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alter neuer oder neuer alter

Re: alter neuer oder neuer alter

Neuer Beitragvon UnART am Sonntag 11. Juli 2010, 11:23

BP pointiert zum Rauch: -
Sie sind kein Freund von Volksabstimmungen. Aber wäre nicht das Rauchverbot in Lokalen ein gutes Beispiel für eine Volksabstimmung - so wie in Bayern?
Grundsätzlich: Der Gedanke, dass jede Entscheidung, die nicht auf einer Volksabstimmung basiert, der Verfassung widerspricht, ist total falsch. Das demokratische Prinzip bleibt gewahrt, wenn eine vom Volk gewählte Vertretung eine Entscheidung trifft. Die Volksabstimmung ist ein Instrument der Korrektur oder für ganz bestimmte Entscheidungen. Beim Thema Rauchen steht sie offenbar nicht auf der Tagesordnung. Was Bayern gemacht hat, ist mir aber nicht ganz unerklärlich. Rauchen oder nicht rauchen trennt die Menschen offenbar in zwei Kategorien. Daher zählt diese Frage, wo klar zwischen A und B entschieden werden kann, für mich eher zu den Themen, wo eine Volksabstimmung denkbar ist.

Wie würde sich der Bürger Heinz Fischer bei einer Abstimmung über ein Rauchverbot entscheiden?
Jetzt locken Sie mich doch nicht auf die eine oder andere Seite. Wie würden Sie entscheiden?

BP pointiert zum WM-Finale: -
Wem drücken Sie die Daumen?
Ich rechne, wie gesagt, mit Spanien. Aber Holland ist eine sehr gute und sympathische Mannschaft. Ich werde mir das ziemlich neutral anschauen. Beide hätten den Sieg verdient..

Aus Xenias Link: http://kurier.at/nachrichten/2015694.php – passend zur Karikatur von Pammesberger.
( °) ( °) dada.
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Re: alter neuer oder neuer alter

Neuer Beitragvon OHB am Sonntag 11. Juli 2010, 14:07

UnART hat geschrieben:BP pointiert zum Rauch: -
Sie sind kein Freund von Volksabstimmungen. Aber wäre nicht das Rauchverbot in Lokalen ein gutes Beispiel für eine Volksabstimmung - so wie in Bayern?
Grundsätzlich: Der Gedanke, dass jede Entscheidung, die nicht auf einer Volksabstimmung basiert, der Verfassung widerspricht, ist total falsch. Das demokratische Prinzip bleibt gewahrt, wenn eine vom Volk gewählte Vertretung eine Entscheidung trifft. Die Volksabstimmung ist ein Instrument der Korrektur oder für ganz bestimmte Entscheidungen. Beim Thema Rauchen steht sie offenbar nicht auf der Tagesordnung. Was Bayern gemacht hat, ist mir aber nicht ganz unerklärlich. Rauchen oder nicht rauchen trennt die Menschen offenbar in zwei Kategorien. Daher zählt diese Frage, wo klar zwischen A und B entschieden werden kann, für mich eher zu den Themen, wo eine Volksabstimmung denkbar ist.

Wie würde sich der Bürger Heinz Fischer bei einer Abstimmung über ein Rauchverbot entscheiden?
Jetzt locken Sie mich doch nicht auf die eine oder andere Seite. Wie würden Sie entscheiden?

BP pointiert zum WM-Finale: -
Wem drücken Sie die Daumen?
Ich rechne, wie gesagt, mit Spanien. Aber Holland ist eine sehr gute und sympathische Mannschaft. Ich werde mir das ziemlich neutral anschauen. Beide hätten den Sieg verdient..

Aus Xenias Link: http://kurier.at/nachrichten/2015694.php – passend zur Karikatur von Pammesberger.



früher hod ma zu so an SEICHERL gsogt (opportunus) 8)
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Re: alter neuer oder neuer alter

Neuer Beitragvon xenia am Sonntag 11. Juli 2010, 14:37

er versucht halt, diplomatisch zu sein. aber : siehe forum23/topic14668-360.html#p353447 - konkret genug ?

; - )))
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein

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Re: alter neuer oder neuer alter

Neuer Beitragvon OHB am Montag 12. Juli 2010, 18:58

Fischer vermittelt
Geheimplan für das Budget:
Wann es kommt


..........................Um Wochen zu spät
Immerhin müsste die Regierung das Budget spätestens am 22. Oktober dem Parlament vorlegen – diese zehnwöchige Frist sieht die Verfassung vor. ÖVP-Finanzminister Josef Pröll will jedoch – in Absprache mit SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann – seine Budgetrede erst am 1. Dezember halten.

Fischer könnte Unterschrift verweigern
Nun droht die Opposition – ÖSTERREICH berichtete – der Regierung mit wöchentlichen Sondersitzungen. Dem nicht genug, blüht der Regierung auch noch eine Verfassungsklage. Und, last but not least, könnte Bundespräsident Fischer schlicht seine Unterschrift unter dem Gesetz verweigern – mit dem Argument, dass der Zeitraum eben nicht verfassungskonform sei.

Nur ein Notfall-Budget
So weit wollen es Regierung und Präsident nun doch nicht kommen lassen. Daher laufen vertrauliche "diplomatische" Gespräche, um einen Kompromiss zu finden: Demnach könnten Pröll und Faymann tatsächlich bereits am 22. Oktober ein Budget vorlegen – allerdings nicht das gesamte Budget für 2011, sondern nur einen Teil. ..........................

mehr unter http://www.oe24.at/oesterreich/politik/ ... 740527.ece

--------------------------------------------------------------------------------------------

Auf Kärnten
Fischer macht Druck im Ortstafel-Streit
Deutliche Worte


Mit "Die Zeit ist reif" hatte Fischer bei seiner Angelobungsrede am vergangenen Donnerstag einen vielzitierten Sager zum Ortstafelproblem in Kärnten lanciert, den er auf Nachfrage gerne bekräftigt: "Es gibt wenige Probleme, wo die Zeit so reif ist." Handlungsbedarf hätten nun erst einmal die Kärntner Behörden im aktuellen Erkenntnis vom vergangenen Freitag ebenso wie "für viele andere". Zu den "Zusatz-Taferln" wären dem sonst so zurückhaltenden Präsidenten offenbar fast einige deutliche Worte entfleucht: "Zu sagen, weil ihr eine Minderheit seid, kriegt ihr nur kleine Taferl, das ist ja wirklich... Ich schluck's hinunter."..........................................

mehr dazu http://www.oe24.at/oesterreich/politik/ ... 740349.ece

hoffentlich nicht nur ein sturm im wasserglas
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Re: alter neuer oder neuer alter

Neuer Beitragvon majestix am Montag 12. Juli 2010, 19:52

OHB hat geschrieben:Fischer vermittelt
Geheimplan für das Budget:
Wann es kommt


..........................Um Wochen zu spät
Immerhin müsste die Regierung das Budget spätestens am 22. Oktober dem Parlament vorlegen – diese zehnwöchige Frist sieht die Verfassung vor. ÖVP-Finanzminister Josef Pröll will jedoch – in Absprache mit SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann – seine Budgetrede erst am 1. Dezember halten.

Fischer könnte Unterschrift verweigern
Nun droht die Opposition – ÖSTERREICH berichtete – der Regierung mit wöchentlichen Sondersitzungen. Dem nicht genug, blüht der Regierung auch noch eine Verfassungsklage. Und, last but not least, könnte Bundespräsident Fischer schlicht seine Unterschrift unter dem Gesetz verweigern – mit dem Argument, dass der Zeitraum eben nicht verfassungskonform sei.

Nur ein Notfall-Budget
So weit wollen es Regierung und Präsident nun doch nicht kommen lassen. Daher laufen vertrauliche "diplomatische" Gespräche, um einen Kompromiss zu finden: Demnach könnten Pröll und Faymann tatsächlich bereits am 22. Oktober ein Budget vorlegen – allerdings nicht das gesamte Budget für 2011, sondern nur einen Teil. ..........................

mehr unter http://www.oe24.at/oesterreich/politik/ ... 740527.ece


hoffentlich nicht nur ein sturm im wasserglas


Nix anderes ist es, auch wenn Oppositionsparteien sich noch mehr aufplustern.
Man muß auch sinnerfassend lesen können - es gibt nach Artikel 51 B-VG auch einen

Artikel 51a. (1) Hat die Bundesregierung dem Nationalrat nicht rechtzeitig (Art. 51 Abs. 2 und 3) den Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes oder eines Bundesfinanzgesetzes vorgelegt, so kann ein Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes oder eines Bundesfinanzgesetzes im Nationalrat auch durch Antrag seiner Mitglieder eingebracht werden.

(2) Legt die Bundesregierung den Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes oder eines Bundesfinanzgesetzes nach der Stellung eines solchen Antrages vor, so kann der Nationalrat beschließen, den jeweiligen Entwurf seinen Beratungen zugrunde zu legen.

(3) Hat der Nationalrat in einem Finanzjahr kein Bundesfinanzrahmengesetz beschlossen, so gelten die Obergrenzen des letzten Finanzjahres, für welches Obergrenzen festgelegt wurden, weiter.

(4) Hat der Nationalrat für ein Finanzjahr kein Bundesfinanzgesetz beschlossen und trifft er auch keine vorläufige Vorsorge durch Bundesgesetz, so ist der Bundeshaushalt nach den Bestimmungen des zuletzt beschlossenen Bundesfinanzgesetzes zu führen. Finanzschulden können dann nur bis zur Hälfte der jeweils vorgesehenen Höchstbeträge und kurzfristige Verpflichtungen zur vorübergehenden Kassenstärkung bis zur Höhe der jeweils vorgesehenen Höchstbeträge eingegangen werden.

......................
Es steht den Oppositionsparteien jedenfalls frei, einen eigenen Entwurf für ein Bundesfinanzgesetz durch Antrag einzubringen. Der Antrag wird im Nationalrat allerdings kaum eine Mehrheit finden.

Falsch ist auch, daß Fischer die Unterschrift verweigern kann, wenn ein Gesetz verspätet, aber dennoch verfassungskonform durch einfache Mehrheit der Abgeordneten zu Stande gekommen ist.

Falsch ist weiters die kolportierte Möglichkeit einer Klage vor dem VfGH. Für Säumnis der Regierung gibt es keine verfassungsrechtlichen Sanktionen. Der Präsident des VfGH hat das kürzlich verlautbart und die Unzuständigkeit des Gerichtes als Streitschlichter zwischen Regierung und Opposition betont.

Es ist natürlich perfid von Pröll, Frau Glawischig und den anderen Grünschnäbeln im Nationalrat ihren wohlverdienten Weihnachtsurlaub zu verderben.
Man stelle sich vor:
Eine Budgetdebatte zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn in Österreich traditionell nicht gearbeitet wird, einfach unglaublich, einfach ein Skandal.
So viel zum Verfassungsbruch der Regierung.
Das Leben ist ziemlich lebensgefährlich - Wer gesund stirbt, ist auch tot.
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