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Na endlich!
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Na endlich!Fall Bakary J.: Verfahren muss neu aufgenommen werden
Verwaltungsgerichtshof hat Berufung des Disziplinaranwalts stattgegeben - Polizeiinterne Strafe war zu mild Für jene vier Wiener WEGA-Beamten, die im April 2006 den Schubhäftling Bakary J. in einer Lagerhalle schwer misshandelt hatten, könnte es nun doch gravierendere dienstrechtliche Konsequenzen geben. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat einer Berufung des Disziplinaranwalts stattgegeben, der die polizeiinterne Bestrafung der Beamten als zu milde bekämpft hatte. Strafrechtlich waren die Polizisten wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatten dem 33-jährigen Gambier nach einer missglückten Abschiebung umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. In dienstrechtlicher Hinsicht sprach sich der Disziplinaranwalt deshalb für ihre Entlassung aus dem Polizeidienst aus, fand mit dieser Forderung bei den Disziplinarbehörden aber kein Gehör. Geldstrafen reduziert Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Disziplinar-Oberkommission reduzierte vielmehr in zweiter Instanz sogar bei drei Beamten die ursprünglich verhängten Geldstrafen. Ihre Suspendierung war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgehoben, die Gesetzeshüter verrichteten zuletzt wieder Innendienst. Der VwGH hat den Bescheid der Disziplinar-Oberkommission nun allerdings wegen "Rechtswidrigkeit seines Inhalts" aufgehoben, wie in der Entscheidung (Geschäftszahl 2007/09/0320) begründet wird. Die Disziplinar-Oberkommission habe "außer Acht gelassen, dass sie bei ihren Strafbemessungserwägungen sowohl von einem sehr hohen Unrechtsgehalt der Tat (...) als auch von einem hohen disziplinären Überhang auszugehen hatte". Die belangte Behörde habe im gegenständlichen Fall "die Schwere der Dienstpflichtverletzungen als zu gering eingeschätzt". Scheinhinrichtung Mit den Feststellungen des VwGH hat das Disziplinarverfahren jetzt neuerlich aufgenommen zu werden. Zur Straffrage gibt der VwGH zu bedenken, "dass die Mitbeteiligten eine Scheinhinrichtung vorgenommen haben und die Tat eine schwere Traumatisierung des Häftlings zur Folge hatte". Dies müsse als besonders schwerwiegend gewichtet werden. Zusätzlich wäre laut VwGH bei der Strafzumessung in Betracht zu ziehen, "dass die Mitbeteiligten die Dienstpflichtverletzungen offensichtlich vorsätzlich und auf vorbedachte und organisierte Weise vorgenommen haben". Aus spezialpräventiven Gründen sein es grundsätzlich nicht auszuschließen, "schon nach der ersten Dienstpflichtverletzung die Disziplinarstrafe der Entlassung auszusprechen, wenn diese Dienstpflichtverletzung - wie im vorliegenden Fall - sehr schwer ist". (APA) http://derstandard.at/ Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. - Erich Fried
Re: Na endlich!In Österreich herrscht eben doch Rechtstaatlichkeit, auch wenn es manchmal lang dauert.
Der Disziplinar - Oberkommission bleibt jetzt gar kein anderer Weg, als eine Entlassung zu verfügen, muß sie doch, analog zum UVS, in der Sache selbst entscheiden Das Leben ist ziemlich lebensgefährlich - Wer gesund stirbt, ist auch tot.
Re: Na endlich!hoffentlich wird auch wirklich das, was lange währt, gut, solche schwarzen schafe haben bei der polizei nichts verloren...
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Albert Einstein ![]()
Re: Na endlich!
die gefährlichsten sind die polizei-brillen-schafe die dich anlächeln und dann nachschiessen ps. brillenschafe haben je einen schwarzen ring um die augen ![]()
Re: Na endlich!
Das stimmt. Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. - Erich Fried
Re: Na endlich!Fußball-Hooligan ist ein Polizist
Beamter und Bruder schlugen Rapidler nieder Zu einer wüsten Schlägerei rückten am Wochenende Beamte der Stadtpolizei Neunkirchen aus. In einer Disko hatten zwei Austrianer (35, 37) an den Gelenken von zwei Jugendlichen (17, 19) Rapid-Armbänder entdeckt. Die Männer rissen daraufhin die Burschen zu Boden, verprügelten sie. Brisant: Einer der Angreifer ist Polizist! Das Brüderpaar aus Oberösterreich (35, 37) war Samstagnacht in ganz übler Laune. Nach dem 1:3 der Violetten gegen Ried hatten sich der Polizist und dessen Bruder aus der Region Wels offenbar den Frust von der Seele getrunken. Wohl vorerst erfolgreich, denn gegen 5.20 Uhr morgens sollen der Gesetzeshüter und sein Verwandter in einer Diskothek in Neunkirchen Schlachtchöre gegröhlt haben. Doch kurz darauf eskalierte dann die Situation. Was genau geschah, wird nun die Gerichte beschäftigen. Laut Aussagen zweier Jugendlicher (17, 19) aus Neunkirchen soll einer der Austrianer ein grünes Armband am Handgelenk eines Burschen entdeckt haben. Fest steht, dass der Beamte und sein Bruder nur wenig später auf den jungen Männern knieten und auf sie einprügelten. Selbst als die Beamten der Stadtpolizei eintrafen, beruhigte sich der Bruder des Prügelpolizisten nicht. Schließlich konnten die uniformierten Kollegen des Angreifers die Situation aber doch unter Kontrolle bringen. Nach der Amtshandlung bereute der agressive Beamte zwar seine Tat – doch das war bereits zu spät. Gegen ihn und seinen Bruder wurde von der Stadtpolizei ganz korrekt Anzeige erstattet. © heute ![]()
Re: Na endlich!
Wo soll sich das ereignet haben? In Neunkirchen in der Buckligen Welt? Oder in Neukirchen am Walde, Neukirchen a. d. Vöckla, Neukirchen an der Enknach oder in Neukirchen am Grossvenediger? Weder Neunkirchen noch irgendein Neukirchen leistet sich eine eigene Stadtpolizei. Selbst die Stadtpolizei Kitzbühel besteht aus 2 Mann hoch, und hat ganz andere Aufgaben. Die Stadt Baden leistet sich hingegen eine eigene Stadtpolizei mit 35 bis 40 BeamtInnen, deren Leiter den Rang eines Oberst einnimmt. Ich halte die Meldung für eine Zeitungsente, oder für schlecht recherchiert. Und warum sollten gerade in Neunkirchen/NÖ Rapid- und Austria-Fans aneinanderkrachen? Das Leben ist ziemlich lebensgefährlich - Wer gesund stirbt, ist auch tot.
Re: Na endlich!
Was erwartest Du Dir von einer Organisation, deren Angehörige zu 30% AUF als Interessensvertreter wählen? Da ist Ausländerfeindlichkeit geradezu implementiert. Das Leben ist ziemlich lebensgefährlich - Wer gesund stirbt, ist auch tot.
Re: Na endlich!
Ich glaub nicht, dass sie das müssen. Ich weiß jetzt zwar nicht, ob das vorher beim UVS war, aber der VwGH hat nur festgestellt, dass es "aus spezialpräventiven Gründen es grundsätzlich nicht auszuschließen sei", eine Entlassung auszusprechen. Damit lässt er der Disziplinarkommission einen ziemlichen Spielraum, weil das die letzte der Disziplinarstrafen ist. Es wäre auch eine empfindliche Geldstrafe möglich. Ich glaube, dem VwGH hat das Vorgehen der Oberdisziplinarkommission - Reduktion der Geldstrafe - nicht gefallen. Er hat aber nicht festgestellt, dass die Disziplinarstrafe der Entlassung "auszusprechen" ist.
Re: Na endlich!
Könnte es nicht sein, dass sie durch das, was sie täglich erleben - oder zu erleben glauben - zu dem werden, was sie sind? ![]()
Re: Na endlich!
und warum sollten sie nicht es wird auch dort welche geben nehme ich mal an ![]() ![]()
Re: Na endlich!
Stadtpolizeiamt Polizeileiter: Chefinspektor Josef Koren ![]() Rathaus, Hauptplatz 1, Parterre, Zimmer 2 Tel.: 02635/601-53 http://www.neunkirchen.gv.at/deutsch/vo ... lung20.htm ![]() Copyrighthinweis: © knieriem - Wien, 1833 - in alle Ewigkeit. Alle Inhalte dienen der persönlichen Information. Eine Änderung, Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet. Gerichtsstand: Wien
Re: Na endlich!
Mag ja sein, dass sich eine überschuldete Gemeinde immer noch eine "Stadtpolizei" leistet. Deren Aufgabenbereich ist aber auf Gemeindeagenden eingeschränkt und umfaßt keine sicherheitspolizeilichen Maßnahmen. Die Stadtpolizei Neunkirchen ist weder zu sicherheitspolizeilichen Interventionen befugt noch dafür personell oder materiell gerüstet. Ich finde es aber gut, wenn ein privater Wachkörper einer Gemeinde - wie eine vereidigte Stadtpoliziei - ohne Ansehen der Person tätig wird. Aber leider ist auch das fraglich, weil vermutlich von der Badener Stadtpolizei der amtierenden Bürgermeisterin der Führerschein nicht entzogen würde, wenn sie mit 1,8 Promille am Steuer erwischt würde, sofern kein Personenschaden vorliegt. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß es rechtlich überhaupt keine Stadtpolizei gibt. Es gibt lediglich "Gemeindeeigene Wachkörper" mit besonderen Befugnissen, die im Einzelfall vom Innenministerium festgelegt werden. Stadtpolizei wird von der jeweiligen Stadt bezahlt und ist nicht gleichzusetzen mit Bundespolizei. Die Bezeichnung Stadtpolizei ist eine bewußte Irreführung der Bevölkerung, um den Organen der Stadtpolizei ein Agieren zu ermöglichen, wie es nur der Bundespolizei zusteht. Aber da kaum jemand die Kompetenzen überprüft, beeinsprucht oder sonst irgendwie in Frage stellt, wird sich im Verwaltungsstrafrecht nichts ändern. Was aber einzelne widerborstige Menschen wie ich erreichen können, ist z. B. ein Verbot der privaten "Verkehrsüberwachung" durch Gemeinden, die dazu nicht befugt sind. Die Stadtgemeinde Traiskirchen hatte einen privaten Dienstleister mit Radarüberwachung des innerstädtischen Verkehrs beauftragt und im Budget Einnahmen von € 230.000.- unter dieser Position veranschlagt. Dieser private Dienstleister beschäftigte auch vereidigte Polizisten, um den eigenen Anzeigen Glaubwürdigkeit zu liefern. Dabei ist nicht auszuschließen, dass die private Firma unter Erfolghonorar zur Erreichung der Budgetvorgaben agieren muß. Schlußendlich wurde der Bgmst. Stellv. Gartner als Verantwortlicher von der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf vorsätzlichen Amtsmißbrauch und gewerbsmäßigen Betrug einvervommen und als immuner Landtagabgeordneter nicht weiter verfolgt. Seither gibt es aber auch keine Privatsheriffs mehr in Traiskirchen. Was einen Einnahmenausfall für das Stadtbugdet bedeutet. Und ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie das Budget der Gemeinde Wien aussähe, wenn jeder Betroffene gegen Strafverfügungen oder Straferkenntnisse Einspruch oder Berufung erhöbe. Das macht aber fast niemand, und darauf beruht auch jede Budgetprognose, Die Depperten werden schon blechen. Aber nur wer seine Rechte und Pflichten genau kennt, ist ein mündiger Bürger. Wieviele davon gibt es in Österreich? Das Leben ist ziemlich lebensgefährlich - Wer gesund stirbt, ist auch tot.
Re: Na endlich!
....oder zu erleben glauben? @ Majestix : nona, die ZARA werdens als Interessenvertretung wählen?
Re: Na endlich!Im Fall von Bakary J. ham's offensichtlich die VerZARA gewählt. Schließlich ham's den in eine Lagerhalle verzat, um ihn dort halb tot zu prügeln.
Elende Baggage. *************
Ein bisschen Frieden, ein bisschen Freude und ein bisschen Eierkuchen!! ************* Stellt euch vor, Sarrazin schreibt ein Buch - und keiner geht hin!!!
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