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Erleichterungen für ausländische Pflegekräfte

Neuer Beitragvon M. am Samstag 12. August 2006, 19:59

1.) Anzeigen wurden zu 100% aus der Wohn- u. Lebensumgebung der Pflegebedürftigen erstattet - ja, ja ... die lieben Nachbarn.

2.) Natürlich muss dann exakt nach "Vorgabe" abgeurteilt werden. Willkür (Mitleid, Abneigung etc.) darf es bei einer Urteils- u. Straffindung nicht geben. Auch wenn ein Hr. Minister etwas anderes verspricht ... das ist nur "Schminke", sonst nichts...

3.) "Ansprecher" dieses Problems - ÖGB .. Medien .... sind nicht die Verursacher.... und der Überbringer schlechter Nachrichten wird heutzutage in der Regel nicht mehr -dafür - geköpft....

4.) Unfähigkeit ein Problem zu erkennen, es anzusprechen und rechtzeitig eine Lösung finden ... darf nicht mit einen neuen Murks ausgebügelt werden.
Schuldzuweisungen an einen "gestauchelten" ÖGB sind zwar praktisch und gerne werden solche Fälle auch noch zur Trittbrettfahrt missbraucht - um eigene Fehler zu kaschieren - was aber nur zeigt, wie diese "Akrobaten" selbst einzuordnen sind.
Weitere Unfähigkeit oder Angst vor schwierigeren Aufgabestellungen .... kann nicht wirklich mehr akzeptiert werden.
Unsere diese "Fachspezialisten" bekommen für diese ihre Arbeit eine mehr als anständige Gegenleistung, wenn sie ihren Part dabei nicht zufriedenstellend erfüllen können .... sind sie einfach unfähig und man muss sie auswechseln.

Ganz einfach.
Das Prinzip der freien Marktwirtschaft funktioniert so und nicht anders...

Wer hiermit ein Problem hat, wende sich bitte an mich ... gerne vermittle ich - unentgeldlich - ein Gespräch mit einen Fachmann. Wink Kostenlose Rechtsvertretung kann nicht zur Verfügung gestellt werden.
Smile
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M.
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