Ein Verfassungsgerichtsurteil engte die Verpflichtung für zweisprachige Bezeichnungen bei einem Viertel slowenisch Kundiger gleich auf 10 Prozent ein, und Slowenenvertreter bestehen bei Verhandlungen auf die Option künftig in Kärnten weitere zweisprachige Topographien zu fordern, unabhängig von ansässigen Slowenischsprachigen.
In Steitkultur von Radio Kärnten (ORF) machte der slowenischkundige Dr. Gradischnig aufmerksam, dass eine Topographieverordnung nicht alleine Ortstafeln betrifft, sondern auch zweisprachige Aufschriften öffentlicher Gebäude, wie Schulen, Gemeindeamt, Polizei etc., selbst in Urkunden wie Geburtsurkunde, Pass etc. ausgeführt werden müssten und die korrekte zweisprachige Ortsbezeichung für Atlanten darstellt.
Dr. Gradischnigs Ausführung würgte der Moderator nach wenigen Sätzen ab und ließ ihn trotz Meldung nicht mehr zu Wort kommen, worauf Dr. Gradischnig auch in Richtung des obersten Politikers vermerkte: Wer nichts im Kopf hat, kann ihn leicht schütteln!
Ein Herr Omann aus dem Gailtal beklagte, als Windischer kein Recht zu haben und automatisch zur slowenischen Volksgruppe zu zählen. Eine in den Bezirk St.Veit zugezogene Dame schickte ihre Kinder in die zweisprachige Schule und wurde ohne slowenische Wurzeln aufzuweisen dieser Volksgruppe zugeordnet.
Aber es geht weniger darum, ob die slowenische Volksgruppe mehr oder weniger als 14.000 zählt, oder im weiteren um Ortstafeln.
Theoretisch umfasst die Topographie selbst Landschafts-, Berg- und Flurnamen, sogar künstlich übersetzte zweisprachige Strassenbezeichnungen sind denkbar, wie es auch bei vielen Orten geschah, deren Geschichte keinen slowenischen Namen kennt.
Erkenntnis Verfassungsgerichtshof (Auszug) zum Einspruch der Verwaltungsübertretung wegen des Delikts der Tempoüberschreitung in Bleiburg vom Kärntner Rechtsanwalt Rudi Vouk, Stellvertretender Obmann des Rats der Kärntner Slowenen:
[ ] topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind. BGBL. 306 [ ]
Volltext Topographieerkenntnis
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