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MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon majestix am Freitag 13. Januar 2012, 02:21

Die Vorgangsweise des Jugendamtes der Gemeinde Wien (MA 11), ehemals Jugendfürsorge, verantwortlich für alle Mißbrauchsfälle in Erziehungsheimen der Gemeinde Wien, ist im Fall der Estibaliz C. wieder einmal skandalös, und vor allem von einer Hypertrophie von Amts wegen geprägt.
Irgendeine frustrierte Tussie der MA 11 vermutet "Gefahr im Verzug", und entzieht den Säugling der Mutter, die derzeit wegen unbewiesener Vorwürfe in Untersuchungshaft festgehalten wird, über die Vorwürfe aber noch nicht einmal Anklage erhoben wurde. Von einer Verurteilung ist noch lang keine Rede.

Wien ist wirklich anders, und Herr Bürgermeister Dr. Michael Häupl hat seine Land-, Stadt- und Gemeindeverwaltung nicht mehr im Griff.
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon f.art reloaded am Freitag 13. Januar 2012, 08:49

Panik vor einer Hypotrophie? :hmm:
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon majestix am Freitag 13. Januar 2012, 11:00

f.art reloaded hat geschrieben:Panik vor einer Hypotrophie? :hmm:

Schon möglich, daß die MA 11 in Panik ist.
Das Leben ist ziemlich lebensgefährlich - Wer gesund stirbt, ist auch tot.
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon OHB am Freitag 13. Januar 2012, 11:10

die verantwortlichen werden vermutlich angst haben
das die mutter eventuell dem baby
warum auch immer
etwas antut in der haft
und dann wäre natürlich erst recht feuer am dach
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon contraindicatio am Freitag 13. Januar 2012, 11:18

OHB hat geschrieben:die verantwortlichen werden vermutlich angst haben
das die mutter eventuell dem baby
warum auch immer
etwas antut in der haft
und dann wäre natürlich erst recht feuer am dach



So wirds wohl sein. Deshalb hat man der Mutter auch vorgegaukelt, sie könne ihr Kind behalten. Gerüchteweise drohte sie damit, sich umzubringen, sollte man ihr das Kind nach der Geburt wegnehmen.

Allerdings fänd ichs auch besser, ihr das Kind bis zum 3. Geburtstag zu überlassen und es erst dann in eine Pflegefamilie (zum Vater?) zu geben. Denn bis dahin kann es immerhin eine gute Bindung zur Mutter aufbauen. Möglich wäre auch, das Kind bis zu dessen 18. Lebensjahr bei der Mutter im Häfn (in der geschlossenen?) zu belassen.
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon OHB am Freitag 13. Januar 2012, 12:20

contraindicatio hat geschrieben:
OHB hat geschrieben:die verantwortlichen werden vermutlich angst haben
das die mutter eventuell dem baby
warum auch immer
etwas antut in der haft
und dann wäre natürlich erst recht feuer am dach



So wirds wohl sein. Deshalb hat man der Mutter auch vorgegaukelt, sie könne ihr Kind behalten. Gerüchteweise drohte sie damit, sich umzubringen, sollte man ihr das Kind nach der Geburt wegnehmen.

Allerdings fänd ichs auch besser, ihr das Kind bis zum 3. Geburtstag zu überlassen und es erst dann in eine Pflegefamilie (zum Vater?) zu geben. Denn bis dahin kann es immerhin eine gute Bindung zur Mutter aufbauen. Möglich wäre auch, das Kind bis zu dessen 18. Lebensjahr bei der Mutter im Häfn (in der geschlossenen?) zu belassen.


ich getraue mir das für und wieder nicht objektiv zu beurteilen
subjektiv gefühlt finde ich die derzeitige situation als die richtigere
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon xenia am Freitag 13. Januar 2012, 16:47

Estibaliz C.: Baby bleibt alleine im Spital

Laut Jugendamt und Justiz dürfen Vater, Mutter und Kind jedoch bald Zeit zu dritt verbringen. In welcher Form ist noch unklar.

http://kurier.at/nachrichten/4480865-es ... spital.php


„Unschuldsvermutung gilt nur theoretisch“


Im Interview spricht Kindesvater Roland R. darüber, wie ihn die Behörden wegen des Kindes und der Hochzeit seit Wochen im Kreis schicken.

http://kurier.at/nachrichten/4480876-un ... etisch.php


ein kommentar vom 12.01.2012 16:12 | KURIER | Ricardo Peyerl

Mattscheibe

Die überfallsartige Kindesabnahme wird mit Fehlinformationen verschleiert.

http://kurier.at/nachrichten/4480880-mattscheibe.php


Neugeborene: Urvertrauen durch Streicheln

Im Fall Estibaliz C. wurde dem Baby der erste Kontakt mit der Mutter verwehrt. Darf man das? Psychologen sind skeptisch.

http://kurier.at/nachrichten/gesundheit ... icheln.php
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon OHB am Freitag 13. Januar 2012, 19:25

Babyabnahme wegen Kaiserschnitts

Das Kind der des Doppelmords verdächtigen Estibaliz C. wurde ihr aus medizinischen Gründen unmittelbar nach der Geburt abgenommen. Das teilte der Krankenanstaltenverbund (KAV) mit. C. kehrte indessen am Freitag ins Gefängnis zurück.

Wie die Kommunikationschefin des Wiener KAV, Andrea Danmayr, am Freitag sagte, ist es üblich, Neugeborene nach einer Kaiserschnittgeburt umgehend auf einer dafür eingerichteten Abteilung eingehend zu untersuchen und durchzuchecken. Da das Preyer’sche Kinderspital organisationsmäßig mit dem KFJ eine Einheit bildet - das Sozialmedizinische Zentrum Süd -, wurde der Sohn von C. dorthin verlegt. „So konnte für das Kind die beste medizinische Versorgung gewährleistet werden“, so Danmayr weiter..........................

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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon majestix am Freitag 13. Januar 2012, 20:55

OHB hat geschrieben:Babyabnahme wegen Kaiserschnitts

© orf


Das ist völliger Schwachsinn, und nur eine Schutzbehauptung der Behörde, die nachträglich ihre Willkür rechtfertigen will.
War ursprünglich nicht "von Gefahr in Verzug" die Rede?
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon majestix am Freitag 13. Januar 2012, 21:26

contraindicatio hat geschrieben:
OHB hat geschrieben:die verantwortlichen werden vermutlich angst haben
das die mutter eventuell dem baby
warum auch immer
etwas antut in der haft
und dann wäre natürlich erst recht feuer am dach



So wirds wohl sein. Deshalb hat man der Mutter auch vorgegaukelt, sie könne ihr Kind behalten. Gerüchteweise drohte sie damit, sich umzubringen, sollte man ihr das Kind nach der Geburt wegnehmen.

Allerdings fänd ichs auch besser, ihr das Kind bis zum 3. Geburtstag zu überlassen und es erst dann in eine Pflegefamilie (zum Vater?) zu geben. Denn bis dahin kann es immerhin eine gute Bindung zur Mutter aufbauen. Möglich wäre auch, das Kind bis zu dessen 18. Lebensjahr bei der Mutter im Häfn (in der geschlossenen?) zu belassen.


Ich möchte einmal (völlig unpolemisch und unemotionell) auf die Tatsachen hinweisen:
Frau C. wird derzeit nur verdächtigt, zwei Männer ermordet zu haben.
Frau C. hat ihr Kind ausgetragen, und nicht abgetrieben.
Frau C. hat das Kind auch nicht zur Adoption freigegeben.
Warum also sollte sie ihr Kind umbringen wollen?
Frau C. hat einen Lebensgefährten, der die Vaterschaft anerkannt hat, und Frau C. heiraten möchte.
Frau C. wird als Untersuchungshäftling genauestens überwacht, schon um einen Suizid zu verhindern.

Selbst wenn Frau C. des Mordes schuldig gesprochen wird, geht sie bei guter Führung nach 10 (längstens 15) Jahren frei.
Die MA 11 geht wohl davon aus, wer einmal mordet, mordet immer wieder.
Frau C. ist aber noch nicht verurteilt, also gilt die Unschuldsvermutung, welche seitens der MA 11 völlig ignoriert wird.

Stillen ist für das Kind wichtig, Muttermilch und der damit verbundene Körperkontakt ist im ersten Lebensjahr durch nichts zu ersetzen.

Meine Enkeltochter wurde auch durch Sectio entbunden, von einer Verlegung des Säuglings in eine Spezialklinik zur Durchuntersuchung oder Nachbetreuung war keine Rede. Auch wenn der KAV eine solche Notwendigkeit auf Wunsch der MA 11 jetzt behauptet.

Die Verantwortung für Mutter und Kind liegt bei der Justiz. Nicht bei der MA 11.
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon contraindicatio am Samstag 14. Januar 2012, 14:03

Offenbar waren die Haftgründe für eine U-Haft für Frau Estibaliz C. ausreichend. Sie steht zudem unter Einfluss von Psychopharmaka. Ich möchte mir den Aufschrei der Empörung nicht vorstellen, wenn sie dem Kind etwas antut.

Ist schon besser so, wie jetzt gehandhabt.

Übrigens:

Tatsächlich dürfte die Justiz die rasche Trennung von Mutter und Kind per Weisung veranlasst haben. In der Mitteilung heißt es, dass „die Sicherheit des Kindes in der Obhut der Mutter nicht gewährleistet werden kann“. Da sich Estibaliz C. auch im Spital formal in U-Haft befindet, hätte sich das Spital in jedem Fall an diese Weisung zu halten gehabt.

http://kurier.at/nachrichten/4481009-es ... engnis.php
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon xenia am Dienstag 17. Januar 2012, 21:32

"Kurier" vom 17.01.2012
Ressort: Chronik
Seite: 18
Ausgabe: Wi, Morgen


überblick

...

Estibaliz C.

Klein- Roland wurde dem Vater übergeben

Roland junior durfte am Montag das Preyer'sche Kinderspital in Wien-Favoriten verlassen und wird ab sofort von seinem Vater Roland R. versorgt. Ein entsprechender News-Bericht wurde auch gegenüber dem KURIER bestätigt. Die Obsorge für den Säugling hat zwar weiterhin das Jugendamt, der Vater hat aber nur die Einschränkung, das Kind "nicht medial auszuschlachten". Die des Doppelmordes verdächtige Mutter Estibaliz C. könnte ihn damit schon diese Woche zumindest durch eine Glasscheibe sehen. Für einen Körperkontakt mit dem Säugling fehlen noch Genehmigungen, deren Erledigung bis zu vier Wochen dauern kann.

...

Copyrighthinweis: ©Kurier - Wien, 2012
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon f.art reloaded am Dienstag 17. Januar 2012, 23:08

xenia hat geschrieben:...

Roland junior durfte am Montag das Preyer'sche Kinderspital in Wien-Favoriten verlassen und wird ab sofort von seinem Vater Roland R. versorgt. ...

Rechtliche Grundlage? Als Lebensgefährte hat Herr R. nur Anspruch, wenn die Mama das Kind zur Adoption freigegeben hat. Ist dies der Fall, entfällt das Besucherrecht der Mutter.
Genaueres wäre wünschenswert. Bitte recherchieren Sie, KURIER.
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon xenia am Dienstag 17. Januar 2012, 23:25

f.art reloaded hat geschrieben:
xenia hat geschrieben:...

Roland junior durfte am Montag das Preyer'sche Kinderspital in Wien-Favoriten verlassen und wird ab sofort von seinem Vater Roland R. versorgt. ...

Rechtliche Grundlage? Als Lebensgefährte hat Herr R. nur Anspruch, wenn die Mama das Kind zur Adoption freigegeben hat. Ist dies der Fall, entfällt das Besucherrecht der Mutter.
Genaueres wäre wünschenswert. Bitte recherchieren Sie, KURIER.



aus: forum25/topic17430.html#p402375

...

Das Jugendamt sagt, dass Sie mit dem Baby dann jederzeit zur Mutter dürfen. Sogar in die Mutter-Kind-Zelle dürfen Sie es bringen.

Warum weiß das der Kindesvater nicht? Ich hatte vor zehn Minuten einen Anruf vom Jugendamt, da war davon keine Rede. Aber ich bekomme wenig Informationen. Mir hat ja auch offiziell niemand gesagt, dass ich Vater geworden bin.

...

Wie schaut es jetzt mit der Hochzeit aus? Gibt es schon einen Termin?

Das wird offenbar auch hinausgezögert. Ich war bei der Justiz und habe dort das notwendige Formular ausgefüllt, da habe ich zwei Trauzeugen angeben müssen. Einer ist mein Sohn, aber da ich vom anderen Zeugen das genaue Geburtsdatum nicht gewusst habe, durfte ich den Antrag nicht abgeben. Sie hätten mir ja sagen können, dass ich die Reisepässe vorlegen soll.


Hochzeit hätte VOR der geburt stattfinden sollen. Vaterschaft wie angegeben auch anerkannt, jugendamt hat weiterhin die obsorge. pflegevater bis zur klärung ?

:weissnet: :weissnet: :weissnet:
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Re: MA 11, seit 50 Jahren nichts gelernt!

Beitragvon contraindicatio am Mittwoch 18. Januar 2012, 09:40

xenia hat geschrieben:...
Wie schaut es jetzt mit der Hochzeit aus? Gibt es schon einen Termin?

Das wird offenbar auch hinausgezögert. Ich war bei der Justiz und habe dort das notwendige Formular ausgefüllt, da habe ich zwei Trauzeugen angeben müssen. Einer ist mein Sohn, aber da ich vom anderen Zeugen das genaue Geburtsdatum nicht gewusst habe, durfte ich den Antrag nicht abgeben. Sie hätten mir ja sagen können, dass ich die Reisepässe vorlegen soll.





Pfau, Wahnsinn. Die Behörden verlangen doch tatsächlich exakte Angaben... Unglaublicher Skandal!

:shock:

Hoffentlich kann er seine geliebte "Esti" bald wieder in die Arme schließen. Wenn sie dann keinen "psychischen Ausnahmezustand" mehr erleidet, ihn umbringt, zerstückelt und einmauert, leben sie glücklich bis zu ihrem Ende...

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