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§ 3 Verbotsgesetz: aktueller denn je?

§ 3 Verbotsgesetz: aktueller denn je?

Neuer Beitragvon virginia am Samstag 6. März 2010, 13:56

Die Präsidentschaftskandidatin ist für eine Abschaffung dieses Paragraphen, soweit ich das verstanden habe.

Schauen wir uns an, was denn sie da "abschaffen" möchte:

"§ 3 VG (Wiederbetätigung)

Es ist jedermann untersagt, sich, sei es auch außerhalb dieser Organisation, für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen."

Das möchte sie abschaffen??? Das ist der Einleitungssatz!!!!
virginia
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Re: § 3 a Verbotsgesetz

Neuer Beitragvon virginia am Samstag 6. März 2010, 13:59

Schauen wir Mal weiter:

§ 3 a. Einer gerichtlich strafbaren Handlung macht sich schuldig und wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft:

1. wer versucht, eine gesetzlich aufgelöste nationalsozialistische Organisation aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen oder mit einer solchen Organisation oder einer in ihrem Namen handelnden Person in Verbindung zu treten; als nationalsozialistische Organisation (§ 1) gelten: die NSDAP, die SS, die SA, das NSKK, das NSFK, der NS-Soldatenring, der NS-Offiziersbund, alle sonstigen Gliederungen der NSDAP und die ihr angeschlossenen Verbände sowie jede andere nationalsozialistische Organisation;

2. wer eine Verbindung gründet, deren Zweck es ist, durch Betätigung ihrer Mitglieder im nationalsozialistischen Sinn die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Österreich zu untergraben oder die öffentliche Ruhe und den Wiederaufbau Österreichs zu stören, oder wer sich in einer Verbindung dieser Art führend betätigt;

3. wer den Ausbau einer der in Z. 1 und der Z. 2 bezeichneten Organisationen und Verbindungen durch Anwerbung von Mitgliedern, Bereitstellungen von Geldmitteln oder in ähnlicher Weise fördert, die Mitglieder einer solchen Organisation oder Verbindung mit Kampfmitteln, Verkehrsmitteln oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung ausrüstet oder in ähnlicher Weise die Tätigkeit einer solchen Organisation oder Verbindung ermöglicht oder unterstützt;

4. wer für eine solche Organisation oder Verbindung Kampfmittel, Verkehrsmittel oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung herstellt, sich verschafft oder bereithält.


Das möchte sie alles in Frage stellen? Nett, oder???
virginia
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Re: § 3 b Verbotsgesetz

Neuer Beitragvon virginia am Samstag 6. März 2010, 14:01

"Wer an einer Organisation oder Verbindung der in § 3 a bezeichneten Art teilnimmt oder sie durch Geldzuwendungen oder in anderer Weise unterstützt, wird, wenn die Handlung nicht nach § 3 a strafbar ist, wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung mit Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu zwanzig Jahren, bestraft."

Es geht immer noch um NEONAZISTISCHE Organisationen und Aktivitäten - und die sind taxativ aufgezählt...
virginia
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Re: § 3 c Verbotsgesetz

Neuer Beitragvon virginia am Samstag 6. März 2010, 14:03

"Die Strafbarkeit der in §§ 3 a und 3 b bezeichneten Handlungen erlischt, wenn der Schuldige aus eigenem Antrieb, ehe die Behörde sein Verschulden erfährt, alles, was ihm von der Organisation oder Verbindung und ihren Plänen bekannt ist, zu einer Zeit, da es noch geheim war und ein Schaden verhütet werden konnte, der Behörde entdeckt."

Schau... da gibt es ja sogar noch Fluchtmöglichkeiten für Ex-Nazis...
virginia
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Re: § 3 d Verbotsgesetz

Neuer Beitragvon virginia am Samstag 6. März 2010, 14:05

Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten, in Druckwerken, verbreiteten Schriften oder bildlichen Darstellungen zu einer der nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlungen anfordert, aneifert oder zu verleiten sucht, insbesondere zu diesem Zweck die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen verherrlicht oder anpreist, wird, sofern sich darin nicht ein eschwerer verpönte gerichtlich strafbare Handlung darstellt, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu zwanzig Jahren, bestraft.

Da geht es um ÖFFENTLICHKEIT - nicht um "Meinungsäußerung". Mit dem ZIEL, zu verbotenen Handlungen zu verleiten...
virginia
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Re: § 3 3 Verbotsgesetz

Neuer Beitragvon virginia am Samstag 6. März 2010, 14:10

Wie geht es weiter? Was möchte die nette Kandidatin denn noch so alles abschaffen?

§ 3 e. (1) Wer die Begehung eines Mordes, eines Raubes, einer Brandlegung, eines Verbrechens nach §§ 85, 87 oder 89 des Strafgesetzes oder eines Verbrechens nach § 4 des Sprengstoffgesetzes [heute Brandstiftung, §§ 126, 173, 176 StGB] als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinne mit einem anderen verabredet, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe, bestraft.

ich verstehe das so: Da geht einer her und meint "Bringen wir doch ein paar Türken um, oder fackeln wir ihnen die Bude ab. Wir haben so oder so zu viele von ihnen da...."

(2) Nach Abs. (1) wird nicht bestraft, wer sich in eine Verabredung der dort bezeichneten Art eingelassen hat, in der Folge aber aus eigenem Antrieb, ehe die Behörde sein Verschulden erfährt, alles, was ihm von der Verabredung bekannt ist, der Behörde zu einer Zeit entdeckt, da es noch geheim war und das beabsichtigte Verbrechen verhütet werden konnte.
virginia
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Re: § 3 f Verbotsgesetz

Neuer Beitragvon virginia am Samstag 6. März 2010, 14:12

§ 3 f. Wer einen Mord, einen Raub, eine Brandlegung, ein Verbrechen nach §§ 85, 87 oder 89 des Strafgesetzes oder ein Verbrechen nach § 4 des Sprengstoffgesetzes [heute Brandstiftung, §§ 126, 173, 176 StGB] als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinne versucht oder vollbringt, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe, bestraft.

Leute - da geht es um Verbrechen!!!, die nach unseren Strafgesetzen verboten sind....
virginia
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Re: § 3 g Verbotsgesetz

Neuer Beitragvon virginia am Samstag 6. März 2010, 14:14

§ 3 g. Wer sich auf eine andere als die in den §§ 3 a bis f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.

Da geht es um BETÄTIGUNG! - nicht um "freie Meinungsäußerung"....

Und das will die Kandidatin abschaffen?

Die Ratten kriechen aus den Kellern...
virginia
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Re: § 3 a Verbotsgesetz

Neuer Beitragvon smART am Samstag 6. März 2010, 14:17

virginia hat geschrieben:

Das möchte sie alles in Frage stellen? Nett, oder???


Nein!

Bitte nicht blöde zu sein!

Man wird wohl eher was dagegen haben, daß an vorgekauten Daten/ Verbrechen keine neuere Forschungen oder Skepsis erlaubt ist! Oder glaubst Du wirklich die Lampenschirm/Seifen-Oper?
Zuletzt geändert von smART am Samstag 6. März 2010, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.


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Re: § 3 h Verbotsgesetz

Neuer Beitragvon virginia am Samstag 6. März 2010, 14:18

§ 3 h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

so, und das scheint der Stein des Anstoßes zu sein:

Merken wir auf: Was der Huberbauer am Stammtisch nach 5 Bieren seinem Nachbarnbauern vorgrölt, fällt deutlich da nicht hinein. Denn der Huberbauer weiß es halt nicht besser, und grölt halt vor sich hin, nach einigen Bierchen.

Wenn aber ein politischer Funktionär z.B. ÖFFENTLICH und BEWUSST solche Aussagen tätigt, dann schaut die Sache anders aus.

Und genau das stört die FPÖ offensichtlich - wen wundert es?
virginia
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Re: § 3 a Verbotsgesetz

Neuer Beitragvon virginia am Samstag 6. März 2010, 14:23

smART hat geschrieben:Bitte nicht blöde zu sein!

Man wird wohl eher was dagegen haben, daß an vorgekauten Daten/ Verbrechen keine neuere Forschungen oder Skepsis erlaubt ist! Oder glaubst Du wirklich die Lampenschirm/Seifen-Oper?[/b][/i][/color]


Weißt du, lieber Freund, ich hab selbst 2 "wissenschaftliche Arbeiten" geschrieben - und ich weiß, wozu man "Forschung" auch missbrauchen kann.

Lies Mal im "Lächeln der Medusa" nach - da kriegst einen kleinen Einblick.

Was Fakt ist: Der GRÖWAZ hat Millionen von Menschen hingeschlachtet, und in den Reihen der FPÖ gibt es eine Menge Funktionäre, die das leugnen. Genau so wie die Tatsache, dass Juden in den Gaskammern hingeschlachtet worden sind. Und auch die KZ und Gaskammern selbst leugnen.

Das aber sind Tatsachen, an denen nicht zu rütteln ist. Und jeder, der versucht, das zu verharmlosen oder zu leugnen, gehört meiner Ansicht nach zur Verantwortung gezogen. Aus meiner Sicht gehört er aber nicht in ein Gefängnis, sondern in psychiatrische Behandlung. Und natürlich muss er dann sofort aus seinem Amt enthoben werden - da er ja nachweislich an verschobener Realitätsauffassung leidet.

Dh: nicht einsperren, sondern psychiatrische Unterstützung...
virginia
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Geschworene

Neuer Beitragvon virginia am Samstag 6. März 2010, 14:30

Über die Verurteilung entscheiden außerdem Geschworene!

Was ist also jetzt?

Da geht es EINDEUTIG NICHT um das "Recht auf Meinungsäußerung". Die darf ja jeder weiter haben und sie auch weiter erzählen.

ABER: NICHT ÖFFENTLICH über Vervielfältigungsmöglichkeiten.

Wem also schadet das Verbotsgesetz tatsächlich?

All jenen, die gern wieder solche Organisationen gründen würden oder längst im Keller gegründet haben - und wer ist das?????
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Re: § 3 Verbotsgesetz: aktueller denn je?

Neuer Beitragvon knieriem am Samstag 6. März 2010, 14:35

Genau der § 3 h ist der Anstoß für ihre Aussage(n), die auch Strache zuerst goutiert hatte, denn damit hat sie ja die Verurteilung des jungen Gudenus zu relativieren versucht.

So nach dem Motto:

Wenn er darüber denken darf, dann darf er es auch (öffentlich) erzählen, nicht nur am Stammtisch....

http://de.wikinews.org/wiki/Gudenus_weg ... verurteilt
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Re: Geschworene

Neuer Beitragvon xenia am Samstag 6. März 2010, 14:41

virginia hat geschrieben:Über die Verurteilung entscheiden außerdem Geschworene!

Was ist also jetzt?

Da geht es EINDEUTIG NICHT um das "Recht auf Meinungsäußerung". Die darf ja jeder weiter haben und sie auch weiter erzählen.

ABER: NICHT ÖFFENTLICH über Vervielfältigungsmöglichkeiten.

Wem also schadet das Verbotsgesetz tatsächlich?

All jenen, die gern wieder solche Organisationen gründen würden oder längst im Keller gegründet haben - und wer ist das?????


auch ein internet-forum, in dem jeder zumindest lesen kann, ist ÖFFENTLICH und bietet vervielfältigungsmöglichkeiten...
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Re: § 3 Verbotsgesetz: aktueller denn je?

Neuer Beitragvon xenia am Samstag 6. März 2010, 15:07

aus : forum68/topic14454-375.html#p341725

kommentar von Daniela Kittner :

daraus

...
Ein weiterer Paragraf sieht vor, dass die politische Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus verboten ist, wozu auch gehört, die Mittel zur Verbreitung von NS-Gedankengut zur Verfügung zu stellen. Diese Bestimmung ist hochaktuell: Durch das Verbotsgesetz ist der Verfassungsschutz gezwungen, rechtsradikalen Umtrieben im Internet nachzuspüren. Fiele das Verbotsgesetz, könnten Nazis ungehindert und ungestraft in Internet-Foren ihre menschenverachtenden Botschaften posten und Jugendliche verführen oder anagitieren.

Jene Bestimmung, an der sich die Meinungsfreiheitsdebatten entzünden, lautet: Bestraft wird, wer öffentlich den nationalsozialistischen Völkermord oder andere NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen versucht. Das ist das Verbot, Auschwitz zu leugnen, die Gaskammern abzustreiten oder die Schuld an den Gräueltaten den Opfern zuzuschieben. Die Opfer, vor allem die jüdische Gemeinschaft, sollen nicht der seelischen Pein ausgesetzt sein, dass darüber diskutiert wird, ob die Verbrechen an ihnen wirklich so schlimm waren. Gerade dieser Passus scheint besonders berechtigt - vielleicht nicht juristisch, aber menschlich.

http://kurier.at/interaktiv/kommentare/1983764.php
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