine die Politik verwendet diese Causa noch als simple Parteipolitik in Ermangelung verloren gegangener Inhalte. Ohne FP wären manche Parteien nicht mal imstande sich zu definieren und die FP selbst lebt davon und vom Versagen der jeweiligen Regierungen.
So lange die FPÖ und deren Sympathisanten sich nicht vom rechten Dreck eindeutig - „eidesstättige” Erklärungen in der Art Rosenkranz eignen sich nicht dazu - distanzieren, der vehement die Aufhebung des Verbotsgesetzes, oder Teilen davon fordert, so lange haben alle anderen Parteien und jeder Demokrat das Recht und die Pflicht, das Verhalten dieser Gruppen öffentlich anzuprangern und zu kritisieren.
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von smART am Dienstag 9. März 2010, 18:43
majestix hat geschrieben:Auch wenn der Vorfall empörend ist: Es war kein Säugling, der stundenlang im kalten Auto saß. Dreijährige bei Minusgraden allein im AutoDas Kind fror gut eine Stunde lang im kalten Pkw, während der Vater mit 1,7 Promille in der warmen Gaststube saß. ....Der Mann wurde wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angezeigt. http://kurier.at/nachrichten/wien/1984317.php Tschuldigung! Dann ist das natürlich alles läppisch, da das Kind doch schon alt!
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von virginia am Mittwoch 10. März 2010, 00:20
UnART hat geschrieben:Im Laufe der Diskussion ging es auch um das gespannte Verhältnis von Meinungsfreiheit und Rechtsstaat.
Auch ich vertrete einen rechtsstaatlichen Gundkonsens zum Schutz demokratischer humanistischer Werte, der allerdings regelmäßig einer zeitgemäßen Prüfung unterliegen muss.
Das Verbotsgesetz nach § 3 gehört mit Einschränkung von 3h dazu. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit behindert noch nicht erfolgte Aufarbeitung, die bisher in Form der Umerziehung nicht gelang ......
1. In unserem Rechtsstaat gibt es das Prinzip der Meinungsfreiheit - es sei denn, es ist definitiv "Wiederbetätigung". 2. Was soll da einer "zeitgemäßen Überprüfung" unterliegen müssen? Die Leugnung der Verbrechen des Holocaust???? 3. Nein. Das Verbotsgesetz hindert niemanden daran, eine Meinung zu haben. Wenn er allerdings diese MEINUNG ÖFFENTLICH VERVIELFÄLTIGT - und damit arme Geister verblöden möchte - dann ist Schluss mit lustig.. Die UMERZIEHUNG findet ganz wo anders statt - nämlich dort, wo Ewig Gestrige versuchen, den Wahnsinn des Hitler-Regimes zu relativieren!
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von UnART am Mittwoch 10. März 2010, 01:06
Einen Artikel zu Aufarbeitung und Status Quo schiebe ich schon seit Wochen ... im Grundkonzept bereits seit Monaten und bin noch nicht dazu gekommen. Auf Grund der Aktualität werde ich das Vorhaben zurechtstutzen und in den nächsten Tagen eine Kurzversion zum Verständnis meiner Haltung ins Forum bringen.
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von majestix am Mittwoch 10. März 2010, 02:12
smART hat geschrieben:majestix hat geschrieben:Auch wenn der Vorfall empörend ist: Es war kein Säugling, der stundenlang im kalten Auto saß. Dreijährige bei Minusgraden allein im AutoDas Kind fror gut eine Stunde lang im kalten Pkw, während der Vater mit 1,7 Promille in der warmen Gaststube saß. ....Der Mann wurde wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angezeigt. http://kurier.at/nachrichten/wien/1984317.php Tschuldigung! Dann ist das natürlich alles läppisch, da das Kind doch schon alt!
Typisch für braun Schreibende, sich exhäretisch zu gebärden, und nur das zu lesen und zitieren, was in das eigene Weltbild paßt. Dazu gehört auch die Behauptung falscher "Tatsachen", worin man in der Parteiakademie der FPÖ auf Kosten der SteuerzahlerInnen offenbar erfolgreich geschult wird.
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von majestix am Mittwoch 10. März 2010, 02:41
UnART hat geschrieben:Einen Artikel zu Aufarbeitung und Status Quo schiebe ich schon seit Wochen ... im Grundkonzept bereits seit Monaten und bin noch nicht dazu gekommen. Auf Grund der Aktualität werde ich das Vorhaben zurechtstutzen und in den nächsten Tagen eine Kurzversion zum Verständnis meiner Haltung ins Forum bringen.
Virginias Ansicht deckt sich ziemlich genau mit meiner. Der Status Quo ist bekannt, es gibt genügend Dokumente, die den Holocaust und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Nazi beweisen. Das öffentlich zu leugnen oder gutzuheißen ist mit Strafe bedroht. Du kannst Dir Deinen Artikel im Grunde genommen ersparen. Gegen das Verbotsgesetz ist nämlich niemand, der nicht mit der Ideologie und allen Folgen des 1000jährigen Reiches sympathisiert. Nur Ex- und Neo-Nazi fühlen sich durch dieses Gesetz in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschränkt. Und FPÖler. Was irgendwie ident zu sein scheint. Wem nützt eine Aufhebung des Verbotsgesetzes, außer denen, die eine nationalsozialistische Ideologie verbreiten wollen? Und gerade die fordern das vehement. Frau Rosenkranz wird sich diesbezüglich zurückhalten (müssen). Aber wer glaubt, mit einer halbherzigen Erklärung habe Frau Rosenkranz von ihrer bisherigen Gesinnung Abstand genommen, kann nur ein rechter Recke sein, der ihr Verhalten richtig zu deuten weiß.
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von Gernot Habertheuer am Mittwoch 10. März 2010, 12:31
majestix hat geschrieben: Typisch für braun Schreibende, sich exhäretisch zu gebärden, und nur das zu lesen und zitieren, was in das eigene Weltbild paßt. Dazu gehört auch die Behauptung falscher "Tatsachen", worin man in der Parteiakademie der FPÖ auf Kosten der SteuerzahlerInnen offenbar erfolgreich geschult wird. exhäretisch ? Was isn das wieder für ein CODE?Und typisch für die Spezialdemokraten ist: nebensächliche Ungenauigkeiten zum Hauptgegenstand eines Disputes zu machen!
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von Gernot Habertheuer am Mittwoch 10. März 2010, 12:45
majestix hat geschrieben: Wem nützt eine Aufhebung des Verbotsgesetzes, außer denen, die eine nationalsozialistische Ideologie verbreiten wollen? Anders gefragt: wem nützt die NICHTAUFHEBUNG denn so ÜBERDIMENSIONAL? EBEN!
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von contraindicatio am Mittwoch 10. März 2010, 12:55
Gernot Habertheuer hat geschrieben:majestix hat geschrieben: Wem nützt eine Aufhebung des Verbotsgesetzes, außer denen, die eine nationalsozialistische Ideologie verbreiten wollen? Anders gefragt: wem nützt die NICHTAUFHEBUNG denn so ÜBERDIMENSIONAL? EBEN! Dir schadet die Nichtaufhebung sichtlich. 
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