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Parlamentarischer Abstimmungsmodus

Parlamentarischer Abstimmungsmodus

Neuer Beitragvon f.art reloaded am Dienstag 27. April 2010, 21:18

UnART hat geschrieben:... Bei der Ratifikation des Lissabon-Vertrages sorgten verschiedenfarbige Stimmzettel für JA und Nein für die Kontrolle der Klubs über ihre Abgeordneten. Damit wurde eindeutig das Grundprinzip des „freien Mandats“ verletzt...

Sie sind der Meinung, werter UnART, der in aller Offenheit gewählte professionelle Mandatar sollte sein Abstimmverhalten verhalten ausüben? Im stillen Kämmerlein ohne Öffentlichkeit?
Das lässt viele (Wähler)Fragen offen. :hmm:
Der alte Indianer sitzt am Fluss und wartet, bis die Leichen seiner Feinde vorübertreiben…

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Das Aufdecken von Kriegsverbrechen ist kein Verbrechen: Free Bradley Manning
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f.art reloaded
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Re: Parlamentarischer Abstimmungsmodus

Neuer Beitragvon UnART am Mittwoch 28. April 2010, 13:04

f.art reloaded hat geschrieben:
UnART hat geschrieben:... Bei der Ratifikation des Lissabon-Vertrages sorgten verschiedenfarbige Stimmzettel für JA und Nein für die Kontrolle der Klubs über ihre Abgeordneten. Damit wurde eindeutig das Grundprinzip des „freien Mandats“ verletzt...

Sie sind der Meinung, werter UnART, der in aller Offenheit gewählte professionelle Mandatar sollte sein Abstimmverhalten verhalten ausüben? Im stillen Kämmerlein ohne Öffentlichkeit?
Das lässt viele (Wähler)Fragen offen. :hmm:

Leider lässt es viele Fragen offen. Einerseits ist es Recht des Wählers, über das Abstimmungsverhalten seines Mandatars Bescheid zu wissen. Andererseits bringt es ihm nichts, wenn sich der Mandatar im parteilichen Klubzwang befindet und der Gewählte seine Wähler nicht vertreten darf. Es handelt sich um ein Dilemma – die Auswahl zwischen Pest und Cholera. Solange nicht mehr direkte Demokratie den Klubzwang zurückgedrängt, wählt man besser das kleinere Übel der geheimen Abstimmung im Vertrauen auf den gewählten Mandatar.
Heute setzen Parteien den Wählern Abgeordnete vor, deren Rollenverständnis lautet: „Ohne die Partei seid ihr nichts!“ - wie es einmal der rote Ex-Bundeskanzler Sinowatz formulierte. Schwarze, Grüne oder Blaue sind davon nicht ausgenommen. Damit ist Kontakt und Verantwortung gegenüber Wählern des eigenen Wahlkreises nicht gegeben. Sich verselbstständigende Parteien wurden Machtapparate die zweit- und drittklassige Funktionäre an die Staatsspitzen bringen und gleichzeitig außerparteiliche Kandidaten ausbremsen – den Bürger hindern, sich um das zu kümmern, was ihm am meisten angeht.
Auf Grund der demokratisch verkommenen Zustände gibt es meinen Vorschlag, Mandatare direkt aus dem Wahlkreis ins Parlament zu wählen. Damit ist er seinen Wählern verantwortlich und soll sogar öffentlich abstimmen. Bei Missfallen entzieht ihm der Wahlkreis das Mandat und ersetzt ihn durch einen anderen.
(Im Moment ist, wie oben vermerkt, der Mandatar eines Wahlkreises eine parteiliche Mogelpackung - ein Betrug am Bürger und der Demokratie)

Link: Wahlrecht - Wahlkreise und Persönlichkeitswahl
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Re: Parlamentarischer Abstimmungsmodus

Neuer Beitragvon xenia am Mittwoch 28. April 2010, 14:14

das seh ich andersrum : du wählst ja eine partei, die "deine kragenweite" hat. diese partei stellt dafür passende personen zur verfügung, natürlich möglichst aus dem entsprechenden wahlkreis und natürlich solche mit der entsprechenden "kragenweite".

wenn die partei A der meinung ist, dass ein projekt X das günstigste für die betroffenen bewohner ist, hat ein rebell, der trotzdem das modell Y vertreten will, wenig chancen, in dieser partei an wählbare stelle zu kommen bzw. ist er besser in der partei B oder C aufgehoben.

trotzdem gibts immer wieder "ausreisser", die gegen den klubzwang stimmen (in diesem fall 2x, weil er es seinen wählern, hauptsächlich weinbauern, versprochen hatte) :

Als Nationalratsabgeordneter kämpfte Matthias Achs gegen die Einführung der 0,5-Promille-Grenze und verteilte im Parlament Golser Rotwein unter anderem an den damaligen Nationalratspräsidenten Heinz Fischer.

http://burgenland.orf.at/stories/157821/

Bei Missfallen entzieht ihm der Wahlkreis das Mandat und ersetzt ihn durch einen anderen.


wie habe ich mir das praktisch vorzustellen ? wer ist der wahlkreis ? wer veranstaltet eine abstimmung, ob der gewählte derzeit mißfällt oder nicht ? wie oft pro legislaturperiode muß das wohlverhalten bestätigt werden ? wer bezahlt diese kosten ? oder muss der gewählte vor JEDER anfallenden entscheidung seinen wahlkreis befragen, wie er sich zu entscheiden hat ? wozu dann überhaupt noch einen vertreter wählen, wenn ohnehin alle wahlberechtigten - je nach betroffenem gebiet - die entscheidungen treffen ?

restliche bereits geschriebene argumente unter obigem link (Wahlrecht - Wahlkreise und Persönlichkeitswahl)...
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xenia
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