Elsner-Kaution: Ministerin unter Druck
09.04.2009 | 17:43 | MANFRED SEEH (Die Presse)
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bestritt, dass Helmut Elsner eine „konkrete“ Kaution angeboten hatte. Dabei wies sie selbst das Anbot schriftlich zurück.
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Vorigen Freitag (3.April), kurz nach der Freilassung des Bankiers Julius Meinl aus der U-Haft (wohlgemerkt gegen 100 Millionen Euro Kaution), wurde Claudia Bandion-Ortner in der ORF-Sendung „Zeit im Bild 2“ zum Thema Kaution befragt. Warum bei Meinl eine Kaution akzeptiert worden sei und bei Elsner nicht, wollte die Interviewerin wissen – wörtlich: „Aber Kautionen von Helmut Elsner wurden ja schon vorgeschlagen zu der Zeit, als Sie noch Richterin waren.“ Darauf Bandion-Ortner: „Eine konkrete Kaution war zu meinem Zeitpunkt noch nicht in Rede, was im Jänner passiert ist, ob eine Kaution angeboten wurde oder nicht, weiß ich nicht. Wie gesagt, ich möchte das eigentlich nicht kommentieren.“
„Presse“-Recherchen zeigen: Diese Aussagen stehen im eklatanten Widerspruch zu einem Beschluss, der mit 21.Dezember 2007 datiert ist.
Der Beschluss des „Landesgerichts für Strafsachen Wien, Republik Österreich“ wurde von Bandion-Ortner in ihrer damaligen Funktion als Bawag-Richterin ausgefertigt und trägt auch ihre Unterschrift. Inhalt des Beschlusses: Die am 14.Februar 2007 verhängte U-Haft über Helmut Elsner wird wegen Fluchtgefahr fortgesetzt. In dem Schriftstück hält die jetzige Spitzenpolitikerin an gleich zwei Stellen fest, dass es ein Kautionsanbot gegeben habe.
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Bandion-Ortner in der Elsnerfalle
MANFRED SEEH (Die Presse)
Als „Bawag-Richterin“ wechselte Claudia Bandion-Ortner in die Politik. Dort scheitert sie nun am Fall Elsner. Und an sich selbst.
Dringender Tatverdacht wegen Untreue und Betrugs – starker Auslandsbezug beim Verdächtigen – drohende Fluchtgefahr – daher U-Haft. So hieß es bei Julius Meinl. Keine zwei Tage später war Meinl frei. Gegen eine Kaution von 100 Mio. Euro.
Dringender Tatverdacht wegen Untreue und Betrugs – starker Auslandsbezug usw. (siehe oben). Genauso hieß es bei Helmut Elsner. Doch seine U-Haft dauert seit zweieinviertel Jahren. Gewiss: Er wurde mittlerweile verurteilt. Aber nicht rechtskräftig, gilt daher als schuldlos. Elsner bot auch Kaution an (eine Mio.Euro). Das nützte nichts. Wegen der „hohen Intensität des Haftgrundes“, wie die nunmehrige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner als seinerzeitige Elsner-Richterin schriftlich festhielt.
Wenn man sie heute, im Lichte der Meinl-Affäre, nach der Kaution fragt (das tat etwa der ORF), dann sagt sie: „Eine konkrete Kaution war zu meinem Zeitpunkt noch nicht in Rede.“ Das ist falsch. Sie sagt es a.)weil sie sich nicht mehr an das Kautionsanbot erinnert, b.)weil sie lieber die Unwahrheit sagt, als sich erklären zu müssen. Die unwahrscheinliche Variante a.) ist höchst bedenklich. Variante b.) ist katastrophal. Beide Varianten zeigen, dass in Sachen Elsner vieles schief läuft. Man entkommt dem Fall nicht, indem man in die Politik wechselt. Im Gegenteil: Bandion-Ortner ist mehr denn je für Elsner zuständig – als oberste Weisungsbefugte der Anklage. Vielleicht kann sie sich daran nicht erinnern.
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