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CBLRe: CBLU-Bahn und Stromnetzin US-Händen
Zittern um Milliarden. Finanzkrise bringt Leasingverträge ins Wanken. FRITZ PESSLBERTHOLD SCHMID Fritz PesslBerthold Schmid Wien, Linz, Innsbruck (SN). Viele Städte und staatsnahe Betriebe in Österreich befürchten Milliardenverluste, weil sie sich in den vergangenen Jahren auf gewagte Leasing-Geschäfte mit US-Investoren eingelassen haben, die nun in der Finanzkrise zu platzen drohen. Das Zauberwort heißt Cross-Border-Leasing (CBL). Betroffen sind Energieversorger wie der Verbund, die Tiroler Tiwag, die Energie AG OÖ, die Linz AG, die burgenländische Bewag. Weiters die ÖBB, die Wiener Verkehrsbetriebe, die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) sowie Abwasserverbände, um nur einige zu nennen. Die Summe der CBL-Geschäfte wird auf mehr als 20 Milliarden Euro geschätzt. Verleast wurden öffentliche Einrichtungen wie U-Bahnen, Straßenbahnen, Kraftwerke, Stromnetze, Kanalnetze, Kläranlagen, Lokomotiven, Waggons, Bahnhöfe. Sogar Post-Sortieranlagen, ÖBB-Signalanlagen und das Rechenzentrum Wien wurden an US-Investoren abgetreten. Reiz des schnellen Geldes Der Hintergrund: Es war - scheinbar - ein Win-win-Geschäft für beide Vertragsparteien. Die Amerikaner lukrierten aufgrund der langen Laufzeit von mindestens 30 Jahren Steuervorteile. Bei einer Milliarde Dollar Geschäftsvolumen soll die Ersparnis bis zu 300 Millionen Dollar ausgemacht haben. Von diesem "Gewinn" auf Kosten der US-Steuerzahler erhielt der österreichische Partner einen sogenannten Barwertvorteil, der je nach Vertrag bis zu 50 Mill. Dollar ausmachte. Im Gegenzug verpflichteten sich die Österreicher wiederum, einen Teil beim US-Partner - zumeist Versicherungen und Banken - zu veranlagen. Einer der größten CBL-Akteure ist der Pleiteversicherer AIG, der ums Überleben kämpft. Nicht nur deshalb empfehlen Finanzexperten dringend, die Verträge rückgängig zu machen. Die Wiener Verkehrsbetriebe haben deshalb drei der sechs CBL-Verträge vorzeitig aufgelöst. Zuletzt wurde am Dienstag bekannt gegeben, das Wiener Rechenzentrum sei aus dem CBL-Vertrag ausgestiegen. Über die Kosten der Vertragsauflösung schweigt das Unternehmen. Bei den ÖBB und der Energie AG OÖ ist vorerst kein Ausstieg geplant. "Wir beobachten den Markt", sagte ÖBB-Sprecherin Bettina Gusenbauer. "Wir stehen im permanenten Kontakt mit den Investoren. Im November sind noch zusätzliche Partnerinstitute ins Boot geholt worden, um das Risiko zu minimieren. Die Verträge sind wasserdicht, die Rückfinanzierung ist gesichert", erklärte Walter Czetsch, Sprecher der Energie AG. Seit Ende 2008 nimmt auch der Landesrechnungshof die CBL-Geschäfte der Energie AG unter die Lupe. Was im Fall eines Konkurses der US-Partner passiert, ist strittig. Die heimischen Unternehmen behaupten zwar, selbst Eigentümer zu sein. Als Gerichtsstand wurde allerdings in allen Fällen die USA vereinbart. Im Extremfall müssten die Unternehmen die Mietrechte zurückkaufen, was in die Millionen ginge. Zahlen müssten die Fehlspekulationen letztlich die Steuerzahler - über steigende Müllgebühren, Wasser- und Abwasserpreise. Die Linz AG verlor im Vorjahr bereits Hunderttausende Euro und will aus den CBL-Geschäften aussteigen. Verpachtet und zurückgeleast sind das Fernwärmenetz und Teile des Stromnetzes. "Ich habe immer vor diesen Verträgen gewarnt, die Folgen sind nicht absehbar", sagte Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer. Die Rückabwicklung werde noch teuer. (c) SN http://www.salzburg.com Rechnungshofprüfungen dürfte es auch nicht aufregend viele geben: http://www.rechnungshof.gv.at/cgi-bin/c ... infach.env Insolvenz der Depotbanken Die Möglichkeit der Zahlungsunfähigkeit der erfüllungsübernehmenden Kreditinstitute bzw Versicherungen (Depotbanken) stellt ein zusätzliches Risiko dar. Dieses Risiko trägt ausschließlich der inländische Vertragspartner. Im Fall der Insolvenz der Depotbanken kann nämlich der ausländische Investor im Regelfall einen Teil des vorweg geleisteten Barwertvorteils geltend machen, weil dieser ausschließlich unter der Annahme der Erfüllung der gesamten Vertragsdauer angewiesen wurde. Veräußerung des Wirtschaftsgutes Wenn ein Unternehmen, das CBL–Verträge abgeschlossen hat, veräußert werden soll, stellt sich die Frage der Höhe des Veräußerungserlöses. Mit der Ermittlung des Unternehmenswertes wird in der Regel ein Gutachter zu befassen sein. Dieser hat die verminderten Verfügungsrechte und die aus den CBL–Verträgen erfließenden Risken zu bewerten. Es ist nicht auszuschließen, dass der Unternehmenswert im Hinblick auf den CBL–Vertrag deutlich vermindert werden muss, wodurch der Verkaufserlös sinkt; dies kann in einem Ausmaß sein, das möglicherweise die Höhe des zugeflossenen Barwertes überschreiten kann. Dafür kommen verschiedene Faktoren in Betracht. Abgesehen von den Vertragsrisken, hervorgerufen durch unterschiedliche Rechtssysteme mit Gerichtsstandort außerhalb Österreichs, reduziert sich der Wert des Unternehmens schon deshalb, weil ein Unternehmen mit Eigentum an Betriebsanlagen in der Regel höher zu bewerten ist als ein Unternehmen mit zurückgemieteten Anlagegütern Strukturänderungen Von besonderer Bedeutung ist weiters der Umstand, dass die demokratisch gewählten Organe der Gebietskörperschaften ihren Einfluss auf einen wirtschaftlich bedeutenden Sektor der öffentlichen Hand, nämlich den Investitionssektor zum Teil verlieren; dies vor allem insofern, als zukünftige Organisationsänderungen (zB Privatisierungen) nur erschwert oder überhaupt nicht mehr möglich sind. (wie ist das eigentlich bei Telekom und Post?) Ausstiegskosten Wird der Vertrag aus dem Verschulden des inländischen Vertragspartners vorzeitig beendet, fallen in der Regel Ausstiegskosten an, die bis zum Fünffachen des Barwertvorteils betragen können. http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin ... 4_07_2.pdf HAHAHA 19. März 2009, 18:48 Mit Tariferhöhung und DB auf den Brenner Preiserhöhungen der Staatsbahn müssen zwei Monate vor Inkrafttreten vom Verkehrsministerium bewilligt werden Wien - Wenn der ÖBB-Personenverkehr seine ab Juli geplante Tariferhöhung gegen den Widerstand von Arbeiterkammer, Grünen und BZÖ durchbringen will, muss er sich beeilen. Denn Preiserhöhungen der Staatsbahn müssen zwei Monate vor Inkrafttreten vom Verkehrsministerium bewilligt werden. Ziel ist laut hohen ÖBB-Funktionären eine Anhebung um mindestens drei, noch besser um 4,5 Prozent (der Standard berichtete exklusiv). Beantragt werden aus taktischen Gründen fünf bis sechs Prozent, gebraucht würden eigentlich acht bis zehn, denn hohe Investitionen für neues Wagenmaterial (Talent, Railjet) verursachen hohe Abschreibungen. Steigt die Arbeitslosigkeit, ist mit sinkenden Fahrgastzahlen zu rechnen. http://derstandard.at/?url=/?id=1237227895238 Die Öffis werden wieder teurer Mitte des Jahres werden die Ticketpreise für den öffentlichen Nahverkehr angehoben. Die ÖBB hätten gern ein Plus von acht Prozent. http://www.kurier.at/geldundwirtschaft/303933.php Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. - Erich Fried
Re: CBLBeispiel:
Kenndaten zum US–Cross Border Leasing der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Unternehmen Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Gesellschafter: Stadt Innsbruck (75 % minus 1 Aktie), Tiroler Wasserkraft AG (25 % plus 1 Aktie) Anlage Kläranlage und Kanalsystem Transaktionsvolumen 358 Mill USD Erzielter Barwertvorteil 15,58 Mill USD Vertragsabschluss 30. September 2002 Vertragsdauer Hauptmietvertrag (Headlease) 250 Jahre Vertragsdauer Rückmietvertrag (Lease) 29 Jahre Gegenstand der vom RH überprüften CBL–Verträge waren das Kanalsystem und die Kläranlage der IKB (in der Folge Anlage genannt). Das Vertragswerk besteht aus 33 Einzelverträgen mit insgesamt zwölf Vertragspartnern sowie verschiedenen Gerichtsständen im Ausland. Es umfasst rd 1 100 Seiten. Zur Abwicklung der Transaktion gründete der US–Investor einen Trust, dessen einzige Aufgabe es ist, die CBL– Transaktion abzuwickeln. (2) Der Headlease ist auf eine Laufzeit von 250 Jahren abgeschlossen. Zivilrechtliche Eigentümerin der Anlage ist und bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit die IKB. Nach US–amerikanischem Steuerrecht ist der US–Trust wirtschaftlicher Eigentümer der Anlage. (3) Der Lease hat eine Laufzeit von ca 29 Jahren. Die Mietzahlungen aus diesem Vertrag werden von Zahlungsabwicklern geleistet, die gleichzeitig die entsprechenden Depots verwalten. Haftbar für die Zahlung des Entgelts ist die IKB. (4) Nach Ablauf des Lease kann die IKB die Nutzungsrechte des US– Trust zurückkaufen („Kaufoption“). Im Falle der Nichtausübung der „Kaufoption“ kann der US–Trust die Anlage weiter mieten oder um einen USD kaufen; jedenfalls hat er dann für den Rest der Headlease– Laufzeit die Verfügungsgewalt nach österreichischer Rechtslage. HAHA Nach österreichischer Rechtslage wurde im Zuge der CBL–Transaktion weder das wirtschaftliche noch das zivilrechtliche Eigentum am Abwassersystem dem US–Trust übertragen. Die IKB weist daher unverändert die betroffenen Anlagegüter in der Bilanz aus. Nach Abschluss der CBL–Transaktion sollte weiters das Wechselkursrisiko dadurch ausgeschaltet werden, dass alle Zahlungen in USD abgewickelt und sämtliche Mittel in USD veranlagt werden; ebenso sollte das Zinsrisiko durch entsprechende Sicherungsinstrumente ausgeschaltet bzw minimiert werden. Der Lease enthält umfangreiche Verpflichtungen der IKB im Hinblick auf die Wartung, den Betrieb und die Versicherung der Anlage sowie umfangreiche Berichts– und Informationspflichten. So ist die IKB beispielsweise verpflichtet, alle für den Betrieb der Anlagen notwendigen Genehmigungen, Bewilligungen und Konzessionen einzuholen. Änderungen der Anlage, die diese in rechtskonformem Zustand halten, sind verpflichtend. Ebenso ist für den Fall einer Privatisierung, der Vermögensübertragung oder der Verschmelzung der IKB vertraglich so vorgesorgt, dass sowohl der Bestand des CBL–Vertragswerks als auch der Betrieb der Anlage weiterhin sichergestellt sind. Der RH stellte fest, dass die Transaktion bezüglich des Kanalsystems und der Kläranlage keine negativen Auswirkungen Betrieb oder die Eigentumsverhältnisse der Anlagen hatte. Ebenso bleibt die geordnete Abwasserentsorgung der Stadt Innsbruck auf dem Stand der Technik sichergestellt. Wien, im November 2004 Der Präsident: Dr Josef Mose => http://www.rechnungshof.gv.at/ueber-den ... moser.html FPÖ http://www.rechnungshof.gv.at/cgi-bin/c ... DOCUMENT=4 1992 bis 2003 Klubdirektor des Freiheitlichen Parlamentsklubs ab 2002 auch Mitwirkung an der Koordination der Regierungstätigkeit zwischen den Koalitionsparteien und den einzelnen Ressorts 2003 Bestellung zum Vorstandsdirektor der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG, betraut insbesondere mit der kaufmännischen Leitung und dem Finanz- und Rechnungswesen 2004 Bestellung zum Vorstandsmitglied der ÖBB-Holding AG, betraut insbesondere mit der strategischen Führung der operativen Gesellschaften ÖBB-Infrastruktur-Betriebs AG und ÖBB-Infrastruktur-Bau AG 1. Juli 2004 Präsident des Rechnungshofes, gleichzeitig Generalsekretär der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) FPÖ fordert Aufklärung über CBL-Geschäfte von BEWAG und BEGAS Sozialisten vollziehen neuerlichen Anschlag aufs Objektivierungsgesetz Thema Kontrolle: Fünf Berichte der Rechnungshöfe auf Tagesordnung Freiheitliche Kritik an SPÖ-Dringlichem: „Landtag wird missbraucht.“ http://www.fpoe.at/index.php?id=932&bac ... news=28166 Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. - Erich Fried
Re: CBL
Da wird wie üblich journalistisch Sensationsmache betrieben. Es wird auch ein - wie es die US-Behörden qualifizieren - Scheingeschäft mit tatsächlichem Besitzwechsel vermengt. LEASINGGEBER KANN NUR JEMAND SEIN, DER DAS LEASINGOBJEKT NACHWEISLICH ERWORBEN HAT. Demnach müßte die Kommune ABC mit Kaufvertrag vom... das Sachgut DEF an den Investor GHI verkauft, und mit Vertrag vom... vom Inverstor GHI geleast haben. Dabei muß auch nachweislich Geld vom Erwerber zum Verkäufer geflossen sein. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um ein Scheingeschäft. CBL funktioniert ja nur deswegen, weil es weltweit unterschiedliche Steuersysteme gibt, die man legal ausnutzen kann. Dazu ein praktisches Beispiel für einen kleinen Häuslbauer: Die Finanzierung des Eigenheimes über Kredit ist auf Dauer zu teuer und nicht leistbar. Also verkauft er/sie das kreditfinanzierte Eigenheim an eine Leasingfirma, von der er/sie das Eigenheim zurückleast. Zu bestimmten Konditionen, mit vorzeitigem Rückkaufsrecht. Das Risiko der Wertentwicklung der Liegenschaft liegt daher beim Leasinggeber, der seine Steuern dort abführt, wo sie für ihn am Niedrigsten sind. Und wenn der Leasingnehmer zahlungsunfähig wird, ist die Liegenschaft nicht einmal Konkursmasse, weil sie nicht dem Schuldner gehört. Bei KFZ - Leasing ist es noch viel ärger. Solange irgendwer außer dem Allgemeinschuldner für die Leasingraten eines Luxusgefährtes aufkommt, darf der Allgemeinschuldner mit dem Luxusgefährt vor dem zuständigen Konkursgericht einparken, als gehörte es ihm. Geschieht tagtäglich. Das Leben ist ziemlich lebensgefährlich - Wer gesund stirbt, ist auch tot.
Re: CBLÖBB droht Defizit von über 800 Mio. Euro
"Das Finanzergebnis wird uns zusammenbrechen", sagt Eisenbahner-Boss Haberzettl. Bei den ÖBB dementiert man die von ihm genannten Zahlen. http://www.kurier.at/geldundwirtschaft/304730.php Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. - Erich Fried
Re: CBL
Das ist nur die "halbe" Wahrheit.... Traue keiner Bilanz bzw. schau dir die Rückstellungen an....
Re: CBL"Diese Geschäfte waren üblich"
Geheime Transaktionen: Cross-Border-Leasing-Geschäfte bringen Kommunen unter Druck. Wann steigt Wien aus? http://kurier.at/nachrichten/wien/307194.php daraus :
dazu ein interview : "Niemand gräbt uns den Kanal aus" Josef Kramhöller, Leiter der für Finanzen zuständigen MA 4, hat die im Bereich der Stadt Wien liegenden CBL-Verträge verhandelt. http://kurier.at/nachrichten/wien/307197.php daraus :
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Albert Einstein ![]()
Re: CBLCBL-Prozess: Sieg für Kritiker - Montag, 30. März 2009
Urteil: http://www.ots.at/anhang/OTS_20090315_OTS0020.pdf Cross-Border-Leasing: TIWAG hat Prozesse verloren Innsbruck (16.3.09): Die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) wollte die Veröffentlichung ihrer Cross-Border-Verträgen verhindern. Erfolglos. Im jeden Fall hat die Pressefreiheit nach rund vier Jahren Prozess doch noch gewonnen. Auch das ein Erfolg. Der seit 2005 laufenden Gerichtsakt der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) ist nun in letzter Instanz endgültig geschlossen worden. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Berufung der TIWAG gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck abgewiesen. Hintergrund der Geschichte Am 21.12.2001 schloss die TIWAG für die Kraftwerksgruppe Sellrai-Silz mit großteil US-amerikanischen Gesellschaftspartnern (…) eine Cross-Border-Leasing-Transaktion ab. (Auszug aus den Gerichtsakten) Der Landwirt und Publizisten Markus Wilhelm hat seit Jahren die Geschehnisse rund um das Cross-Border-Verträge (CBL) verfolgt und eine Internetseite zu dem Fall betrieben. Die TIWAG hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt, nachdem Wilhelm - europaweit einzigartig - streng geheime CBL-Vertragsdetails auf seiner TIWAG-kritischen Webseite http://www.dietiwag.at veröffentlicht hatte. Im Speziellen handelt es sich dabei um jenen CBL-Vertrag, mit welchem die TIWAG im 1,5 Milliarden teuren "Deal of the Year" 2001 ihre größte Kraftwerksanlage Sellrain-Silz an zwei US-Briefkastenfirmen (Trusts) verkauft hat und seitdem zurückmietet. Das richtungsweisende Urteil in der zweiten Instanz, gegen das keine ordentliche Revision mehr zulässig ist, stellt fest: "Das Interesse des Beklagten an der Information der Öffentlichkeit über das Bestehen solcher Verträge und deren Inhalt ist daher höher zu bewerten als jenes der Klägerin an deren Geheimhaltung." (Urteil, Seite 37/38) Die TIWAG setzte den Streitwert mit 500.000 Euro an: Dieser ist für den Privatmann und Journalisten existenzvernichtend hoch, dennoch nahm er das Risiko. Nunmehr muss die TIWAG Markus Wilhelm die Anwaltskosten und die Auslagen in der Höhe von 24.000 Euro ersetzen. Im Zuge der Auseinandersetzung hatte die TIWAG auch versucht, Wilhelm die Domain seiner Homepage http://www.dietiwag.at sperren zu lassen. Big-Brother-Award 2008 Für ihre Versuche, ihre Kritiker Markus Wilhelm mundtot zu machen, erhielt Bruno Wallnöfer 2008 in der Sparte "Business und Finanzen" den Big-Brother-Award. Aus der Begründung: Der Tiroler Energieversorger hat bei seinem beinahe vier Jahre währenden Versuch, einen Kritiker mundtot zu machen, wirklich überhaupt nichts ausgelassen. Der Ötztaler Publizist Markus Wilhelm berichtet im Netz über die Ausbaupläne der TIWAG in unverbauten Alpentälern, Vetternwirtschaft und die dubiosen Cross-Border-Leasing-Verträge von TIWAG-Kraftwerken, die immerhin in öffentlichem Eigentum stehen. Erst versuchte die Tiwag die verwendte Domain im Handstreich auszuschalten, dann wurde Wilhelm für seine Veröffentlichung mit Klagen in existenzbedrohender Höhe eingedeckt wofür die TIWAG bereits 2005 nominiert wurde. Nun kam heraus, dass der Energieversorger - Eigentümer ist das Bundesland Tirol - den Kritiker Wilhelm auch ein Detektivbüro auf den Hals gehetzt hat. Über 1000 Stunden ließ die TIWAG gegen Wilhelm ermitteln, Kostenpunkt: 152.000 Euro. Hintergrund Cross-Border-Leasing-Verträg Durch die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen der Länder kommt es zur Fiktion zweier steuerlicher Eigentümer ein und desselben Objektes, die nunmehr beide - jeweils nach den Gesetzen ihres Heimatlandes - gleichzeitig dasselbe Objekt steuerlich abschreiben. Sowohl „Mieter“ als auch „Vermieter“ können also bei dieser Konstruktion den Leasinggegenstand steuerlich abschreiben und erzeugen hierdurch steuerlich abziehbaren Aufwand. Da die amerikanische Seite die Abschreibung ohne reale Anschaffungskosten verbuchen kann, handelt es sich um ein reines Steuersparmodell. Einen Teil der Steuerersparnis teilt die amerikanische Seite mit dem Leasingnehmer. Mittlerweile sind diese Verträge in den USA nicht mehr zulässig. Kommentar Was bringt ein Land dazu, sich selbst vor seinen eigenen Steuereinkommen zu schützen? Wenn Gelder nun nicht als Steuergelder in die Landeskasse fliesen, bleiben Sie wohl im Unternehmen, welches wiederum dem Land gehört. Wer hat letztendlich von dem Barwertvorteils profitiert? Ging dieser schließlich zu Gunsten der Energiekunden? Die in Europa weit verbreitete Sitte solcher Cross-Boder hat beispielsweise in Wuppertal zu einer Klage bezüglich eines verleasten Kanals geführt. So musst der Barwertvorteil in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes von 2006 zu Gunsten niedriger Kanalgebühren verwendet werden. Die Gesamtkosten des Rechtsstreites angestrengt durch die TIWAG wird am Ende der Steuerzahler tragen müssen; auch hier stellt sich die Frage nach der Verantwortung des Managements, welches einen Prozess angestrengt hat, der auch gegen die Interessen des Bürgers nach Transparenz und gegen de Pressefreiheit gerichtet ist. Es zeigt einmal mehr, dass es nicht um die Frage geht Privat oder Staat, sondern um Kontrolle, Transparenz und klare Regeln sowie Pressefreiheit. Vor dem Hintergrund, dass auch die TIWAG Bonuszahlungen ausbezahlt, sollte das Management hier in Verantwortung treten. http://www.glocalist.com/news/kategorie ... -verloren/ Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. - Erich Fried
Re: CBLCross-Border-Leasing: Risiko unterschätzt
Das Kontrollamt hat die Auswirkungen der Finanzkrise auf wichtige Investitionen der Stadt Wien untersucht. Wien haftet für 814 Mio. Euro. Bild : Kurier/BissutiAn amerikanische Unternehmen verleaste U-Bahnen werden von der Stadt wieder zurückgeleast. http://kurier.at/nachrichten/wien/1957579.php
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Albert Einstein ![]()
Re: CBL
unser weintraubenmichl wirds scho wieder grodbiegen waunn ned geht er hoid in pension mit an neichen orden für enorme verdienste für die stadt wien ![]()
Re: CBLVon, werter OHB, von der Stadt Wien! Der alte Indianer sitzt am Fluss und wartet, bis die Leichen seiner Feinde vorübertreiben… ![]() Das Aufdecken von Kriegsverbrechen ist kein Verbrechen: Free Bradley Manning
Re: CBL
gut dann michael von häupl ![]()
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