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Sozialhilfe für Ausländer

Re: Sozialhilfe für Ausländer

Neuer Beitragvon trebbiatore am Samstag 7. Oktober 2006, 15:51

Caligula hat geschrieben:
trebbiatore hat geschrieben:
Caligula hat geschrieben:
mit DER tatsache musst dich abfinden, genauso wie ich mich mit dir als wahlberchtigten österreichischen mitbürger abfinden muss!
*höhöhöhö*


sabberst scho wieda , oida Spritzlutschka ? Shocked


ach sei lieb und geh in dich, geh in...na du weißt schon wohin *LOL*
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Re: Sozialhilfe für Ausländer

Neuer Beitragvon M. am Samstag 7. Oktober 2006, 15:58

trebbiatore hat geschrieben:
Caligula hat geschrieben:
trebbiatore hat geschrieben:
Caligula hat geschrieben:
mit DER tatsache musst dich abfinden, genauso wie ich mich mit dir als wahlberchtigten österreichischen mitbürger abfinden muss!
*höhöhöhö*


sabberst scho wieda , oida Spritzlutschka ? Shocked


ach sei lieb und geh in dich, geh in...na du weißt schon wohin *LOL*


So gelenkig schätzt den Burschen ein?

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Re: Sozialhilfe für Ausländer

Neuer Beitragvon Caligula am Samstag 7. Oktober 2006, 17:07

trebbiatore hat geschrieben:
Caligula hat geschrieben:
trebbiatore hat geschrieben:
Caligula hat geschrieben:
mit DER tatsache musst dich abfinden, genauso wie ich mich mit dir als wahlberchtigten österreichischen mitbürger abfinden muss!
*höhöhöhö*


sabberst scho wieda , oida Spritzlutschka ? Shocked


ach sei lieb und geh in dich, geh in...na du weißt schon wohin *LOL*


do bist jo DU da Spezialist , höhöhöhöhö....


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Neuer Beitragvon hedonist am Samstag 7. Oktober 2006, 17:09

ricbrunello hat geschrieben:Zu legerer Umgang mit der Sozialhilfe ist für viele Drittstaatler ein Anreiz, in die "großzügigen Länder" einzureisen, meist illegal.


weil
gerade als illegale
sie an die
fleischtöpfe
unseres sozialstaates
gelangen

eh klar
hedonist
 

Neuer Beitragvon Jasomirgott am Samstag 7. Oktober 2006, 19:46

hedonist hat geschrieben:
ricbrunello hat geschrieben: Zu legerer Umgang mit der Sozialhilfe ist für viele Drittstaatler ein Anreiz, in die "großzügigen Länder" einzureisen, meist illegal.


weil
gerade als illegale
sie an die
fleischtöpfe
unseres sozialstaates
gelangen

eh klar


Burschi leeeesen! ER schreibt: "die Einreise ist illegal!"
Dann bedient man sich ganz legal an unserem Sozialsystem. Und wir deppen bezahlen alles!
Jasu ist auch nur ein Mensch.
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Neuer Beitragvon knieriem am Samstag 7. Oktober 2006, 20:00

Jasomirgott hat geschrieben:
hedonist hat geschrieben:weil
gerade als illegale
sie an die
fleischtöpfe
unseres sozialstaates
gelangen

eh klar


Burschi leeeesen! ER schreibt: "die Einreise ist illegal!"
Dann bedient man sich ganz legal an unserem Sozialsystem. Und wir deppen bezahlen alles!



Und WIE erreicht ein Illegaler das Question Question Question


Rechtsanspruch bei Bedürftigkeit


Mit der beschlossenen Novelle wurde einer EU-Richtlinie gefolgt, die in sozialen Belangen die Gleichbehandlung von Drittstaatenangehörigen mit Daueraufenthalt vorschreibt. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass auch Menschen aus Nicht-EU-Staaten im Falle von Bedürftigkeit einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe bekommen.

Zuvor müssen sie sich allerdings um den Titel "Daueraufenthalt EG" bemühen. Den bekommt nur, wer fünf Jahre lang legal in Österreich gelebt und ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen hat.
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Neuer Beitragvon Jasomirgott am Samstag 7. Oktober 2006, 20:27

knieriem hat geschrieben:[Die Gesetzesänderung sieht vor, dass auch Menschen aus Nicht-EU-Staaten im Falle von Bedürftigkeit einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe bekommen.

Zuvor müssen sie sich allerdings um den Titel "Daueraufenthalt EG" bemühen. Den bekommt nur, wer fünf Jahre lang legal in Österreich gelebt und ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen hat.
[/quote]

Kein Problem, schon ein Zwanzigjähriger illegal Eingereister, kommt locker auf fünf Jahre Häfn, mit regelmäßigem Einkommen und gut gesichertem Aufenthalt in einer Staatspension, mit Frühstück am Zimmer.
Jasu ist auch nur ein Mensch.
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Neuer Beitragvon knieriem am Samstag 7. Oktober 2006, 20:33

Jasomirgott hat geschrieben:
knieriem hat geschrieben:[Die Gesetzesänderung sieht vor, dass auch Menschen aus Nicht-EU-Staaten im Falle von Bedürftigkeit einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe bekommen.

Zuvor müssen sie sich allerdings um den Titel "Daueraufenthalt EG" bemühen. Den bekommt nur, wer fünf Jahre lang legal in Österreich gelebt und ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen hat.


Jasomirgott hat geschrieben:Kein Problem, schon ein Zwanzigjähriger illegal Eingereister, kommt locker auf fünf Jahre Häfn, mit regelmäßigem Einkommen und gut gesichertem Aufenthalt in einer Staatspension, mit Frühstück am Zimmer.


Hehe, du solltest deine Beiträge doch wieder von Sarastro redigieren lassen.....

Laughing Laughing Laughing
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Neuer Beitragvon TruthOfTheWorld am Samstag 7. Oktober 2006, 21:27

Jasomirgott hat geschrieben:


Wahr ist vielmehr, daß der obige Poster intelligenzbefreit ist.

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Neuer Beitragvon xenia am Samstag 7. Oktober 2006, 21:34

TruthOfTheWorld hat geschrieben:Wahr ist vielmehr, daß der obige Poster intelligenzbefreit ist.

ToTW



jööööööööööööööööööööööö, wer ist denn hier wieder neu da ?

; - )))
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Neuer Beitragvon TruthOfTheWorld am Samstag 7. Oktober 2006, 21:43

xenia hat geschrieben:


Wahr ist vielmehr, daß ich nicht nur hier neu bin.

ToTW
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Neuer Beitragvon xenia am Samstag 7. Oktober 2006, 21:46

TruthOfTheWorld hat geschrieben:
xenia hat geschrieben:


Wahr ist vielmehr, daß ich nicht nur hier neu bin.

ToTW


noch viel mehr wahr ist, dass du noch immer nicht den unterschied zwischen sozialhilfe und versicherungsleistung kapiert hast...

; - )))
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Neuer Beitragvon TruthOfTheWorld am Samstag 7. Oktober 2006, 21:55

xenia hat geschrieben:


Wahr ist vielmehr, daß nach Ende eines Bezuges von Arbeitslosengeld oder Karenzgeld Notstandshilfe beantragt werden kann. Die Notstandshilfe ist eine Leistung, die nicht ausschließlich auf dem Versicherungsprinzip beruht.

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Neuer Beitragvon xenia am Samstag 7. Oktober 2006, 22:00

TruthOfTheWorld hat geschrieben:Wahr ist vielmehr, daß nach Ende eines Bezuges von Arbeitslosengeld oder Karenzgeld Notstandshilfe beantragt werden kann. Die Notstandshilfe ist eine Leistung, die nicht ausschließlich auf dem Versicherungsprinzip beruht.

ToTW


hat aber trotzdem überhaupt nichts mit sozialhilfe zu tun...

; - )))
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