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von OHB am Donnerstag 22. Oktober 2009, 09:50
Haft für ins Elsass entführten deutschen Arzt
Nach der Entführung eines in Abwesenheit verurteilten deutschen Arztes ins Elsass hat ein französisches Gericht seine Inhaftierung angeordnet. Ein Haftrichter in Paris verfügte gestern Abend die Haft für den 74-jährigen Arzt Dieter K.
Wie aus Justizkreisen verlautete, blieb K. jedoch vorerst im Krankenhaus, nachdem er bei seiner Entführung Verletzungen im Gesicht erlitten hatte. K.s Anwalt hatte zuvor angekündigt, er wolle die Freilassung seines Mandaten erwirken.
Deutschland lieferte Arzt nicht aus Der deutsche Arzt war am Sonntag gefesselt und geknebelt vor einem Gerichtsgebäude im ostfranzösischen Mülhausen gefunden worden. Er war 1995 durch das Pariser Strafgericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Dem Kardiologen wurde vorgeworfen, seiner 14-jährigen Stieftochter Kalinka Bamberski 1982 in Lindau eine tödliche Spritze verabreicht zu haben. K. musste seine Strafe aber nie antreten, weil Deutschland ihn nicht an Frankreich auslieferte.
Vater des Mädchens gestand Entführung K.s Anwalt argumentiert, das in Frankreich gefällte Urteil gegen seinen Mandanten sei nicht gültig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte das französische Verfahren demnach 2001 für unzulässig erklärt. K. wird in Frankreich mit einem Haftbefehl der Anklagebehörde von 1993 gesucht. Dieser ist nach Angaben der Justiz weiter in Kraft, weil K. 1995 nicht zu seinem Prozess erschien.
Kalinkas Vater Andre Bamberski ist davon überzeugt, dass K. dem Mädchen 1982 eine letztlich tödliche Dosis Betäubungsmittel spritzte, weil er es vergewaltigen wollte.
Bamberski hatte am Dienstag gestanden, die Entführung gemeinsam mit einem ihm unbekannten Mann vereinbart zu haben. In Vorarlberg vernahm die Polizei einen möglichen Tatbeteiligen einen staatenlosen 38-Jährigen, der aus dem Kosovo stammt und im Rheintal lebt, zu dem Fall.
© orf-online wen wunderts wenn die gesetzliche obrigkeit so lasch ist 
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OHB
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von Gast am Donnerstag 22. Oktober 2009, 11:07
OHB hat geschrieben:wem wunderts wenn die gesetzliche obrigkeit so lasch ist 
Erzähl' mehr.
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von OHB am Donnerstag 22. Oktober 2009, 12:45
nun eigentlich gefesselt vor dem gericht abgelegt ist gar keine selbstjustiz sondern menschliche unterstützung der justiz würd ich mal meinen 
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OHB
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von UnART am Donnerstag 22. Oktober 2009, 13:05
OHB hat geschrieben:nun eigentlich gefesselt vor dem gericht abgelegt ist gar keine selbstjustiz sondern menschliche unterstützung der justiz würd ich mal meinen
Der Fall beinhaltet klassische Elemente der Selbstjustiz, wenn wir ihn auf Deutschland beziehen. Es kommt zur privaten Ergreifung eines Täters, der im Land nicht angeklagt ist, womit gegen verschiedene Gesetze verstoßen wird. - Freiheitsberaubung und/oder Menschenraub und ... ?
( °) ( °) dada.
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von Gast am Donnerstag 22. Oktober 2009, 14:05
UnART hat geschrieben:Der Fall beinhaltet klassische Elemente der Selbstjustiz, wenn wir ihn auf Deutschland beziehen. Es kommt zur privaten Ergreifung eines Täters, der im Land nicht angeklagt ist, womit gegen verschiedene Gesetze verstoßen wird. - Freiheitsberaubung und/oder Menschenraub und ... ?
Korrekt. Noch dazu, wo ja anscheinend die deutsche Justiz entschieden hat, daß die Verdachtsmomente für eine Anklage in Deutschland nicht ausreichend sind. Auch die Entscheidung (Einspruch gegen das französische Urteil) des EGMR ist zu beachten. Andererseits: In Fortführung der Bush-Doktrin ... 
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