Eingelangt am 07.07.2005
ANFRAGE
der Abgeordneten Hannes Jarolim, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz, Mag. Karin Miklautsch
betreffend die Vorwürfe gegen Uwe Scheuch
Auszug:
Der in Ungarn per Haftbefehl gesuchte Uwe Scheuch wird in der oben genannten
Ausgabe der Wochenzeitschrift Profil des Versicherungsbetruges in mehreren Fällen
beschuldigt, was auch durch eine klare Beweislage unterlegt wird. Die Tatsache,
dass Uwe Scheuch bis jetzt noch keine Klage gegen Profil auf Gegendarstellung
eingebracht hat, spricht für sich.
.
.
Auszug aus dem Urteil des Berufungsgerichts des Komitates Bàcs-Kiskun,
Kecskemèt gegen Jòzsef Tibor Liska, Aktenzahl: 1. Bf. 428/2002/4 vom 13.11.2002:
„Als Ergebnis der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Beweisführung vom Gericht I. Instanz im
erforderlichen Ausmaß erfolgt war
[...]
Die Begründungen des Gerichtes I. Instanz bestehen vollkommen zurecht, darüber hinaus weist das
Gericht des Komitates auch darauf hin, dass es sich aufgrund der zur Verfügung gestellten Daten
bereits um den dritten Fall handelte, in welchem Uwe Scheuch einen von ihm im Ausland
geleasten PKW bei der Versicherung als gestohlen gemeldet hatte.
[...]
Das Verhalten des Angeklagten als Gehilfe hing mit dem Betrugsverhalten von Uwe Scheuch
zusammen.
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/J ... 45874.html
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Inland
12:00
Mo, 04.07.2005
Verhaftung nur knapp entgangen
Scheuch selbst sei mit seiner Ausreise nach Österreich einer Verhaftung nur knapp entgangen, berichtet Profil. Denn für einen internationalen Haftbefehl habe der Tatbestand nicht ausgereicht, argumentieren demnach die ungarischen Behörden. Die ungarische Staatsanwaltschaft will heute zu der Causa nicht Stellung nehmen.
Scheuch: "An den Haaren herbeigezogen"
BZÖ-Bündnissprecher Uwe Scheuch weist die Vorwürfe zurück, und betont, dass er nie zu der Causa befragt worden sei. Die ungarischen Behörden hätten ihn nie, weder damals noch heute dazu einvernommen. Er käme aus guten Verhältnissen, betont Scheuch, und der Vorwurf sei bei den Haaren herbeigezogen.
Zivilrechtliche Klage gegen Versicherung
Für Scheuch hat der Fall dennoch ein Nachspiel. Denn seine Versicherung weigert sich, den angeblich gestohlenen Wagen zur Gänze zu bezahlen. Deshalb hat Scheuch seine Versicherung zivilrechtlich geklagt. Heute Vormittag ist er dazu einvernommen worden: Er sehe nicht ein, sagt Scheuch, dass wegen einer Spitzfindigkeit ihm der Schaden nicht bezahlt werden solle.
Negative Belastung
Für BZÖ-Bündnissprecher Uwe Scheuch ist es jedenfalls kein Zufall, dass die alten Vorwürfe gerade jetzt wieder auftauchen. Die FPÖ und das BZÖ befänden sich in einem Streit. Doch werde sich alles aufklären, so Scheuch. Es entstehe jedenfalls der Eindruck, dass ein BZÖ-mitglied nach dem anderen negativ belastet werden soll, sagt Scheuch.
http://oe1.orf.at/inforadio/53093.html?filter=3
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Großes Aufsehen erregten Berichte in österreichischen Medien, dass nach 2000 von den ungarischen Behörden ein Haftbefehl wegen des Verdachts auf Versicherungsbetrugs infolge Autoschiebereien gegen Uwe Scheuch erlassen wurde.[1][2] Grund waren Anschuldigungen seines damaligen Untergebenen József Tibor Liska, der wegen dieser Autoschiebereien in Ungarn verurteilt wurde. In Österreich ermittelte nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2005 die Staatsanwaltschaft gegen Uwe Scheuch. Weiters war in diesem Zusammenhang ein zivilrechtliches Verfahren zwecks Klärung versicherungstechnischer Fragen anhängig. Dieses endete mit einem Vergleich. Die österreichische Staatsanwaltschaft hat im Juni 2006 das Verfahren eingestellt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Uwe_Scheuch
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