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von Glen am Freitag 9. September 2011, 03:17
Dürfen Geschiedene für die katholische Kirche arbeiten? Es geht um diesen Fall: Darf die Kirche weit ins Privatleben ihrer Mitarbeiter hineinregieren? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Im Prinzip darf sie und hat Sonderrechte. Wer geschieden ist und erneut heiratet, riskiert also den Job. Trotzdem behält der Chefarzt einer katholischen Klinik seine Stelle. http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 29,00.html
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Glen
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von OHB am Freitag 9. September 2011, 07:31
Glen hat geschrieben:Dürfen Geschiedene für die katholische Kirche arbeiten? Es geht um diesen Fall: Darf die Kirche weit ins Privatleben ihrer Mitarbeiter hineinregieren? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Im Prinzip darf sie und hat Sonderrechte. Wer geschieden ist und erneut heiratet, riskiert also den Job. Trotzdem behält der Chefarzt einer katholischen Klinik seine Stelle. http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 29,00.html
jo mei wos kaunn ma schon vun an 2000 johr oiden fischerverein erworten?
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OHB
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von Glen am Freitag 9. September 2011, 08:07
Wer geschieden ist und erneut heiratet, riskiert also den Job?
Es ist etwas talibanhaft, isn't it?
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Glen
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von Gast am Freitag 9. September 2011, 09:50
Taliban kündigen nicht, die steinigen. Araber wieder machen bei der Scheidung nicht viel Federlesen. 3 x „Ich verstoße dich“ sagen und und man ist geschieden. Vor ein bis zwei Jahren gab es die Diskussion, ob ein dem entsprechendes SMS auch gültig ist.
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Gast
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von OHB am Freitag 9. September 2011, 10:29
Gast hat geschrieben:Taliban kündigen nicht, die steinigen. Araber wieder machen bei der Scheidung nicht viel Federlesen. 3 x „Ich verstoße dich“ sagen und und man ist geschieden. Vor ein bis zwei Jahren gab es die Diskussion, ob ein dem entsprechendes SMS auch gültig ist.
des 3 x ich verstoße dich gfollt ma owa warum 3 x warum genügt es ned 1 x 
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OHB
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