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von OHB am Samstag 5. September 2009, 00:11
xenia hat geschrieben:und wo haben die alle platz ? die würden dann ja womöglich jahre sitzen für 14 tage bedingt, bis der prozess stattfindet. soooo einfach ist das nicht.
stell dir vor, ein Italiener fährt zu schnell, oder hat einen reifenplatzer und knickt einen baum, räumt einen zaun nieder und beschädigt auch noch andere fahrzeuge, hat kein geld bei sich oder zu wenig und die letzte rate der haftpflichtversicherung noch nicht bezahlt. der sitzt endlos lang im gefängnis, sein arbeitsplatz geht flöten, die familie daheim ist unversorgt, und den schaden wird er nie zahlen können...
hmm - es ist alles sehr kompliziert - 
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OHB
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von xenia am Samstag 5. September 2009, 12:48
ein beispiel dazu, wenn "voreilig" eingesperrt wird : Sex-Sklavinnen legten sich freiwillig ins BettEin Unternehmer-Ehepaar soll mehrere Frauen aus Ghana für perverse Spiele nach Österreich gelockt haben: Freispruch http://kurier.at/nachrichten/niederoest ... 935945.phpSie sollen junge afrikanische Frauen als Sexsklavinnen verkauft, Unzucht mit Tieren angeboten und Kinderpornos angefertigt haben. Schwere Vorwürfe, für die sich ein der Sado-Maso-Szene zugewandtes Ehepaar aus Gablitz in NÖ am Freitag im Landesgericht St. Pölten verantworten musste. Nach zwei Stunden die Überraschung: Die Angeklagten wurden freigesprochen - das Urteil ist rechtskräftig.
Nach monatelanger Observation der Verdächtigen klickten am 22. Juli 2006 für Andreas, 40, und Daniela B., 35, aus Gablitz die Handschellen. Das Ehepaar soll zwischen 2005 und 2006 mehrere Frauen von Ghana nach Österreich gelockt haben. Dem Ehepaar wurde bei der Verhaftung vorgeworfen, die Frauen als Sex- und Haussklavinnen angeboten zu haben. Andreas und Daniela B. hätten die Zwangslage der Frauen ausgenützt. Die wären in Ghana von Zwangshochzeit und Beschneidung bedroht gewesen. Auch Tiersex sollen die Angeklagten im Internet angeboten haben.
U-Haft
Während Daniela B. bereits nach wenigen Tagen wieder aus der U-Haft entlassen wurde, saß ihr Mann drei Monate hinter Gittern. Am 21. September 2006 hob das Oberlandesgericht nach einer Beschwerde von Strafverteidiger Roland Friis die Haft wieder auf. Begründung: Die Verdachtslage sei zu dünn.
Am Freitag kam es im Landesgericht St. Pölten zum Prozess. Unter dem Vorsitz der im Fritzl-Prozess bekannt gewordenen Richterin Andrea Humer mussten sich Andreas L. und seine Ehefrau wegen Menschen- und Prostitutionshandel, der Aufforderung zur Unzucht mit Tieren sowie wegen des Besitzes von Kinderpornos verantworten.
Ein Spiel
Nach nur zwei Stunden Verhandlung wurde das Ehepaar freigesprochen. Da auch Staatsanwalt Gerhard Sedlacek auf ein Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig. Strafverteidiger Friis: "Die Richterin hat erkannt, dass Dialoge und Geschriebenes in der Sado-Maso-Szene nicht immer der Realität entsprechen. Das war in diesem Fall auch so. Das war alles Show, bei der auch die afrikanischen Frauen mitgespielt haben."
Der Akt ist noch nicht geschlossen. Andreas L. zum KURIER: "Durch die Haft habe ich meine Computerfirma verloren. Ich bin ruiniert und klage die Republik Österreich auf 750.000 Euro Schadenersatz."
Artikel vom 04.09.2009 18:01 | KURIER | Franz Resperger
es betrifft einen inländer mit ordentlichem wohnsitz, und er saß "nur" 3 monate in U-haft. allerdings schon 2006, und jetzt erst war die gerichtsverhandlung, 3 jahre später. so lange willst du jemanden einsperren, nur weil er ausländer ohne festen wohnsitz in Österreich ist, und der eine strafe von vielleicht 4 wochen bekommt, womöglich noch bedingt ? glaubst du nicht selbst, dass das "unverhältnismäßig" wäre ? es steht zwar noch nicht fest, ob die haftentschädigung bezahlt wird, aber der von dir gewünschte freispruch wäre in diesem fall gegeben...
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Albert Einstein 
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xenia
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von OHB am Samstag 5. September 2009, 17:40
xenia hat geschrieben:ein beispiel dazu, wenn "voreilig" eingesperrt wird : Sex-Sklavinnen legten sich freiwillig ins BettEin Unternehmer-Ehepaar soll mehrere Frauen aus Ghana für perverse Spiele nach Österreich gelockt haben: Freispruch http://kurier.at/nachrichten/niederoest ... 935945.phpSie sollen junge afrikanische Frauen als Sexsklavinnen verkauft, Unzucht mit Tieren angeboten und Kinderpornos angefertigt haben. Schwere Vorwürfe, für die sich ein der Sado-Maso-Szene zugewandtes Ehepaar aus Gablitz in NÖ am Freitag im Landesgericht St. Pölten verantworten musste. Nach zwei Stunden die Überraschung: Die Angeklagten wurden freigesprochen - das Urteil ist rechtskräftig.
Nach monatelanger Observation der Verdächtigen klickten am 22. Juli 2006 für Andreas, 40, und Daniela B., 35, aus Gablitz die Handschellen. Das Ehepaar soll zwischen 2005 und 2006 mehrere Frauen von Ghana nach Österreich gelockt haben. Dem Ehepaar wurde bei der Verhaftung vorgeworfen, die Frauen als Sex- und Haussklavinnen angeboten zu haben. Andreas und Daniela B. hätten die Zwangslage der Frauen ausgenützt. Die wären in Ghana von Zwangshochzeit und Beschneidung bedroht gewesen. Auch Tiersex sollen die Angeklagten im Internet angeboten haben.
U-Haft
Während Daniela B. bereits nach wenigen Tagen wieder aus der U-Haft entlassen wurde, saß ihr Mann drei Monate hinter Gittern. Am 21. September 2006 hob das Oberlandesgericht nach einer Beschwerde von Strafverteidiger Roland Friis die Haft wieder auf. Begründung: Die Verdachtslage sei zu dünn.
Am Freitag kam es im Landesgericht St. Pölten zum Prozess. Unter dem Vorsitz der im Fritzl-Prozess bekannt gewordenen Richterin Andrea Humer mussten sich Andreas L. und seine Ehefrau wegen Menschen- und Prostitutionshandel, der Aufforderung zur Unzucht mit Tieren sowie wegen des Besitzes von Kinderpornos verantworten.
Ein Spiel
Nach nur zwei Stunden Verhandlung wurde das Ehepaar freigesprochen. Da auch Staatsanwalt Gerhard Sedlacek auf ein Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig. Strafverteidiger Friis: "Die Richterin hat erkannt, dass Dialoge und Geschriebenes in der Sado-Maso-Szene nicht immer der Realität entsprechen. Das war in diesem Fall auch so. Das war alles Show, bei der auch die afrikanischen Frauen mitgespielt haben."
Der Akt ist noch nicht geschlossen. Andreas L. zum KURIER: "Durch die Haft habe ich meine Computerfirma verloren. Ich bin ruiniert und klage die Republik Österreich auf 750.000 Euro Schadenersatz."
Artikel vom 04.09.2009 18:01 | KURIER | Franz Resperger
es betrifft einen inländer mit ordentlichem wohnsitz, und er saß "nur" 3 monate in U-haft. allerdings schon 2006, und jetzt erst war die gerichtsverhandlung, 3 jahre später. so lange willst du jemanden einsperren, nur weil er ausländer ohne festen wohnsitz in Österreich ist, und der eine strafe von vielleicht 4 wochen bekommt, womöglich noch bedingt ? glaubst du nicht selbst, dass das "unverhältnismäßig" wäre ? es steht zwar noch nicht fest, ob die haftentschädigung bezahlt wird, aber der von dir gewünschte freispruch wäre in diesem fall gegeben...
natürlich gibt es für jedes argument ein gegenargument natürlich müßte der strafverfolgungsapparat auch angepasst werden besonders was die zeitabfolge betrifft 
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von xenia am Samstag 5. September 2009, 17:43
dafür müssten wir richter und staatsanwälte in großer zahl wie kaninchen aus dem hut zaubern und gerichtsgebäude samt verhandlungsräumen und gefängnisse hurtig aus dem boden stampfen...
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Albert Einstein 
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von OHB am Samstag 5. September 2009, 17:59
xenia hat geschrieben:dafür müssten wir richter und staatsanwälte in großer zahl wie kaninchen aus dem hut zaubern und gerichtsgebäude samt verhandlungsräumen und gefängnisse hurtig aus dem boden stampfen...
i sog jo es ist alles sehr kompliziert frei nach sinowatz 
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