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Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Aktuelles brisant verpackt.

Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon UnART am Donnerstag 4. März 2010, 15:34

Die Freiheitliche Barbara Rosenkranz kandidiert für das Amt des Bundespräsidenten und schon bricht der Sturm im Wasserglas los. Österreichische Politik orientiert sich quer durch alle Parteien rückwärts, versagt in der Gegenwart und raubt sich die Zukunft.

Pressespiegel in Schlagworten:
ÖVP: Rosenkranz "kein Angebot an bürgerliche Wähler" (derStandard.at)
Empörung nach Sager von Rosenkranz (ORF.at)
Anzeige gegen Rosenkranz wegen Wiederbetätigung
Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz eingebracht. ... (derStandard.at)‎
FPK-KO Kurt Scheuch: ÖVP-Diffamierungen gegen Präsidentschaftskandidatin ... (APA OTS (Pressemitteilung)
Beleidigter Strache, mutlose Rosenkranz
FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Rosenkranz setzt bewusst Signale ins rechte Eck. Selbst die orange-grüne Opposition macht es ihr zu leicht. ... (DiePresse.com)
->Weitere 97 Artikel (Google)

Was ist dran an dieser Barbara Rosenkranz, dass die „Don Qichotterie“ der Entnazifizierung durch alle Farben der Politik Wellen schlägt. Mir nötigte die Kandidatin einst Respekt ab, als sie bei der Ratifikation des Lissabon Vertrags nicht als parlamentarischen Marionette im Klubzwang zur Abstimmungsmaschine verkam. Rosenkranz steht zu ihrer Meinung: einem „Europa der Vaterländer“, welches ich lieber als „Europa der Mitgliedsländer“ sehen möchte. Dem amtierenden Präsidenten Fischer wirft sie Versagen als Staatsnotar vor, weil Fischer sich im Mainstream der Politik gegen die Mehrheit des Volkes stellte und sich pauschal betrachtet außerhalb des Verfassungsbogens setzte. Die überhastete Verhökerung Österreichs ohne Gegenwert ist jedoch eine andere Geschichte. Ansonst sei dem Gedankengut von Rosenkranz wenig abzugewinnen, ebenso wenig dem Heinz Fischers oder dem der Vorkandidatin Benita Fererro-Waldner. Der letzte wählbare überparteiliche Kandidat war meines Erachtens Alt-Präsident Rudolf Kirchschläger.

Etwas überraschte, dass sich Rosenkranz im ZIB-Interview so leicht auf die Schiene des Verbotsgesetzes locken ließ. Es mag zwar ihre gerade Standhaftigkeit beweisen, sorgte jedoch in Folge für Verfolgung durch eine Meute mit blutunterlaufenen Augen. Übelriechender Odem schlägt aus Medien und über Zeilen trieft reichlich Geifer. Man findet sich nicht mal zu schade die Kandidatur mit schrecklichen Bildern von Häftlingen in Auschwitz zu konditionieren.

Um was geht es überhaupt? Altdeutsche Namen für die rosenkranzsche Kinderschar mögen komisch anmuten, rechtfertigen jedoch nicht den ausgeschütteten Hohn über die Träger derselben. Soll hier der Zweck die Mittel heiligen? Sind Modenamen besser, wie z. B. KEVIN (Pimblhuber). Statistisch nachgewiesen befinden sich mit Modenamen Getaufte auf der Verliererstraße, deren Umfeld wenig Entwicklung zulässt.
Doch die Hauptstoßrichtung zielt auf das von Rosenkranz relativierte Verbotsgesetz 1947 - StF: StGBl. Nr. 13/1945.

Die Paragraphen 1 – 3 umfassen allgemein die Wiederbetätigung. Rosenkranz stellt lediglich den Abschnitt § 3h in Frage:
Nach § 3h wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.
Ab Paragraph 4 geht es um obsolete Registrierung und Sühne - um totes Recht.

§ 3h verstößt eigentlich gegen Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention, die sich allerdings mit Artikel 10 Abs.2 EMRK eine Ausnahme genehmigt, die theoretisch sogar jedem EU-Kritiker den Mund verbietet. Noch weiter geht der Oberste Gerichtshof:

Der Oberste Gerichtshof entwickelte nach der Verschärfung des Verbotsgesetzes durch die Verbotsgesetznovelle 1992 ein Beweisthemenverbot: „Der Bundesverfassungsgesetzgeber (...) hat ex lege klargestellt, daß der nationalsozialistische Völkermord und die anderen nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Strafverfahren keiner weiteren beweismäßigen Erörterung bedürfen, woraus folgt, daß dieses Beweisthema einer Beweisführung entrückt ist. (...) eine Beweisaufnahme über diese Tatsachen kommt mithin nicht in Betracht.“ (Wiki)

Als freidenkender Publizist sehe ich in diesem Urteil eine demokratische Sauerei. Es führt zu einem Vermischen der Opfer-/Täterrolle. Die Don Quichottes der Entnazifizierung drängen jeden nachgeborenen Nationalgesinnten in die Täterrolle, womit diese sich als Opfer einer Polit- und Justizmafia sehen. So bewältigt man keine Vergangenheit, verehrte Damen und Herren. Mit Verboten und Tabus gegen die Meinungsfreiheit gräbt man nur die Fronten tiefer ein. Lüften wir doch endlich mal den konservierten Mief eines vergangenen schrecklichen Naziregimes. Die Aufarbeitung benötigt eine Diskussion mit Meinungsfreiheit und darf nicht den zwei Frontstellungen überlassen werden. Trennen wir doch endlich die Begriffe „Wiederbetätigung“ und „Meinungsäußerung“, damit wir dem begegnen, was wirklich Angst macht. Hinter den Fassaden formiert sich in schlechter werdenden Zeiten eine kollektive Gewaltbereitschaft der Verlierer gegen Feindbilder, die in gegebener Polit- und Justizwillkür ihre Bestätigung finden.
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon toutou am Donnerstag 4. März 2010, 15:44

fischer wird ihr ewig dankbar sein.
viele, die ihr wahlrecht ernst nehmen, werden ihn als kleineres übel wählen.

p.s. danke für das "verhöckerung" statt richtig "verhökerung".

ich lach noch immer, weil meine fantasie soooo groß ist.

bitte in den faden über lustige zeitungsenten usw. stellen, damit es der nachwelt erhalten bleibt.
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon contraindicatio am Donnerstag 4. März 2010, 16:07

Das mit der Verbotsgesetznovelle find ich auch eine Schweinerei. Da können sich die rechten Schwachköpfe vor Gericht gar nicht mehr tiefer in die Scheiße reiten. Sowas ist ungerecht.

Allen rechten Idioten, die unbedingt einen Völkermord leugnen wollen, sei geraten, den Völkermord der Türken an den Armeniern zu leugnen. Das steht (noch) nicht unter Strafe.


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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon xenia am Donnerstag 4. März 2010, 16:40

es muss nicht unbedingt Kevin sein :


http://www.youtube.com/watch?v=BFphxIwaKV8

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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon toutou am Donnerstag 4. März 2010, 16:43

danke. herrlich. DEN beitrag suche ich schon lange.
da die liebe frau dazwischen immer wieder nach unten blickt, frage ich mich: denkt sie nach oder liest sie ab :-)

weiß man auch den familiennamen ?
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon xenia am Donnerstag 4. März 2010, 16:53

Die Mutter Silvia Wollny ruft ihre Kinder Sylvana, Sarafina, Estefania, Calantha, Lauredana, Sarah Jane, Lavinia und Jeremy Pascal ins Esszimmer.

http://www.youtube.com/watch?v=MopECrZ1 ... re=related

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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon maria am Donnerstag 4. März 2010, 17:04

*
Ich schlage vor, die geheime Wahl abzuschaffen und jene, die gegen den rot-grünen Strom schwimmen an den Pranger zu stellen und so schnell wie möglich in´s Kittchen zu bringen. Nur so wird verhindert, dass Hitler wieder aus dem Grab aufersteht und Freiheit für alle gewährt wird.

So stellt sich der kleine linke Stalinmaxi die Welt vor.
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon UnART am Donnerstag 4. März 2010, 17:39

toutou hat geschrieben:fischer wird ihr ewig dankbar sein.
viele, die ihr wahlrecht ernst nehmen, werden ihn als kleineres übel wählen.

p.s. danke für das "verhöckerung" statt richtig "verhökerung".

ich lach noch immer, weil meine fantasie soooo groß ist.

bitte in den faden über lustige zeitungsenten usw. stellen, damit es der nachwelt erhalten bleibt.

Da kann die Fantasie tatsächlich Purzelbäume schlagen :)
Alle hat er g'sagt! Die überhastete Verhöckerung Österreichs ohne Gegenwert ... post341365.html#p341365
wird sicher wer in die Forumsstilblüten stellen.
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon toutou am Donnerstag 4. März 2010, 17:43

oh xenia, ich danke dir.
wunderbar, ich habe nämlich nie alle namen richtig verstanden.
wolniceksnevsky wäre natürlich noch besser als wollny, aber so paßt es auch.

die chris lohner hat ja den karell gott nicht geheiratet, weil ihr neuer name verwirrung gestiftet hätte :-)
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon xenia am Donnerstag 4. März 2010, 17:44

für mich stellt sich die frage, WER die vergangenheit bis jetzt nicht adäquat bewältigt hat. wohl doch Frau R., die damit liebäugelt, die verbotsgesetze aufzuheben, rechtsextreme als "mitte" sieht, in der sie sich wohlfühlt, usw. usf., um nicht alles aus ihrer gegenwart aufzuzählen.

die namen ihrer kinder sind da nur ein symbol für die "welt", in der sie (noch immer) lebt, und gegen die HeiFi nun öffentlich stellung nimmt :

...
Der Bundespräsident will eine "Feuermauer" zur Nazi-Zeit sein. Die FP-Kandidatin hatte gefordert, das NS-Verbotsgesetz zu kippen.
"Man muss Zeugnis ablegen, für die Geschichte unseres Landes", sagte das Staatsoberhaupt in Klagenfurt. Er sei "stolz auf die Geschichte der Zweiten Republik. Ich fühle mich verpflichtet, einen klaren Trennstrich - eine Feuermauer - zu errichten, gegenüber dem, was vorher war", sagte Fischer. Das Verbotsgesetz sei ein Beitrag zu dieser Klarheit. Man dürfe die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht gutheißen oder verharmlosen.
...

http://kurier.at/nachrichten/1983182.php

SIE ist es, die die vergangenheit nicht ruhen lässt, die reaktionen darauf prangerst du an.

zu "Vaterland" : mein "Vaterland" ist die erde, darauf liegt ein konstruierter kunterbunter fleckerlteppich. es war nicht meine entscheidung, mein wille, auf welchem fleckerl mein vater geboren wurde, woher meine mutter stammt und wo ich zur welt kam. durch spezielle gesetze ist es auch nicht jedem möglich, seinen willen durchzusetzen und dort sein "Vaterland" zu haben, wo er möchte, um wenigstens seinem kind ein gewünschtes "Vaterland" bieten zu können. wir - alle bewohner der erde - haben einen gemeinsamen "ur-vater", wahrscheinlich irgendwo in Afrika, was soll also das getue um "Vaterland" ? manche fleckerl verstärken die naht, die sie zusammenhält, und je mehr das machen, desto weniger leicht zerreisst der fleckerlteppich. manche fleckerl sind "wertvoller" (bodenschätze, fruchtbares klima etc.), manche weniger wertvoll (wüsten), aber auch die kann man nicht einfach rausschneiden und wegwerfen, der teppich hätte ein loch. aber auch dieses loch war doch einmal das "Vaterland" von dort geborenen...
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon toutou am Donnerstag 4. März 2010, 17:51

maria hat geschrieben:*
Ich schlage vor, die geheime Wahl abzuschaffen und jene, die gegen den rot-grünen Strom schwimmen an den Pranger zu stellen und so schnell wie möglich in´s Kittchen zu bringen. Nur so wird verhindert, dass Hitler wieder aus dem Grab aufersteht und Freiheit für alle gewährt wird.

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servus maria,

das amt der bp mit seinem monströsen gehalt ist überhaupt entbehrlich.
wenn, dann sollte es ein "ehrenamt" für eine integere person (gibt es sowas?) sein.
ich habe mit frau rosenkranz 2x zu tun gehabt und habe mich in ihrer nähe nicht wohl gefühlt, wollte aber nicht unhöflich sein, wenn sie mich schon im geschäft besucht.
sie ist zu "ehrlich" für den job, weil sie sagt, was sie denkt.
im idealfall bräuchten wir kein verbotsgesetz sondern nur anstand.
würde genügen.
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon trebbiatore am Donnerstag 4. März 2010, 17:53

hat wer vorgestern die zib24 gesehen?
da sprach doch tatsächlich vilimsky von "übertriebener meinungsfreiheit" der grünen!
aha, rosenkranz will also die meinungsfreiheit, auch wenn sie noch so skurril, absurd und verwerflich ist ZULASSEN und andere meinungen wegen ÜBERTRIEBENER meinungsfreiheit NICHT zulassen?
jetzt ist der trampel aber mit samt seinen anhängern vorm überschnappen.
und wenn strache von 35% faselt, dann nehme ich mal an er nimmt glückspillen wie haider oder irgendwelche andere drogen.
jetzt wär schön langsam mal a verpflichtender drogentest bei politikern angesagt.
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon xenia am Donnerstag 4. März 2010, 18:12

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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon trebbiatore am Donnerstag 4. März 2010, 19:03

xenia hat geschrieben:http://tvthek.orf.at/programs/1225-ZiB-24/episodes/1273797-ZIB-24

Diskussion: Vilimsky (FPÖ), Wallner (Grüne) (08:51)
Vilimsky (FPÖ) und Wallner (Grüne) diskutierten live im ZIB 24-Studio zum Antreten der FPÖ-Kandidatin.

nach genau fünf min. und zwei sekunden kommt der sager, den ich meine.
wenn der diskussionsleiter oder zumindest der grüne diesen widerspruch angesprochen hätten...
beide haben da nicht geschalten....das wäre zb. einem palfrader nicht passiert :?
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Re: Rosenkranz im Sturm nicht bewältigter Vergangenheit

Neuer Beitragvon majestix am Dienstag 9. März 2010, 01:27

UnART hat geschrieben:Die Freiheitliche Barbara Rosenkranz kandidiert für das Amt des Bundespräsidenten und schon bricht der Sturm im Wasserglas los. Österreichische Politik orientiert sich quer durch alle Parteien rückwärts, versagt in der Gegenwart und raubt sich die Zukunft.

Pressespiegel in Schlagworten:
ÖVP: Rosenkranz "kein Angebot an bürgerliche Wähler" (derStandard.at)
Empörung nach Sager von Rosenkranz (ORF.at)
Anzeige gegen Rosenkranz wegen Wiederbetätigung
Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz eingebracht. ... (derStandard.at)‎
FPK-KO Kurt Scheuch: ÖVP-Diffamierungen gegen Präsidentschaftskandidatin ... (APA OTS (Pressemitteilung)
Beleidigter Strache, mutlose Rosenkranz
FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Rosenkranz setzt bewusst Signale ins rechte Eck. Selbst die orange-grüne Opposition macht es ihr zu leicht. ... (DiePresse.com)
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Was ist dran an dieser Barbara Rosenkranz, dass die „Don Qichotterie“ der Entnazifizierung durch alle Farben der Politik Wellen schlägt. Mir nötigte die Kandidatin einst Respekt ab, als sie bei der Ratifikation des Lissabon Vertrags nicht als parlamentarischen Marionette im Klubzwang zur Abstimmungsmaschine verkam. Rosenkranz steht zu ihrer Meinung: einem „Europa der Vaterländer“, welches ich lieber als „Europa der Mitgliedsländer“ sehen möchte. Dem amtierenden Präsidenten Fischer wirft sie Versagen als Staatsnotar vor, weil Fischer sich im Mainstream der Politik gegen die Mehrheit des Volkes stellte und sich pauschal betrachtet außerhalb des Verfassungsbogens setzte. Die überhastete Verhökerung Österreichs ohne Gegenwert ist jedoch eine andere Geschichte. Ansonst sei dem Gedankengut von Rosenkranz wenig abzugewinnen, ebenso wenig dem Heinz Fischers oder dem der Vorkandidatin Benita Fererro-Waldner. Der letzte wählbare überparteiliche Kandidat war meines Erachtens Alt-Präsident Rudolf Kirchschläger.

Etwas überraschte, dass sich Rosenkranz im ZIB-Interview so leicht auf die Schiene des Verbotsgesetzes locken ließ. Es mag zwar ihre gerade Standhaftigkeit beweisen, sorgte jedoch in Folge für Verfolgung durch eine Meute mit blutunterlaufenen Augen. Übelriechender Odem schlägt aus Medien und über Zeilen trieft reichlich Geifer. Man findet sich nicht mal zu schade die Kandidatur mit schrecklichen Bildern von Häftlingen in Auschwitz zu konditionieren.

Um was geht es überhaupt? Altdeutsche Namen für die rosenkranzsche Kinderschar mögen komisch anmuten, rechtfertigen jedoch nicht den ausgeschütteten Hohn über die Träger derselben. Soll hier der Zweck die Mittel heiligen? Sind Modenamen besser, wie z. B. KEVIN (Pimblhuber). Statistisch nachgewiesen befinden sich mit Modenamen Getaufte auf der Verliererstraße, deren Umfeld wenig Entwicklung zulässt.
Doch die Hauptstoßrichtung zielt auf das von Rosenkranz relativierte Verbotsgesetz 1947 - StF: StGBl. Nr. 13/1945.

Die Paragraphen 1 – 3 umfassen allgemein die Wiederbetätigung. Rosenkranz stellt lediglich den Abschnitt § 3h in Frage:
Nach § 3h wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

Ab Paragraph 4 geht es um obsolete Registrierung und Sühne - um totes Recht.

§ 3h verstößt eigentlich gegen Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention, die sich allerdings mit Artikel 10 Abs.2 EMRK eine Ausnahme genehmigt, die theoretisch sogar jedem EU-Kritiker den Mund verbietet. Noch weiter geht der Oberste Gerichtshof:

Der Oberste Gerichtshof entwickelte nach der Verschärfung des Verbotsgesetzes durch die Verbotsgesetznovelle 1992 ein Beweisthemenverbot: „Der Bundesverfassungsgesetzgeber (...) hat ex lege klargestellt, daß der nationalsozialistische Völkermord und die anderen nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Strafverfahren keiner weiteren beweismäßigen Erörterung bedürfen, woraus folgt, daß dieses Beweisthema einer Beweisführung entrückt ist. (...) eine Beweisaufnahme über diese Tatsachen kommt mithin nicht in Betracht.“ (Wiki)

Als freidenkender Publizist sehe ich in diesem Urteil eine demokratische Sauerei. Es führt zu einem Vermischen der Opfer-/Täterrolle. Die Don Quichottes der Entnazifizierung drängen jeden nachgeborenen Nationalgesinnten in die Täterrolle, womit diese sich als Opfer einer Polit- und Justizmafia sehen. So bewältigt man keine Vergangenheit, verehrte Damen und Herren. Mit Verboten und Tabus gegen die Meinungsfreiheit gräbt man nur die Fronten tiefer ein. Lüften wir doch endlich mal den konservierten Mief eines vergangenen schrecklichen Naziregimes. Die Aufarbeitung benötigt eine Diskussion mit Meinungsfreiheit und darf nicht den zwei Frontstellungen überlassen werden. Trennen wir doch endlich die Begriffe „Wiederbetätigung“ und „Meinungsäußerung“, damit wir dem begegnen, was wirklich Angst macht. Hinter den Fassaden formiert sich in schlechter werdenden Zeiten eine kollektive Gewaltbereitschaft der Verlierer gegen Feindbilder, die in gegebener Polit- und Justizwillkür ihre Bestätigung finden.
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Lieber Heinz!
Du folgst 1:1 der skruden Argumentation einer Frau Rosenkranz und Konsorten.

Der OGH beruft sich in seiner Begründung explizit auf den Bundesverfassungsgesetzgeber, von Skandalurteil kann überhaupt keine Rede sein. Der OGH entscheidet ausschließlich auf Grund geltender Gesetze.
Und Gesetze stellen, wie ich schon in einem anderen Thread angemerkt habe, einen gesellschaftlichen Grundkonsens dar, zustande gekommen im Parlament, welches die Gesamtbevölkerung repräsentiert.

Ob es Dir oder Frau Rosenkranz paßt oder nicht, gültige Gesetze sind zu akzeptieren oder mit legalen Rechtsmitteln zu bekämpfen.

Frau Rosenkranz und die FPÖ hätten schon längst Beschwerde beim VfGH gegen die angebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit erhoben, wäre dieser Umstand tatsächlich gegeben.

Es ist aber nicht verboten, sich eine eigene Meinung über die NSDAP und ihre Suborganisationen zu bilden. Man darf seine Meinung auch öffentlich kundtun.

Bestraft wird gemäß § 3 h nur,
wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

Der gesellschaftliche Grundkonsens lautet, es hat von den Nationalsozialisten verübten Völkermord und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegeben.
Das öffentlich, in einer vielen Menschen zugänglichen Weise zu leugnen, gröblich zu verharmlosen, gutzuheißen oder zu rechtfertigen zu versuchen - nur das steht unter Strafe.

Wo ist da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit?
Im privaten Bereich darf selbst ein User Deines Forums die Meinung vertreten, die Juden im 1000-jährigen Reich seien zu Recht in KZ vergast worden, um eine überspitzte Formulierung zu verwenden.
In Deinem Forum sähest Du aber so eine veröffentlichte Meinung wohl nicht sehr gern.
Und damit schließt sich der Kreis zu § 3 h Verbotsgesetz - eine Aufhebung bedeutet schlicht und ergreifend, daß der nationalsozialistische Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit öffentlich geleugnet, verharmlost und gutgeheißen werden dürfen.
Damit wäre auch eine Berufung auf die Nürnberger Rassegesetze legitim, die heute nicht mehr gegen Juden, sondern gegen Türken zur Anwendung kämen.

Da ist mir die angebliche Beschränkung der Meinungsfreiheit durch ein Verbotsgesetz beim Arsch lieber, als Dein Gesudere von wegen freiem Journalismus.
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