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Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Aktuelles brisant verpackt.

Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon OHB am Mittwoch 10. März 2010, 19:36

Ungarn stellt Leugnen des Holocaust unter Strafe

Ungarns Staatspräsident Laszlo Solyom hat heute ein im Vormonat im Parlament beschlossenes Gesetz unterschrieben, mit dem das Leugnen des Holocaust unter Strafe gestellt wird.

Wer den Massenmord an den Juden während des Nationalsozialismus infrage stellt oder ihn relativiert, wird ab April mit Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren bestraft.

In Ungarn wurden im Zweiten Weltkrieg mehr als 400.000 Juden nach Auschwitz deportiert. Weitere Zehntausende Juden kamen bei Massenhinrichtungen und Todesmärschen ums Leben.

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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon Gernot Habertheuer am Mittwoch 10. März 2010, 20:18

OHB hat geschrieben:Ungarn stellt Leugnen des Holocaust unter Strafe

Ungarns Staatspräsident Laszlo Solyom hat heute ein im Vormonat im Parlament beschlossenes Gesetz unterschrieben, mit dem das Leugnen des Holocaust unter Strafe gestellt wird.

Wer den Massenmord an den Juden während des Nationalsozialismus infrage stellt oder ihn relativiert, wird ab April mit Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren bestraft.

In Ungarn wurden im Zweiten Weltkrieg mehr als 400.000 Juden nach Auschwitz deportiert. Weitere Zehntausende Juden kamen bei Massenhinrichtungen und Todesmärschen ums Leben.

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Gütiger Himmel! ( jüd. Abteilung)

Ist noch bis April ein brandgefährliches Sammelleugnen zu befürchten? :shock:
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon f.art reloaded am Mittwoch 10. März 2010, 21:09

Gernot Habertheuer hat geschrieben:Gütiger Himmel! ( jüd. Abteilung)

Ist noch bis April ein brandgefährliches Sammelleugnen zu befürchten? :shock:
Seien Sie unbesorgt, werter Gernoti (© xenia), erst ab dem 1. April !
Der alte Indianer sitzt am Fluss und wartet, bis die Leichen seiner Feinde vorübertreiben…

General Allotment Act/Dawes Act
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon contraindicatio am Mittwoch 10. März 2010, 21:26

f.art reloaded hat geschrieben:
Gernot Habertheuer hat geschrieben:Gütiger Himmel! ( jüd. Abteilung)

Ist noch bis April ein brandgefährliches Sammelleugnen zu befürchten? :shock:
Seien Sie unbesorgt, werter Gernoti (© xenia), erst ab dem 1. April !



Bis dahin gibt's smARTe Busfahrten nach Budapest mit original ungarischer Salami und ein bisserl Holocaust-Leugnen.

8)
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon majestix am Donnerstag 11. März 2010, 22:38

Gernot Habertheuer hat geschrieben:
majestix hat geschrieben:
Wem nützt eine Aufhebung des Verbotsgesetzes, außer denen, die eine nationalsozialistische Ideologie verbreiten wollen?


Anders gefragt: wem nützt die NICHTAUFHEBUNG denn so ÜBERDIMENSIONAL? EBEN!


Eine Aufhebung des in Diskussion stehenden Paragraphen ermöglichte es, das segensreiche Wirken der Nazi zu bewerben, z. B. die gesunde Beschäftigspolitik des 3. Reiches in KZ.
Die SS war zwar schwer beschäftigt, für die Insassen war das aber trotzdem nicht gesund.
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon Gernot Habertheuer am Donnerstag 11. März 2010, 23:45

majestix hat geschrieben:
Gernot Habertheuer hat geschrieben:
majestix hat geschrieben:
Wem nützt eine Aufhebung des Verbotsgesetzes, außer denen, die eine nationalsozialistische Ideologie verbreiten wollen?


Anders gefragt: wem nützt die NICHTAUFHEBUNG denn so ÜBERDIMENSIONAL? EBEN!


Eine Aufhebung des in Diskussion stehenden Paragraphen ermöglichte es, das segensreiche Wirken der Nazi zu bewerben, z. B. die gesunde Beschäftigspolitik des 3. Reiches in KZ.
Die SS war zwar schwer beschäftigt, für die Insassen war das aber trotzdem nicht gesund.


Tztztz! Da wird also in einer Demokratie bei "freier Marktwirtschaft" praktisch Werbeverbot verhängt? :shock: :twink:
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon xenia am Donnerstag 11. März 2010, 23:51

Gernot Habertheuer hat geschrieben:
majestix hat geschrieben:
Eine Aufhebung des in Diskussion stehenden Paragraphen ermöglichte es, das segensreiche Wirken der Nazi zu bewerben, z. B. die gesunde Beschäftigspolitik des 3. Reiches in KZ.
Die SS war zwar schwer beschäftigt, für die Insassen war das aber trotzdem nicht gesund.


Tztztz! Da wird also in einer Demokratie bei "freier Marktwirtschaft" praktisch Werbeverbot verhängt? :shock: :twink:


ach Gernoti ! kann es sein, dass du das tabak- bzw. alkoholwerbeverbot noch nicht bemerkt hast ? :shock: :shock: :shock:
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon Gernot Habertheuer am Freitag 12. März 2010, 00:17

xenia hat geschrieben:
ach Gernoti ! kann es sein, dass du das tabak- bzw. alkoholwerbeverbot noch nicht bemerkt hast ? :shock: :shock: :shock:


Ja! Bin abgelenkt, weil andauernd für Demos geworben wird! :bigsmile:
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon majestix am Freitag 12. März 2010, 20:01

Gernot Habertheuer hat geschrieben:
xenia hat geschrieben:
ach Gernoti ! kann es sein, dass du das tabak- bzw. alkoholwerbeverbot noch nicht bemerkt hast ? :shock: :shock: :shock:


Ja! Bin abgelenkt, weil andauernd für Demos geworben wird! :bigsmile:


Und wohl ein wenig verwirrt und orientierungslos. Demokratie hat mit "Freier Marktwirtschaft" so viel wie gar nichts gemeinsam. :hmm:
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon Gernot Habertheuer am Freitag 12. März 2010, 22:26

majestix hat geschrieben:
Gernot Habertheuer hat geschrieben:
xenia hat geschrieben:
ach Gernoti ! kann es sein, dass du das tabak- bzw. alkoholwerbeverbot noch nicht bemerkt hast ? :shock: :shock: :shock:


Ja! Bin abgelenkt, weil andauernd für Demos geworben wird! :bigsmile:


Und wohl ein wenig verwirrt und orientierungslos. Demokratie hat mit "Freier Marktwirtschaft" so viel wie gar nichts gemeinsam. :hmm:


Aber das weiß ich doch eh! Auch Demokratie hat, wie Figura zeigt, mit Meinungsfreiheit soviel wie nichts gemeinsam!
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon majestix am Samstag 13. März 2010, 01:18

Gernot Habertheuer hat geschrieben:
Aber das weiß ich doch eh!


Ach ja? Seit heute, oder schon länger?

Frau Rosenblatt persönlich interessiert mich nicht. Ob aber ihr Sohn namens Wolf mit der Ideologie seiner Mutter konform geht, würde mich schon interessieren.

Die Familie Rosenkranz ist aus der r.k. Kirche ausgetreten, vertritt aber öffentlich deren "christlichen Werte".

In Anbetracht der Kandidatin zur Bundespräsidentschaft, Frau Rosenkranz, die sich beruflich als Hausfrau bezeichnet, wäre schon interessant, wie die 10 Kinder der Hausfrau zu ihrer Mutter und Hausfrau stehen.

Ganz ehrlich, Frau Rosenkranz, ihre Familie und ihre politschen Ansichten sind mir völlig egal.

Ich lebe nicht mehr lang genug, um eine Frau Rosenkranz als UFBP erleben zu müssen, oder einer Aufhebung des Verbotsgesetzes zustimmen zu müssen.

Du wahrscheinlich auch nicht.
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon Gernot Habertheuer am Samstag 13. März 2010, 11:18

majestix hat geschrieben:

Die Familie Rosenkranz ist aus der r.k. Kirche ausgetreten, vertritt aber öffentlich deren "christlichen Werte".



Ich auch, obwohl nicht wenige davon verdammt stark jüdisch sind! :hahaha:

In Anbetracht der Kandidatin zur Bundespräsidentschaft, Frau Rosenkranz, die sich beruflich als Hausfrau bezeichnet, wäre schon interessant, wie die 10 Kinder der Hausfrau zu ihrer Mutter und Hausfrau stehen.


Man sollte allen Kinder dieser Welt, auch Deinen, diese Frage stellen!



Ich lebe nicht mehr lang genug, um eine Frau Rosenkranz als UFBP erleben zu müssen, oder einer Aufhebung des Verbotsgesetzes zustimmen zu müssen.

Du wahrscheinlich auch nicht.


Vielleicht bin ich rüstiger als Du? :lol:
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon UnART am Samstag 13. März 2010, 13:30

majestix hat geschrieben:Ich lebe nicht mehr lang genug, um eine Frau Rosenkranz als UFBP erleben zu müssen, oder einer Aufhebung des Verbotsgesetzes zustimmen zu müssen.

Trifft auch auf mich zu. Aber leider leben wir lang genug um Fischer als BP zu erleben.
( °) ( °) dada.
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon xenia am Samstag 13. März 2010, 13:42

Rosenkranz schlecht für Strache

Die Kandidatin stürzt in den Umfragen ab und reißt die FPÖ mit. Bei der Sonntagsfrage profitiert davon vor allem die SPÖ.

http://kurier.at/nachrichten/1985816.php
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon peter1406 am Samstag 13. März 2010, 16:52

majestix hat geschrieben:
UnART hat geschrieben:Die Freiheitliche Barbara Rosenkranz kandidiert für das Amt des Bundespräsidenten und schon bricht der Sturm im Wasserglas los. Österreichische Politik orientiert sich quer durch alle Parteien rückwärts, versagt in der Gegenwart und raubt sich die Zukunft.

Pressespiegel in Schlagworten:
ÖVP: Rosenkranz "kein Angebot an bürgerliche Wähler" (derStandard.at)
Empörung nach Sager von Rosenkranz (ORF.at)
Anzeige gegen Rosenkranz wegen Wiederbetätigung
Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz eingebracht. ... (derStandard.at)‎
FPK-KO Kurt Scheuch: ÖVP-Diffamierungen gegen Präsidentschaftskandidatin ... (APA OTS (Pressemitteilung)
Beleidigter Strache, mutlose Rosenkranz
FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Rosenkranz setzt bewusst Signale ins rechte Eck. Selbst die orange-grüne Opposition macht es ihr zu leicht. ... (DiePresse.com)
->Weitere 97 Artikel (Google)

Was ist dran an dieser Barbara Rosenkranz, dass die „Don Qichotterie“ der Entnazifizierung durch alle Farben der Politik Wellen schlägt. Mir nötigte die Kandidatin einst Respekt ab, als sie bei der Ratifikation des Lissabon Vertrags nicht als parlamentarischen Marionette im Klubzwang zur Abstimmungsmaschine verkam. Rosenkranz steht zu ihrer Meinung: einem „Europa der Vaterländer“, welches ich lieber als „Europa der Mitgliedsländer“ sehen möchte. Dem amtierenden Präsidenten Fischer wirft sie Versagen als Staatsnotar vor, weil Fischer sich im Mainstream der Politik gegen die Mehrheit des Volkes stellte und sich pauschal betrachtet außerhalb des Verfassungsbogens setzte. Die überhastete Verhökerung Österreichs ohne Gegenwert ist jedoch eine andere Geschichte. Ansonst sei dem Gedankengut von Rosenkranz wenig abzugewinnen, ebenso wenig dem Heinz Fischers oder dem der Vorkandidatin Benita Fererro-Waldner. Der letzte wählbare überparteiliche Kandidat war meines Erachtens Alt-Präsident Rudolf Kirchschläger.

Etwas überraschte, dass sich Rosenkranz im ZIB-Interview so leicht auf die Schiene des Verbotsgesetzes locken ließ. Es mag zwar ihre gerade Standhaftigkeit beweisen, sorgte jedoch in Folge für Verfolgung durch eine Meute mit blutunterlaufenen Augen. Übelriechender Odem schlägt aus Medien und über Zeilen trieft reichlich Geifer. Man findet sich nicht mal zu schade die Kandidatur mit schrecklichen Bildern von Häftlingen in Auschwitz zu konditionieren.

Um was geht es überhaupt? Altdeutsche Namen für die rosenkranzsche Kinderschar mögen komisch anmuten, rechtfertigen jedoch nicht den ausgeschütteten Hohn über die Träger derselben. Soll hier der Zweck die Mittel heiligen? Sind Modenamen besser, wie z. B. KEVIN (Pimblhuber). Statistisch nachgewiesen befinden sich mit Modenamen Getaufte auf der Verliererstraße, deren Umfeld wenig Entwicklung zulässt.
Doch die Hauptstoßrichtung zielt auf das von Rosenkranz relativierte Verbotsgesetz 1947 - StF: StGBl. Nr. 13/1945.

Die Paragraphen 1 – 3 umfassen allgemein die Wiederbetätigung. Rosenkranz stellt lediglich den Abschnitt § 3h in Frage:
Nach § 3h wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

Ab Paragraph 4 geht es um obsolete Registrierung und Sühne - um totes Recht.

§ 3h verstößt eigentlich gegen Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention, die sich allerdings mit Artikel 10 Abs.2 EMRK eine Ausnahme genehmigt, die theoretisch sogar jedem EU-Kritiker den Mund verbietet. Noch weiter geht der Oberste Gerichtshof:

Der Oberste Gerichtshof entwickelte nach der Verschärfung des Verbotsgesetzes durch die Verbotsgesetznovelle 1992 ein Beweisthemenverbot: „Der Bundesverfassungsgesetzgeber (...) hat ex lege klargestellt, daß der nationalsozialistische Völkermord und die anderen nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Strafverfahren keiner weiteren beweismäßigen Erörterung bedürfen, woraus folgt, daß dieses Beweisthema einer Beweisführung entrückt ist. (...) eine Beweisaufnahme über diese Tatsachen kommt mithin nicht in Betracht.“ (Wiki)

Als freidenkender Publizist sehe ich in diesem Urteil eine demokratische Sauerei. Es führt zu einem Vermischen der Opfer-/Täterrolle. Die Don Quichottes der Entnazifizierung drängen jeden nachgeborenen Nationalgesinnten in die Täterrolle, womit diese sich als Opfer einer Polit- und Justizmafia sehen. So bewältigt man keine Vergangenheit, verehrte Damen und Herren. Mit Verboten und Tabus gegen die Meinungsfreiheit gräbt man nur die Fronten tiefer ein. Lüften wir doch endlich mal den konservierten Mief eines vergangenen schrecklichen Naziregimes. Die Aufarbeitung benötigt eine Diskussion mit Meinungsfreiheit und darf nicht den zwei Frontstellungen überlassen werden. Trennen wir doch endlich die Begriffe „Wiederbetätigung“ und „Meinungsäußerung“, damit wir dem begegnen, was wirklich Angst macht. Hinter den Fassaden formiert sich in schlechter werdenden Zeiten eine kollektive Gewaltbereitschaft der Verlierer gegen Feindbilder, die in gegebener Polit- und Justizwillkür ihre Bestätigung finden.
100304 © http://www.unart-forum.com


Lieber Heinz!
Du folgst 1:1 der skruden Argumentation einer Frau Rosenkranz und Konsorten.

Der OGH beruft sich in seiner Begründung explizit auf den Bundesverfassungsgesetzgeber, von Skandalurteil kann überhaupt keine Rede sein. Der OGH entscheidet ausschließlich auf Grund geltender Gesetze.
Und Gesetze stellen, wie ich schon in einem anderen Thread angemerkt habe, einen gesellschaftlichen Grundkonsens dar, zustande gekommen im Parlament, welches die Gesamtbevölkerung repräsentiert.

Ob es Dir oder Frau Rosenkranz paßt oder nicht, gültige Gesetze sind zu akzeptieren oder mit legalen Rechtsmitteln zu bekämpfen.

Frau Rosenkranz und die FPÖ hätten schon längst Beschwerde beim VfGH gegen die angebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit erhoben, wäre dieser Umstand tatsächlich gegeben.

Es ist aber nicht verboten, sich eine eigene Meinung über die NSDAP und ihre Suborganisationen zu bilden. Man darf seine Meinung auch öffentlich kundtun.

Bestraft wird gemäß § 3 h nur,
wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

Der gesellschaftliche Grundkonsens lautet, es hat von den Nationalsozialisten verübten Völkermord und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegeben.
Das öffentlich, in einer vielen Menschen zugänglichen Weise zu leugnen, gröblich zu verharmlosen, gutzuheißen oder zu rechtfertigen zu versuchen - nur das steht unter Strafe.

Wo ist da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit?
Im privaten Bereich darf selbst ein User Deines Forums die Meinung vertreten, die Juden im 1000-jährigen Reich seien zu Recht in KZ vergast worden, um eine überspitzte Formulierung zu verwenden.
In Deinem Forum sähest Du aber so eine veröffentlichte Meinung wohl nicht sehr gern.
Und damit schließt sich der Kreis zu § 3 h Verbotsgesetz - eine Aufhebung bedeutet schlicht und ergreifend, daß der nationalsozialistische Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit öffentlich geleugnet, verharmlost und gutgeheißen werden dürfen.
Damit wäre auch eine Berufung auf die Nürnberger Rassegesetze legitim, die heute nicht mehr gegen Juden, sondern gegen Türken zur Anwendung kämen.

Da ist mir die angebliche Beschränkung der Meinungsfreiheit durch ein Verbotsgesetz beim Arsch lieber, als Dein Gesudere von wegen freiem Journalismus.


Ein klasse Beitrag. Daumen hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Peter
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peter1406
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