das seh ich andersrum : du wählst ja eine partei, die "deine kragenweite" hat. diese partei stellt dafür passende personen zur verfügung, natürlich möglichst aus dem entsprechenden wahlkreis und natürlich solche mit der entsprechenden "kragenweite".
wenn die partei A der meinung ist, dass ein projekt X das günstigste für die betroffenen bewohner ist, hat ein rebell, der trotzdem das modell Y vertreten will, wenig chancen, in dieser partei an wählbare stelle zu kommen bzw. ist er besser in der partei B oder C aufgehoben.
trotzdem gibts immer wieder "ausreisser", die gegen den klubzwang stimmen (in diesem fall 2x, weil er es seinen wählern, hauptsächlich weinbauern, versprochen hatte) :
Als Nationalratsabgeordneter kämpfte Matthias Achs gegen die Einführung der 0,5-Promille-Grenze und verteilte im Parlament Golser Rotwein unter anderem an den damaligen Nationalratspräsidenten Heinz Fischer.
http://burgenland.orf.at/stories/157821/Bei Missfallen entzieht ihm der Wahlkreis das Mandat und ersetzt ihn durch einen anderen.
wie habe ich mir das praktisch vorzustellen ? wer ist der wahlkreis ? wer veranstaltet eine abstimmung, ob der gewählte derzeit mißfällt oder nicht ? wie oft pro legislaturperiode muß das wohlverhalten bestätigt werden ? wer bezahlt diese kosten ? oder muss der gewählte vor JEDER anfallenden entscheidung seinen wahlkreis befragen, wie er sich zu entscheiden hat ? wozu dann überhaupt noch einen vertreter wählen, wenn ohnehin alle wahlberechtigten - je nach betroffenem gebiet - die entscheidungen treffen ?
restliche bereits geschriebene argumente unter obigem link (Wahlrecht - Wahlkreise und Persönlichkeitswahl)...