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von virginia am Mittwoch 30. November 2011, 22:11
majestix hat geschrieben:Menschen sind an ihren Krankheiten selbst schuld. Warum soll man sie heilen? Es gibt auch gar keinen Rechtsanspruch auf Heilung. Und schon gar keine ärztliche Garantie dafür.
Aber doch einen hippokratischen Eid, wenn ich nicht irre?
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virginia
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von OHB am Mittwoch 30. November 2011, 23:02
virginia hat geschrieben:majestix hat geschrieben:Menschen sind an ihren Krankheiten selbst schuld. Warum soll man sie heilen? Es gibt auch gar keinen Rechtsanspruch auf Heilung. Und schon gar keine ärztliche Garantie dafür.
Aber doch einen hippokratischen Eid, wenn ich nicht irre?
der hippokratische eid wird in seiner klassischen form heute nicht mehr von ärzten geleistet und hat auch keine rechtswirkung so weit mir bekannt ist
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von smART am Donnerstag 1. Dezember 2011, 10:54
OHB hat geschrieben:virginia hat geschrieben:majestix hat geschrieben:Menschen sind an ihren Krankheiten selbst schuld. Warum soll man sie heilen? Es gibt auch gar keinen Rechtsanspruch auf Heilung. Und schon gar keine ärztliche Garantie dafür.
Aber doch einen hippokratischen Eid, wenn ich nicht irre?
der hippokratische eid wird in seiner klassischen form heute nicht mehr von ärzten geleistet und hat auch keine rechtswirkung so weit mir bekannt ist Wie man aber erst kürzlich erkennen konnte, ist Dir aber recht wenig wirklich bekannt!
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von maria am Donnerstag 1. Dezember 2011, 14:29
smART hat geschrieben:OHB hat geschrieben:virginia hat geschrieben: Aber doch einen hippokratischen Eid, wenn ich nicht irre?
der hippokratische eid wird in seiner klassischen form heute nicht mehr von ärzten geleistet und hat auch keine rechtswirkung so weit mir bekannt ist Wie man aber erst kürzlich erkennen konnte, ist Dir aber recht wenig wirklich bekannt! * So steht´s in Wikipedia! OHB hat verabsäumt, die Quelle anzugeben
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von maria am Donnerstag 1. Dezember 2011, 14:32
virginia hat geschrieben:majestix hat geschrieben:Menschen sind an ihren Krankheiten selbst schuld. Warum soll man sie heilen? Es gibt auch gar keinen Rechtsanspruch auf Heilung. Und schon gar keine ärztliche Garantie dafür.
Aber doch einen hippokratischen Eid, wenn ich nicht irre? * Bundespräsident und Minister leisten einen Eid auf die Verfassung, wo u.a. festgehalten wird: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus"
Das ORF-Gesetz sieht im Rahmen des Versorgungsauftrages unter anderem einen Bildungsauftrag vor. So steht´s geschrieben.
Menschen geloben: "In guten wie in schlechten Zeiten" ....
Das ließe sich beliebig fortsetzen.
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von virginia am Donnerstag 1. Dezember 2011, 16:21
OHB hat geschrieben: der hippokratische eid wird in seiner klassischen form heute nicht mehr von ärzten geleistet und hat auch keine rechtswirkung so weit mir bekannt ist
Meine Frage bezog sich auf die Frage: "Warum sollte man Menschen heilen"? Was im Gesundheitswesen so läuft, ist mir seit einiger Zeit geläufiger, als mir lieb ist...
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von smART am Donnerstag 1. Dezember 2011, 17:32
virginia hat geschrieben:
Was im Gesundheitswesen so läuft, ist mir seit einiger Zeit geläufiger, als mir lieb ist... Was hast Du gegen "aufgedrängte" Milliönchen, Knete, Zaster ?
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von virginia am Donnerstag 1. Dezember 2011, 18:30
smART hat geschrieben:virginia hat geschrieben:
Was im Gesundheitswesen so läuft, ist mir seit einiger Zeit geläufiger, als mir lieb ist... Was hast Du gegen "aufgedrängte" Milliönchen, Knete, Zaster ?
naja... aufgedrängt ist nicht das treffende Wort...
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von maria am Donnerstag 1. Dezember 2011, 18:56
virginia hat geschrieben:OHB hat geschrieben: der hippokratische eid wird in seiner klassischen form heute nicht mehr von ärzten geleistet und hat auch keine rechtswirkung so weit mir bekannt ist
Meine Frage bezog sich auf die Frage: "Warum sollte man Menschen heilen"? Was im Gesundheitswesen so läuft, ist mir seit einiger Zeit geläufiger, als mir lieb ist... *
Soll was heißen? Was versuchst Du hier zu vermitteln? Dass sich Ärzte ihrer Verantwortung nicht bewusst sind und Patienten mit Absicht leiden lassen.
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von majestix am Freitag 2. Dezember 2011, 03:02
smART hat geschrieben:Wie man aber erst kürzlich erkennen konnte, ist Dir aber recht wenig wirklich bekannt!
Wieder einmal im Irrtum, werter Smart. OHB hat recht, den hippokratischen Eid gibt es schon lang nicht mehr. Ärzte legen bei der Promotion ein Gelöbnis ab, ihre Universität zu ehren und ihr keine Schande zu bereiten. Die Details sind gesetzlich geregelt. Und die rechtliche Situation sieht so aus: Wendet sich ein Mensch wegen irgendwelcher gesundheitlicher oder vermeintlicher Beschwerden an einen Arzt, begehrt er einseitig einen zivilrechtlichen Behandlungsvertrag, den der Arzt auch ablehnen kann. Ausgenommen sind nur medizinische Notfälle, die für den Arzt als solche auch erkennbar sein müssen. Erst wenn der Arzt dem begehrten Behandlungsvertrag schlüssig zustimmt, hat der hilfesuchende Mensch eingeschränktes Recht auf bestmögliche Behandlung erworben. Aber Recht auf Heilung oder Gesundheit gibt es dennoch nicht.
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von virginia am Freitag 2. Dezember 2011, 10:59
majestix hat geschrieben:Wieder einmal im Irrtum, werter Smart. OHB hat recht, den hippokratischen Eid gibt es schon lang nicht mehr. Ärzte legen bei der Promotion ein Gelöbnis ab, ihre Universität zu ehren und ihr keine Schande zu bereiten. Die Details sind gesetzlich geregelt. .
hm.... und was ist mit dem KAG? regelt der § 5 KAG nicht Patientenrechte wie z.B: Recht auf Information über zustehende Rechte Recht auf Aufklärung und Information über die Behandlungsmöglichkeiten und Risiken Patient oder Vertrauensperson erhalten verständlich und schonungsvoll medizinische Informationen durch einen Arzt mit ius practicandi Anspruch auf seelsorgerische und psychologische Betreuung Wahrung der Intimsphäre Berücksichtigung des allgemein üblichen Lebensrhythmus Leistungserbringung: neben fachärztlicher Leistungen auch Arzt mit ius practicandi für allgemeine medizinische Fragen Sterben in Würde und nicht auch Pflichten der Ärzte wie z.B: Ärztliche Aufklärung: Bedachtnahme auf den Einzelfall, die seelische, geistige Verfassung des Patienten, den beabsichtigten Eingriff, das gegebene Risiko Die Pflicht zu operativen Eingriffe und konservativer Behandlung Und die Verpflichtung zu einem umfassenden Aufklärungsprozess, der alle möglichen Risiken entlang diagnostischer und therapeutischer Verlaufskette, alternativen Behandlungsmethoden etc. umfasst Und der § 10 KAG sieht dieses Aufklärungsgespräch vor, und zwar persönlich, das dokumentiert werden muss, weil mittlerweile Schadensersatzforderungen möglich sind... Und soweit ich informiert bin, schützt eine Heilbehandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht vor Verurteilung und hohen Schadensersatzzahlungen bei insuffizienter ärztlicher Aufklärung. mit Ausnahme von lebenserhaltenden akuten Interventionen.
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virginia
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von smART am Freitag 2. Dezember 2011, 11:34
majestix hat geschrieben:smART hat geschrieben:Wie man aber erst kürzlich erkennen konnte, ist Dir aber recht wenig wirklich bekannt!
Wieder einmal im Irrtum, werter Smart. OHB hat recht, den hippokratischen Eid gibt es schon lang nicht mehr. Ärzte legen bei der Promotion ein Gelöbnis ab, ihre Universität zu ehren und ihr keine Schande zu bereiten. Die Details sind gesetzlich geregelt. Und die rechtliche Situation sieht so aus: Wendet sich ein Mensch wegen irgendwelcher gesundheitlicher oder vermeintlicher Beschwerden an einen Arzt, begehrt er einseitig einen zivilrechtlichen Behandlungsvertrag, den der Arzt auch ablehnen kann. Ausgenommen sind nur medizinische Notfälle, die für den Arzt als solche auch erkennbar sein müssen. Erst wenn der Arzt dem begehrten Behandlungsvertrag schlüssig zustimmt, hat der hilfesuchende Mensch eingeschränktes Recht auf bestmögliche Behandlung erworben. Aber Recht auf Heilung oder Gesundheit gibt es dennoch nicht.
Wieder einmal im Irrtum, werter Smart.
Nix Irrtum (und schon gar nicht wieder einmal) lieber Hr. Häuptling! Zumindest nicht von mir, der ich nur durch Flüchtigkeit im zitieren meinen Hohn gegen den armen, diesmal unschuldigen OHB versprühte. Dabei war mein Eintrag extra und so passend für Dich gemeint gewesen! Für Dich, der nicht Manns genug, SEIN GRANDIOSES SCHEITERN nebst seiner Borniertheit bei der von mir gestellten Denkaufgabe einzugestehen. Das hat mich schon ziemlich überrascht, auch etwas traurig gemacht, wie arg Du für mich dadurch vom Schild gepumpert bist. Denn : wissen muß/kann man nicht alles, aber großkotzig, ahnungslos wie auch denkfaul in einer Sache Wissende herunterzumachen, die gut gemeinte Erklärungen zu ignorieren, aber anstatt dessen eine lächerliche Ablenkungsfront zu eröffnen, läßt in menschliche Tiefen blicken! Ohgottogott, er möge abhüten, unwissentlich ein "Kunde" von Dir zu werden! Ärzte legen bei der Promotion ein Gelöbnis ab, ihre Universität zu ehren und ihr keine Schande zu bereiten.
Eben! Larifari! Der hippokratische Eid, gäbe es ihn noch, wäre mir lieber!
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von UnART am Freitag 2. Dezember 2011, 14:34
Gespräche mit befreundeten Ärzten zeigen,der Idealismus wird schon während dem Studium ausgetrieben. Doch, wie in allen Berufen gibt es solche und solche.
( °) ( °) dada.
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von majestix am Freitag 2. Dezember 2011, 22:00
virginia hat geschrieben: hm.... und was ist mit dem KAG?
Werte Virginia, das KAG [heißt heute übrigens Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG)] regelt die Aufgaben der Krankenanstalten, nicht primär die Aufgaben und Pflichten der darin beschäftigten Ärzte. Es ist auch so, daß Patienten nur mit dem KH einen Behandlungsvertrag abschließen, aber nicht mit einem einzelnen Arzt. Und bei Fehlern eines angestellten Arztes haftet der Rechtsträger des KH. KH-Ärzte sind rechtlich nur Erfüllungsgehilfen des KH-Trägers. Das ändert natürlich nichts an der ärztlichen Sorgfaltspflicht und den jeweiligen Dienstpflichten. Aber auch KH-Ärzte können unter bestimmten Voraussetzungen die Behandlung eines Patienten ablehnen. virginia hat geschrieben:Und soweit ich informiert bin, schützt eine Heilbehandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht vor Verurteilung und hohen Schadensersatzzahlungen bei insuffizienter ärztlicher Aufklärung. mit Ausnahme von lebenserhaltenden akuten Interventionen.
Zur Aufklärungspflicht gibt es eine umfangreiche Judikatur, und betrifft hauptsächlich operative Fächer. Ungenügende Aufklärung kommt logischerweise auch nur dann zum Tragen, wenn irgendetwas daneben gegangen ist. Eine erfolgreiche Heilbehandlung zieht praktisch nie Schadenersatzforderungen nach sich. Hat es aber auch schon gegeben. Voraussetzung ist aber jedenfalls ein rechtswirksam geschlossener Behandlungsvertrag. Der kommt bei Notfällen, Unfällen etc. bei uns nicht zur Geltung, anders als in den USA.
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